Die Johanniter in Bad Mergentheim (Mergethaim), Philipp von Bibereren (Biberern) sowie Philipp und Alexander von Riedern (Riedern) haben jeweils ein Drittel des Zehnten zu Distelhausen besessen. Zum Zeitpunkt des Eintrags hat das Hochstift die Anteile von Philipp von Biberern sowie Philipp von Riedern übernommen und hält somit zwei Drittel am Zehnten.
Wenn aber die Tochter Graf Phillips III. von Rieneck (Graue Philipsen) keinen Grafen heiratet, oder er keine Tochter als Nachkommen hat, soll das Erbtruchsessenamt an die Grafen Anton von Eisenburg (Graue Antoni von Eisenberg) und Rüdiger von Eisenburg (Rudigen) als Mannlehen übertragen werden.
Angeblich sind die Herren von Hohenlohe ( heren von Hohenlohe) Erbtruchsessen des Stifts Würzburg und des Herzogtums Franken gewesen. Von den Älteren ist gesagt worden, dass die Grafen von Rieneck (Grauen von Rienek) die Erbtruchsessen gewesen sein sollen und sich deshalb auch über Amtsangelegenheiten, Gefälle und Nutzungsbedingungen mit dem Stift gestritten. Bischof Konrad von Thüngen und sein Bruder Bernhard von Thüngen (Bernhart von Thungen) haben es vertreten und sich mit Graf Philipp III. von Rieneck geeinigt. Die Grafen von Rieneck erhalten das Amt als Mannlehen, das auch an die Ehemänner der Töchter übergeben werden kann. So sollen die von Rieneck bis auf ewige Zeit Erbtruchsessen des Stifts und des Herzogtums sein und das Amt mit seinen Rechten, Gerechtigkeiten und Herrlichkeiten von einem Herr zu Würzburg empfangen, tragen und verdienen.
Bischof Konrad von Thüngen kauft ein Sechstel des Zehnten für 300 Gulden von Philipp von Riedern (Riedern).
Graf Wilhelm IV. von Henneberg (Graf wilhelm von Hennenberg) lässt ein Schreiben an die Hauptleute und Ausschreiber der sechs Orte und besonders an Graf Philipp III. von Rieneck (Graf philips von Rineck), welcher Hauptmann des Odenwaldgebiets (Ottenweldischen krais) ist, schicken. Darin schreibt er, dass die Königliche Majestät auf Befehl der Kaiserlichen Majestät Hilfe von Seiten der Ritterschaft aufgrund des Abschieds von Speyer (Speierischen abschids) fordert, gegen den Erbfeind , die Türken, vorzugehen. Deshalb veranlassen Wilhelm IV. von Henneberg und Herr Ludwig von Hutten (Her Ludwig von Hutten) einen Rittertag. Dort wid beschlossen, dass dem Kaiser und König des Heiligen Römischen Reiches, den Frauen, Kindern und armen Leuten Rettung und Schutz aller Leben und Güter durch die erbittete Hilfe geschehen soll. Allerdings bleiben die althergebrachten Freiheiten und Gerechtigkeiten der Ritterschaft, welche die Kaiserliche Majestät selbst erbittet, bestehen.
In einem Wechsel möchte Bischof Konrad von Bibra das Dorf Erlabrunn von Philipp III. von Rieneck für das Stift Würzburg. Dagegen soll das Stift den Rieneckern aus den Einkünften des Amtes Gemünden leisten. Dieser Wechsel findet jedoch nicht statt. Von dem Wechsel wären laut der Nachtragshand Güter nicht betroffen gewesen, die Graf Anton von Isenburg-Büdingen-Ronneburg (Graffen Antonio von Eisenburg) im entsprechenden Raum als Lehen hält. Ebenso erwähnt die Nachtragshand im Zusammmenhang mit dem Landgericht (von wegen des Landgerichten) weitere Besitzungen, deren Bedeutung jedoch nicht klar ist. Dies sind: Erlabrunn (Erlepron), Weyersfeld (Weihersfelt), Schonderfeld (Scheutervelt), Michelau an der Saale (Michelaw), Schönrain am Main (Truchsessenampt Schonrain), Hofstetten (Hoffstetten), Massenbuch (Massenbuch), Halsbach (Halsbach), das Erbküchenmeisteramt (Erbküchenmaisterampt), Schönrain am Main (Schonrain), Kloster Hirsau (Hirsaw Closter).
Daraufhin hat Graf Philipp III. von Rieneck (Graue Philips von Rieneck) das Truchsessenamt von Bischof Konrad von Bibra empfangen und eine schriftliche Bestätigung bekommen.
Bischof Konrad von Bibra einigt sich mit Graf Philipp von Rieneck (Graue philipsen von rineck), dass künftig das Erbküchenmeisteramt von ihm und seinen Nachkommen als Erbtruchsessenamt zu Mannlehen getragen wird.
Die Grafen von Thüngen zu Roßbach (Rosreth) empfangen zukünftig das Küchenmeisteramt von Graf Philipp von Rieneck (grafe philipsen von rineck).
Die Grafschaft Rieneck (Grafschaft Rineck) hat lange Zeit das Amt des Erbtruchsess von Würzburg nicht bekleidet. Bischof Konrad von Bibra und Graf Philipp III. von Rieneck (Graf philipsen von Rineck) haben deshalb über das Landgericht und das Hochstift sowohl auf der Seite von Rieneck als auch von Seiten der Hohenloher (loer) und deren Dörfern, kleinen Ortschaften, Höfen und Leuten Vereinbarungen getroffen. Sie halten unter anderem Abmachungen über die Schäden, welche die Bürger von Würzburg (wurtzburg) gegenüber dem Domherren und den Bürgern von Greßhausen (Grashausen), die den Rieneckern unterstehen, verursacht haben und über die Schäden, welche von den Rieneckern gegenüber Würzburg (wurtzburg) hervorgerufen wurden. Ein weiterer Punkt ist der Beschluss des Weidegangs bei Oberleinach (Oberleinach), was zwischen Margetshöchheim (Margethocheim) und Erlabrunn (Erlenbrun) liegt, welchen sich die Bewohner von Oberleinach und Margetshöchheim zu Nutze machen wollten. Diesen Beschluss erhält das Kloster Schönrain am Main und durch Eberhard Rüdt (Eberharten Ruden), den Mainzischen Hofmeister, und Wilhelm von Grumbach (wilhelmen von Grumbach) ist dies alles in einem Vertrag festgehalten.