Die Brüder Gottfried und Konrad von Hohenlohe tragen Bischof Dietrich von Homburg einen Hof im Dorf Allersheim (Aldershaim Guntershof genant) als Lehen auf. Dies geschieht im Rahmen eines größeren Gütertausches, bei welchem der Deutsche Orden von denen von Hohenlohe den Zehnt zu Mergentheim (Mergethaim) erhält, den diese vom Hochstift Würzburg zu Lehen hatten. Im Gegenzug erhält das Hochstift Güter, Zinsen, Gülten, Gefälle und Nutzrechte in Lichtel (Lihental), Weikersheim (Weikhartshaim), Groß-/Kleinharbach (Harbach), Stuppach (Stubach), Stalldorf (Staldorff), Allersheim (Eltershaim), Bütthard (Butert), Neunkirchen (Neunkirchen) und Apfelbach (Apfelbach). Ein späterer Schreiber betont in diesem Zusammenhang, dass die Deutschherren gegen die Ungläubigen kämpfen sollen.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 1: 1153-1310, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1899.
Petersen, Stefan: Die Anfänge der Deutschordenskommende Mergentheim im Spiegel der Hohen Registratur des Lorenz Fries, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 76 (2013), S. 133-151.
Die Brüder Gottfried und Konrad von Hohenlohe tragen Bischof Dietrich von Homburg verschiedene Gefälle in Apfelbach (Apfelbach) im Amt Markelshaim (Marcoltshaim) bei Bad Mergentheim (Mergethaim) zu Lehen auf. Dies geschieht im Rahmen eines größeren Gütertausches, bei welchem der Deutsche Orden von denen von den Hohenlohe den Zehnt zu Mergentheim erhält, den diese vom Hochstift Würzburg zu Lehen gehabt haben. Im Gegenzug erhält das Hochstift Güter, Zinsen, Gülten, Gefälle und Nutzrechte in Lichtel (Lichental), Weikersheim (Weikhartshaim), Groß-/Kleinharbach (Hartbach), Stuppach (Stubach), Stalldorf (Staldorff), Allersheim (Aldershaim), Althausen (Eltershaim), Bütthard (Butert), Neunkirchen (Neunkirchen) und Apfelbach (Apfelbach). Der Schreiber vermerkt in diesem Zusammenhang, dass die Deutschherren gegen die Ungläubigen kämpfen sollen.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 1: 1153-1310, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1899.
Petersen, Stefan: Die Anfänge der Deutschordenskommende Mergentheim im Spiegel der Hohen Registratur des Lorenz Fries, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 76 (2013), S. 133-151.
Kraft von Hohenlohe wird von der Äbtissin des Klosters Monheim (Mowenhaim) mit der Vogtei und dem See in Allersheim (Alderhaim) belehnt.
Kraft von Hohenlohe verkauft Bischof Otto von Wolfskeel das Dorf Allersheim (Aldershaim) ohne Anspruch auf Wiederkauf. Dies geschieht in Zusammenhang mit dem Verkauf der Herrschaften Röttingen, Ingolstadt und Reichenberg. Von den Ortschaften, die dabei an das Hochstift kommen, nennt ein Nachtragsschreiber: Ingolstadt (Ingelstatt), Sulzdorf (klein Sultzdorff), Albertshausen (Albrechtshausen), Winterhausen (Winterhausen), Gaukönigshofen (Gaukonigshoffen), Reichenberg (Reichenberg/ Hattenhausen, alter Name Reichenbergs), Geroldshausen (Geroldshausen), Heidingsfeld (Haidingsfeld) und den Herchsheimer See (Herchshaimer Sehe).
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Das Kloster Bronnbach (Brunbach) kauft vom Kloster Monheim (Mowenhaim) den Zehnthof in Allersheim.
Kraft von Hohenlohe verpfändet Bischof Gerhard von Schwarzburg den See bei Allersheim (Aldershaim) und Herchsheim (Heringshaim) für 2000 Gulden.
Bezüglich weiterer Verpfändungen des Ortes Allersheim (Aldershaim) zusammen mit dem Amt Ingolstadt (Ingelstat) verweist Lorenz Fries auf das Stichwort Ingelstat.
Bischof Lorenz von Bibra regelt vertraglich, auf welche Weise der Bewirtschafter des Bronnbacher Hofs in Allersheim (Brunbachischen hof zu Aldershaim) dem Inhaber von Schloss und Amt Ingolstadt (Ingelstat) Frondienst leisten muss.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft Bastian Geyer (Geyer) Amt und Burg Ingolstadt sowie die Dörfer Allersheim (Allershaim) und Heroße (Herrose), die ebenfalls im Ochsenfurter Gau liegen, für 7000 Gulden. Diesen Besitz muss er jedoch vom Würzburger Bischof als Lehen empfangen. Von diesem Verkauf sind zudem Rechte bezüglich des geistlichen Landgerichts ausgenommen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt schließt einen Vertrag zwischen Bastian von Geyer (Geier) und dessen Untertanen zu Allersheim (Aldershaim). Sie müssen die Frone, die sie ihm jährlich in das Ingolstädter Schloss zu entrichten haben, in Giebelstadt abliefern, solange das Schloss umgebaut wird oder falls es verkauft werden sollte.