Konrad Fuchsstadt (Fuchstat) verkauft etliche Zinsen in Bühler, Weyersfeld (Weihersvelt) und Münster (Mönster) an Bischof Lorenz von Bibra.
Bischof Lorenz von Bibra kauft Konrad Fuchsstadt (Contzen Fichstat) mehrere Zinse zu Münster (Münster) ab.
In einem Wechsel möchte Bischof Konrad von Bibra das Dorf Erlabrunn von Philipp III. von Rieneck für das Stift Würzburg. Dagegen soll das Stift den Rieneckern aus den Einkünften des Amtes Gemünden leisten. Dieser Wechsel findet jedoch nicht statt. Von dem Wechsel wären laut der Nachtragshand Güter nicht betroffen gewesen, die Graf Anton von Isenburg-Büdingen-Ronneburg (Graffen Antonio von Eisenburg) im entsprechenden Raum als Lehen hält. Ebenso erwähnt die Nachtragshand im Zusammmenhang mit dem Landgericht (von wegen des Landgerichten) weitere Besitzungen, deren Bedeutung jedoch nicht klar ist. Dies sind: Erlabrunn (Erlepron), Weyersfeld (Weihersfelt), Schonderfeld (Scheutervelt), Michelau an der Saale (Michelaw), Schönrain am Main (Truchsessenampt Schonrain), Hofstetten (Hoffstetten), Massenbuch (Massenbuch), Halsbach (Halsbach), das Erbküchenmeisteramt (Erbküchenmaisterampt), Schönrain am Main (Schonrain), Kloster Hirsau (Hirsaw Closter).
Das Kloster Schönrain mit seinen drei Zugehörungen Hofstetten (hoffstettenMassenbuech) und Halsbach (Halsbach) gehen außerhalb des Zolls von Hofstetten zu Lehen. Der hohe und niedrige Wildbann des Klosters und der Gemeinden sowie die Wälder und Hölzer sollen von den Erbtruchsessen als Mannlehen getragen werden und waren davor Besitz des Hochstifts. Außerdem kommen 150 Gulden aus der fürstlichen Kammer hinzu, die jährlich am 22. Februar gezahlt werden. Falls es zu dem im vorherigen Eintrag beschriebenen Erbfall kommt, sollen die Küchenmeister das Erbtruchsessenamt als Mannlehen bekommen. Beim Hochstift verbleiben die Gerichtsbarkeit und das Geleitrecht.