In einem Wechsel möchte Bischof Konrad von Bibra das Dorf Erlabrunn von Philipp III. von Rieneck für das Stift Würzburg. Dagegen soll das Stift den Rieneckern aus den Einkünften des Amtes Gemünden leisten. Dieser Wechsel findet jedoch nicht statt. Von dem Wechsel wären laut der Nachtragshand Güter nicht betroffen gewesen, die Graf Anton von Isenburg-Büdingen-Ronneburg (Graffen Antonio von Eisenburg) im entsprechenden Raum als Lehen hält. Ebenso erwähnt die Nachtragshand im Zusammmenhang mit dem Landgericht (von wegen des Landgerichten) weitere Besitzungen, deren Bedeutung jedoch nicht klar ist. Dies sind: Erlabrunn (Erlepron), Weyersfeld (Weihersfelt), Schonderfeld (Scheutervelt), Michelau an der Saale (Michelaw), Schönrain am Main (Truchsessenampt Schonrain), Hofstetten (Hoffstetten), Massenbuch (Massenbuch), Halsbach (Halsbach), das Erbküchenmeisteramt (Erbküchenmaisterampt), Schönrain am Main (Schonrain), Kloster Hirsau (Hirsaw Closter).
Das Kloster Schönrain mit seinen drei Zugehörungen Hofstetten (hoffstettenMassenbuech) und Halsbach (Halsbach) gehen außerhalb des Zolls von Hofstetten zu Lehen. Der hohe und niedrige Wildbann des Klosters und der Gemeinden sowie die Wälder und Hölzer sollen von den Erbtruchsessen als Mannlehen getragen werden und waren davor Besitz des Hochstifts. Außerdem kommen 150 Gulden aus der fürstlichen Kammer hinzu, die jährlich am 22. Februar gezahlt werden. Falls es zu dem im vorherigen Eintrag beschriebenen Erbfall kommt, sollen die Küchenmeister das Erbtruchsessenamt als Mannlehen bekommen. Beim Hochstift verbleiben die Gerichtsbarkeit und das Geleitrecht.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt tauscht Zinsen und Gülten in Neutzenbrunn (Newtzenbrun) und Michelau (Michelaw) mit Philipp von Thüngen (Thungen), Amtmann in Homburg (Hoenberg) an der Wern, gegen Zinsen, Gülten und Gefälle in Arnstein (Arnstain), Heugrumbach (Grumbach), Stettbach (Stetbach), Schraudenbach (Schrauttenbach) und Altbessingen (Bainsgesang).
Bischof Melchior Zobel von Gieblstadt verkauft mit der Bewilligung seines Domkapitels den Berg und den Wald bei Rottenberg (Rottenburg), bei Gräfendorf (Greuendorff) gelegen, samt dem dort fließenden Gewässer, welches schmiter genannt wird, an den Amtmann von Homburg Philipp von Thüngen ( philipsen von Thungen ambtman zu Homburg).Auch das Stift besitzt neben den von Thüngen (von Thungen) Anteile an den Zu- und Eingehörungen. Die vorher im Besitz des Hochstift Würzburgs gewesenen Zu- und Eingehörungen, die Zinsen auf die Wiesen und Äcker, sowie die Wiesen und Gewässer bei Rottenberg werden für 450 Gulden an die von Thüngen verkauft. Im Falle, dass das Hochstif die drei Dörfer Michelau an der Saale (Michelaw), Weyersfeld (Weihersfeldt) und Schonderfeld (schunterueldt), für welche die von Thüngen ein 15-jähriges Nutzungsrecht haben, wiederlösen wollen, liegt das Recht auf Wiederlösung bei dem Stift. Im Falle einer vorzeitigen Auflösung schadet diese dem Vertrag nicht.