Kurze Zeit nach der Verpfändung von Ober- und Unterleinach (bede Leinach) werden die Orte wieder in Person von Bischof Otto von Wolfskeel vom Hochstift Würzburg abgelöst.
Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet Ober- und Unterleinach (Ober und under Leinach ain meil wegs unter W. gelegen) für 1200 Pfund Heller an den Abt und das Konvent St. Burkhard in Würzburg (S. Buchart).
Graf Johann von Wertheim verkauft Bischof Gerhard von Schwarzburg für 4000 Pfund Heller seine Leibeigenen in den folgenden Würzburger Orten: Karbach (Carbach), Hafenlohr (Hefferer Lor), Marienbrunn (Mergebronn), Birkenfeld (Birkenfeld), Urspringen (Urspringen), Duttenbrunn (Dutenbrun), Oberleinach (Oberleinach), Unterleinach (Niderleinach), Veitshöchheim (Veitshochaim), Margetshöchheim (Margarethochaim), Thüngersheim (Thungershaim), Retzbach (Retzbach), Zellingen (Zellingen), Thüngen (Thungen) und Greußenheim (Greussen). Ferner wurden auch die Leibeigenen in den Zenten Karlstadt (Karlstat), Rothenfels (Rotenfels), Retzbach (Retzbach) und Arnstein (Arnstain) verkauft. Ausgenommen blieben die Wertheimer Leibeigenen in Laudenbach (Lauttenbach), Esselbach (Esselbach) und Michelrieth (Michelrith).
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Ober- und Unterleinach (Ober und Niderleinach) sowie das Amt Homburg (Hohenburg/ Hoenbergk) und weitere Güter für 16000 Gulden an Graf Johann I. von Wertheim. Wie in einem weiteren Eintrag folgt, wird der Ort Oberleinach aber nicht übergeben. Von der Verpfändung sind laut Nachtragsschreiber auch Rechte oder Besitztümer in folgenden Orten betroffen: Lengfurt (Lengfurth), Karlstadt (Carlstatt), Kitzingen (Kitzingen) und Hohenlandsberg (Landsperg).
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
Störmer, Wilhelm: Marktheidenfeld (Historischer Atlas von Bayern. Teil Franken, Heft 10) München 1962.
Bischof Johann von Egloffstein verkauft Schloss und Stadt Homburg am Main (burg vnd stat Hohenburg) samt allen Zu- und Angehörungen mit dem Recht auf Wiederauslösung an Graf Johann von Wertheim. (Graue Johann von Werthaim). Dies wird am Landgericht des Herzogtums Franken bestätigt.
Die Herren von Thüngen (Thüngen) besitzen zahlreiche Leibeigene (aigenleute) im Dorf Unterleinach (Niderleinach). Diese tauschen sie gegen die Leibeigenen des Hochstift Würzburgs, die in Oberleinach (Oberleinach) wohnen.
Bischof Rudolf von Scherenberg löst das Amt Homburg am Main (Amt Hohenburg) einschließlich der beiden Dörfer Ober- und Unterleinach (Ober und Niderleinach) aus ihrer Verpfändung an Graf Johann III. von Wertheim. Bezüglich der Frage, ob Oberleinach dem Grafen von Wertheim unterstellt gewesen wäre, ereignet sich zwischen dem Bischof und dem Grafen ein Streit: Rudolf von Scherenberg fordert, dass Graf Johann Oberleinach dem Stift überantworteten solle. Da der Graf keine Rechte an dem Ort besitzt, kann er ihm diese Forderung jedoch nicht erfüllen. Stattdessen verlangt der Graf die Nutzungsrechte, die ihm in Oberlauringen (Oberlauring) zustehen würden. Schließlich vertragen sich Bischof und Graf folgendermaßen: Johann muss Oberleinach nicht dem Stift unterstellten und verzichtet auf Außenstände in Oberlauringen.
Die Edelleute von Thüngen verkaufen die verpfändeten Rechte am Ort Oberleinach (Oberleinach) mit Bewilligung von Bischof Rudolf von Scherenberg an Johann von Allendorf (Allendorf), Domherr und Propst von St. Burkhard. Von ihm gelangen die Rechte mit Bewilligung des Bischofs an das Spital zu den 14 Nothelfern in der Zellerau (heute als "Spitäle" bekannte Kunstgalerie).
Das Kloster Schönrain mit seinen drei Zugehörungen Hofstetten (hoffstettenMassenbuech) und Halsbach (Halsbach) gehen außerhalb des Zolls von Hofstetten zu Lehen. Der hohe und niedrige Wildbann des Klosters und der Gemeinden sowie die Wälder und Hölzer sollen von den Erbtruchsessen als Mannlehen getragen werden und waren davor Besitz des Hochstifts. Außerdem kommen 150 Gulden aus der fürstlichen Kammer hinzu, die jährlich am 22. Februar gezahlt werden. Falls es zu dem im vorherigen Eintrag beschriebenen Erbfall kommt, sollen die Küchenmeister das Erbtruchsessenamt als Mannlehen bekommen. Beim Hochstift verbleiben die Gerichtsbarkeit und das Geleitrecht.
Bischof Friedrich verträgt das Stift St. Burkard mit dem Spital zu den 14 Nothelfern. Das Stift St. Burkard soll dem Spital, das seinen Anspruch auf die beiden Zehnten an der Birkenfelder Leite und am Königsberg in der Oberleinacher Gemarkung (an der Birkhenfelder leyden vnd Konigsperg in Oberleinacher markung) angemeldet hat, zu dem Zehnten, den das Spital ohnehin schon innehat, zusätzlich den Zehnten auf acht Morgen Weingarten zustellen und folgen lassen, nämlich fünf Morgen zwischen dem Pranger (Pranger) und der Birkenfelder Leite, zwei Morgen am äußersten Pranger Richtung Würzburg und ein Morgen am Königsberg. Bei Irtenberg (Erdburg) soll jede Partei den Besitz weiterhin zur Hälfte besitzen. Das Stift St. Burkard soll auf der Hälfte des Spitals und von dessen Hofbauern keinen Zehnten erheben oder obrigkeitliche Rechte ausüben, sondern allein auf seiner Hälfte, die von würzburgischen Feldgeschworenen vermessen worden ist, nämlich am Buchelberg (Buchelberg), Kirnholz (Kirnholtz), Stockach (Stokhach), Maisenbachhof (Maysenbach) und am Kalten Loch (Kaltloch) (heute Ortsteil von Kist); auch der Brunnen des Hofs Erdbach (Erdbach) darf benutzt werden. Dem Spital dagegen soll die andere Hälfte Richtung Tiergarten (diergarten) und Würzburg, der Hof Erdbach (Erdbach) (evtl. Erdbach bei Creglingen), Wald, Äcker, Wiesen, die Benutzung des Brunnens und einen Weg von der Breite eines Fuhrwerks (allerdings außerhalb der benachbarten Wiesen, die den Höchbergern zustehen) mit Grenzsteinen markiert werden. Jede Partei darf auf dem ihr zugeteilten Land den Schaftrieb innehaben. Das Stift St. Burkard soll dem Spital außerdem innerhalb von drei Monaten 300 Gulden nachzahlen oder durch Verzinsung zusichern.