Die Brüder Gottfried und Konrad von Hohenlohe tragen Bischof Dietrich von Homburg einen Hof im Dorf Allersheim (Aldershaim Guntershof genant) als Lehen auf. Dies geschieht im Rahmen eines größeren Gütertausches, bei welchem der Deutsche Orden von denen von Hohenlohe den Zehnt zu Mergentheim (Mergethaim) erhält, den diese vom Hochstift Würzburg zu Lehen hatten. Im Gegenzug erhält das Hochstift Güter, Zinsen, Gülten, Gefälle und Nutzrechte in Lichtel (Lihental), Weikersheim (Weikhartshaim), Groß-/Kleinharbach (Harbach), Stuppach (Stubach), Stalldorf (Staldorff), Allersheim (Eltershaim), Bütthard (Butert), Neunkirchen (Neunkirchen) und Apfelbach (Apfelbach). Ein späterer Schreiber betont in diesem Zusammenhang, dass die Deutschherren gegen die Ungläubigen kämpfen sollen.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 1: 1153-1310, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1899.
Petersen, Stefan: Die Anfänge der Deutschordenskommende Mergentheim im Spiegel der Hohen Registratur des Lorenz Fries, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 76 (2013), S. 133-151.
Die Brüder Gottfried und Konrad von Hohenlohe tragen Bischof Dietrich von Homburg verschiedene Gefälle in Apfelbach (Apfelbach) im Amt Markelshaim (Marcoltshaim) bei Bad Mergentheim (Mergethaim) zu Lehen auf. Dies geschieht im Rahmen eines größeren Gütertausches, bei welchem der Deutsche Orden von denen von den Hohenlohe den Zehnt zu Mergentheim erhält, den diese vom Hochstift Würzburg zu Lehen gehabt haben. Im Gegenzug erhält das Hochstift Güter, Zinsen, Gülten, Gefälle und Nutzrechte in Lichtel (Lichental), Weikersheim (Weikhartshaim), Groß-/Kleinharbach (Hartbach), Stuppach (Stubach), Stalldorf (Staldorff), Allersheim (Aldershaim), Althausen (Eltershaim), Bütthard (Butert), Neunkirchen (Neunkirchen) und Apfelbach (Apfelbach). Der Schreiber vermerkt in diesem Zusammenhang, dass die Deutschherren gegen die Ungläubigen kämpfen sollen.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 1: 1153-1310, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1899.
Petersen, Stefan: Die Anfänge der Deutschordenskommende Mergentheim im Spiegel der Hohen Registratur des Lorenz Fries, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 76 (2013), S. 133-151.
Gräfin Mechthild von Abenberg (Machthilt Graevin von Hennenberg) übergibt dem Hochstift Würzburg etliche Nutzungsrechte und Gefälle in Langendorf (Langendorf im ambt Trimperg). Ein späterer Schreiber verweist auf Elfershausen (Elvrichshausen).
Kraft von Hohenlohe verkauft Bischof Otto von Wolfskeel (Wolfskel) eine Weingült von zwei Fuder, 24 Morgen Wiese sowie weitere Nutzungsrechte unter anderem auf Höfen, Häusern, Hofstätten, Weingärten und Zehnten sowie das Recht (freihait) an zwei Höfen in und bei Winterhausen (Winterahausen) samt Bewohnern, Nutzungen, Gefällen und Rechten. Zum Zeitpunkt des Eintrags sind diese Güter allerdings nicht mehr im Besitz des Hochstifts.
Monumenta Boica 41, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1872.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Johann von Brunn verleiht Anna Haberkorn (Haberkornin) und Anna von der Kere (Kere), beide Nonnen im Kloster Hausen (Hausen), einen Garten in Neusetz (Neuses) auf Lebenszeit.
Das Hochstift Würzburg erwirbt von Konrad von Bickenbach (Bickenbach) etliche Nutzungsrechte in Langendorf (Langendorf). Ein Nachtragsschreiber verweist auf Feuerthal (Feurtal).
Bischof Rudolf von Scherenberg löst das Amt Homburg am Main (Amt Hohenburg) einschließlich der beiden Dörfer Ober- und Unterleinach (Ober und Niderleinach) aus ihrer Verpfändung an Graf Johann III. von Wertheim. Bezüglich der Frage, ob Oberleinach dem Grafen von Wertheim unterstellt gewesen wäre, ereignet sich zwischen dem Bischof und dem Grafen ein Streit: Rudolf von Scherenberg fordert, dass Graf Johann Oberleinach dem Stift überantworteten solle. Da der Graf keine Rechte an dem Ort besitzt, kann er ihm diese Forderung jedoch nicht erfüllen. Stattdessen verlangt der Graf die Nutzungsrechte, die ihm in Oberlauringen (Oberlauring) zustehen würden. Schließlich vertragen sich Bischof und Graf folgendermaßen: Johann muss Oberleinach nicht dem Stift unterstellten und verzichtet auf Außenstände in Oberlauringen.
Bischof Lorenz von Bibra kauft für 800 Gulden von Wilhelm von Bibra (Bibra) etliche Güter, Zehnten, Zinsen, Gülten und andere Nutzungsrechte im Amt Aschach (ambt Aschach). Diese betreffen unter anderem das Burggut Steinach (Stainau), den Schmachtenhoff (heute Wüstung), den kleinen Zehnten in Neusetz (Newses) und das Kloster Bildhausen (Bildhausen Closter).
Lob, Reinhold: Die Wüstungen der bayerischen Rhön und des nordwestlichen Grabfeldes (Mainfränkische Studien 1), Würzburg 1972.
Wagenhöfer, Werner: Die Bibra. Studien und Materialien zur Genealogie und zur Besitzgeschichte einer fränkischen Niederadelsfamilie im Spätmittelalter, Neustadt a. d. Aisch 1998.
Bischof Lorenz von Bibra kauft von Lamprecht von Bibra (Bibra) Gefälle und Nutzungsrechte in Althausen (Althaußen), Hollstadt (Holstatt) und Gabolshausen (Geboltshausen).
Hans von Riedern (Riedern) verkauft Bischof Konrad von Thüngen eine Behausung und ein Burggut in Arnstein (Arnstain) mitsamt der zugehörigen Gütern, Gefällen und Nutzrechte, welche er zuvor als Lehen des Hochstifts innehatte, für 325 Gulden.