Bischof Otto von Wolfskeel kauft für 17000 Pfund Heller von Kraft von Hohenlohe und seiner Ehefrau Anna für sein Stift die Burg und Stadt Röttingen (Burg und Stat Rottingen). Dazu gehören die Grundherrschaft und die Gerichtsherrschaft in den Dörfern und Weilern Riedenheim (Ritsheim), Schönstein (Schonstein), Eisingen (Isingen), Sondernhofen (Sondernhofen), Oberhofen (Obernhofen), Bolzhausen (Bolzhausen), Aufstetten (Aufstetten) und Sächsenheim (Sechsenheim) und zwei Kirchsetzen und Gottesgaben Sankt Peter und Sankt Blasius in Röttingen selbst (vnd zwei kirchsetzen vnd got gab Sant petters vnd Sant Blasius daselbst zu Rottingen) mit den dazugehörenden Leibeigenen und anderen Menschen, Gütern, Gebäuden, Höfen, Vorwerken, Wäldern, Weinbergen, Äckern, Wiesen, Weiden, Gewässern, Fischzuchten, Gulten, Zinsen, Zehnten, Beden, Steuern, geschossen, Bannwein, Diensten, Gerichten, Geleitrechten, Zöllen, Herbergen, dem Halsgericht auf der Hart (vnd das hals gericht an der hart) sowie Gerichtsherrschaft, Vogtei und Recht in den oben genannten Dörfern, Weilern und deren Grenzen. Daneben betrifft der Verkauf die Burg und das Dorf Ingolstadt mit der umliegenden Schonung (Burk vnd dorff Ingelstat mit der Schon darumb gelegen), die Dörfer Allersheim und Sulzdorf mit dem Kirchsatz und der Gottesgabe in Kleiningolstadt (ire dorffern Allersheim vnd Sulzdorff mit dem kirchsatz der gots gab zu cleinen Ingelstat) und das Halsgericht in Albertshausen (Halsgericht zu Albrechtshausen) mit der Weingult und dem Recht in Winterhausen (wintershausen) auf Höfe, Häuser, Hofreiten, Weingarten, Zehnten und anderen Gütern in Winterhausen und in der Umgebung sowie der Freiung und dem Recht auf zwei Höfen mit den Leuten, Nutzen, Gefällen vnd Rechten sowie ihrer Burg Reichenberg (vesten reichenberg) mit den Dörfern Hattenhausen und Geroldshausen (mit den dorffern hattenhausen vnd Geroldshausen) mit der Weingult, Zinsen, Nutzen, Rechten und Gewonheiten an Leuten und Gütern zu Heidingsfeld (zu haidingsfelt) und in den vorgenannten Dörfern und auch Reichenberg, ausgenommen die beiden Seen in Herchsheim und Altertheim (die zwen Sehe zu Herichsheim vnd zu Aldersheim) und dem Hof in Sächsenheim, der Frauenhof genant wird (vnd den hofe zu Sechstenheim der Frawen hof gnant) und der Hof in Moos (vnd den hof zu Mose), den sie nicht verkaufen.. Daneben verkaufen sie alle Mannlehen, Burglehen, Zinslehen und andere Lehen, Burgmannschaften in den Burgen Röttingen, Ingolstadt und Reichenberg. Dazu wird bestimmt, dass Bischof Otto alles auslösen könne, was die Herren von Hohenlohe auf den besprochenen Gütern dritten verpfändet haben sollten, wovon ein Hof von Sächsenheim ausgenommen sei, den sie selbst ablösen möchten und von dem sie Morgengabe, Steuer und Zugeld weiter einziehen, wogegen sie auf dieselben Einkünfte aus allen oben genannten Gütern verzichten
Die Stadt Röttingen(Rottingen die Stat) wird zusammen mit ihren Dörfern von Abt Heinrich von Fulda dem Stift Würzburg übergeben. Im Gegenzug tragen die Hohenloher Weikersheim (Weickersheim) dem Stift Fulda zum Lehen auf.
Bischof Otto von Wolfskeel kauft das Dorf Isingen (Eisingen das dorf) zusammen mit Stadt und Burg Röttingen sowie anderen Gütern von Kraft von Hohenlohe für 17000 Pfund Heller. Diese Güter sind der See und das Moor bei Ober- oder Unteraltertheim (Aldershaimer sehe, moss), Riedenheim (Rieden), Schönstein (Schonstain), Sondernhofen (Sondernhoven), (Obernhoffen), Bolzhausen (Boltzhausen), Aufstetten (Uffstetten), Gelchsheim (Gechsenhaim), das Zentgericht auf der Hart über Sulzdorf (Sultzdorff), Allersheim (Allershaim), Ingolstadt in Unterfranken (Ingelstatt), Albertshausen (Albrechtshausen), Winterhausen (Winterhausen), Reichenberg (Reichenberg), Hattenhausen (Hattenhausen), Geroldshausen (Geroltshausen), Heidingsfeld (Haidingsfelt), Herchsheimer See (Herhschaimer sehe).
Kraft von Hohenlohe und seine Ehefrau Anna verschreiben dem Stift die bereits beschriebenen Güter, Gulten und Zinsen auf den Burgen/Städten Röttingen (Rottungen), Ingolstadt (Ingelstadt), Reichenberg (Reichenberg) und in den Dörfern Riedenheim (Rieden), Eisingen (Eisingen), Sondernhofen (Sondernhofen), Bolzhausen (Bolzhausen), Aufstetten (Aufstetten), Schönstein (Schonstein), Sächsenheim (Sechsenheim), Ingolstadt (Ingelstat), Winterhausen (Wintershausen), Reichenberg (Reichenberg) und in Heidingsfeld (Haidingsfelt).
Graf Ruprecht von Nassau-Sonnenberg und seine Ehefrau Anna (Ruprecht graf zu Nassaw vnd Anna sein eheliche Hausfraw) bestätigen Bischof Gerhard von Schwarzburg, dass er ihnen die 4000 Gulden bezahlt, die auf Schloß und Amt Röttingen verschrieben sind und die zum 25. Juli 1377 bezahlt werden mussten. Diese Summe wird von der Pfandsumme abgezogen, die ihnen Bischof Gerhard weiter für Röttingen schuldet.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Hans und Fritz Truchsess von Baldersheim (Hansen Truchsessen von Baldersheim ritter, Frizen seinem Bruder) und Kaspar von Geilsheim (Casparn von Geiselheim) Burg, Stadt und das dazugehörende Amt Röttingen für 4850 Gulden auf Wiederlösung.
Michael Rummel (Rummel) aus Riedenheim (Riedhaim), ein weinbsergischer Leibeigener, wird gegen den würzburgischen Leibeigenen Michael Senftig (Senftig) getauscht und der Riedenheimer (Rieden) Bede unterstellt.
Das Dorf Riedenheim (Rieden) gehört zum Amt Röttingen (Rötingen). Jährlich geben die Bewohner 25 Gulden in Gold als Abgabe (Leibbede). Zwei Drittel dieser Summe zahlen die Leibeigenen, von denen jeder nach seinen Verhältnissen seine Abgaben entrichtet. Ein Drittel des Betrags geben die Bauern (Hubner) im Dorf Riedenheim. Die Leibeignen müssen dem Keller zusätzlich im Jahr ein Leibhuhn oder sechs Pfennige geben. Über die Abgaben der Leibeigenen führt der Keller eine Liste. Der Schulheiß und der Dorfmeister von Riedenheim entlassen Michael Rimel (Rimel) für fünf Gulden und Hans Kamprecht (Kamprecht) aus Hopferstadt (Hopferstat) für zehn Gulden aus ihrer Leibeigenschaft. Für die Zukunft wird dem Schultheißen und dem Bürgermeister dies jedoch verboten, da dem Hochstift Würzburg dadurch die Abgabe beim Tod der Leibeigenen entgeht. Daher sollen der Schultheiß und der Dorfmeister diejenigen Leibeigenen, die sich aus ihrer Leibeigenschaft lösen wollen, an den Landesfürsten (Landsfursten) verweisen. Der Leibherr entscheidet zudem selber, ob er das Geld, das für die Freilassung aus der Leibeigenschaft gezahlt wird, behält, oder ob er es für die Minderung der gesamten Leibbede verwendet. Von einem späteren Schreiber wurde die Bemerkungen unter das Regest gesetzt, dass es keine Leibeigenen in Riedenheim mehr gäbe und stattdessen die Hübner die Leibbede in Höhe von 25 Gulden in Gold alleine entrichten müssen.
Die Geschwister Hans und Bärbel Knorr (Knorr) aus Riedenheim (Riedhaim) werden aus ihrer Leibeigenschaft gegenüber dem Amt Röttingen entlassen. Sie zahlen dafür zwei Gulden und geben einem Kanzleiangehörigen, dem Botenmeister (Pottenmeister), einen Gulden.
Hans Liner (Liner) und seine sechs Kinder, die im Amt Röttingen (ambt Röttingen) zur Riedenheimer (Rieden) Leibbede gehören, werden für 22 Gulden aus der Leibeigenschaft entlassen.