Bischof Rudolf von Scherenberg löst das Amt Homburg am Main (Amt Hohenburg) einschließlich der beiden Dörfer Ober- und Unterleinach (Ober und Niderleinach) aus ihrer Verpfändung an Graf Johann III. von Wertheim. Bezüglich der Frage, ob Oberleinach dem Grafen von Wertheim unterstellt gewesen wäre, ereignet sich zwischen dem Bischof und dem Grafen ein Streit: Rudolf von Scherenberg fordert, dass Graf Johann Oberleinach dem Stift überantworteten solle. Da der Graf keine Rechte an dem Ort besitzt, kann er ihm diese Forderung jedoch nicht erfüllen. Stattdessen verlangt der Graf die Nutzungsrechte, die ihm in Oberlauringen (Oberlauring) zustehen würden. Schließlich vertragen sich Bischof und Graf folgendermaßen: Johann muss Oberleinach nicht dem Stift unterstellten und verzichtet auf Außenstände in Oberlauringen.