Eine zweite Gruppe von Leibeigenen, die zum Amt Lauda gehören, sitzen zum überwiegenden Teil im Dorf Distelhausen (Distelhausen). In diesem Ort sind alle Einwohner Leibeigene. Zusammen entrichten die Leibeigenen dieser Bede jährlich eine Angabe in Höhe von 30 Gulden in Gold und 21 Pfund. Die Leibeigenen dürfen selbst bestimmen, wieviel jeder einzelne zu bezahlen hat. Die Summe muss jedoch erbracht werden. Zudem geben die Einwohner von Distelhausen jährlich ein Leibhuhn. Nach dem Tod eines Leibeigenen wurde von den Frauen das beste Kleid und von den Männern das beste Hemd als Abgabe verlangt. Wenn ein Leibeigener aus Distelhausen an einen anderen Ort ziehen will, hat er seit altem Herkommen dazu das Recht. Zuvor muss er der Gemeinde jedoch seinen entsprechenden Teil an der Leibbede entrichten. Weiterhin muss er dem Keller jährlich ein Leibhuhn bis an sein Lebensende geben. Bei seinem Tod muss ebenfalls eine Abgabe geleistet werden. Folgendermaßen wird seit altem Herkommen mit fremden Leibeigenen verfahren, die sich in Distelhausen niederlassen. Wenn er dort von seinem Leibherren in Jahr und Tag nicht gefordert wird, gehört er zum Haus Lauda. Falls er ein Leibhuhn an einen anderen Herren entrichtet, soll man das geschehen lassen. In diesem Fall steht die Abgabe bei seinem Tod jedoch weder dem anderen Herren noch dem Amt Lauda (Lauden) zu.
Das Kloster Gerlachsheim besitzt einen Hof in Königshofen (Tauberkunigshofen), der von der Abgabe des Zehnten befreit wird. Die Nachtragshand vermerkt zusätzliche den Ort Eberbach (Eberbach), die Buchheimer Mark (Buchaimer mark), Crutz, Wildhag, Rinderfeld (Rinderfelt), Tauberbischofsheim (Bicshoffshaim), Aschaffenburg (Aschaffenburgk), Königshofen (Konigshoffen), Mainz (Maintz), Lauda (Lauden), Distelhausen (Destelhausen), Sonderriet (Sondernrith).
Da in Stadt und Amt Lauda ein fremder Leibeigner dem Bischof von Würzburg untersteht, wenn er Jahr und Tag nicht von seinem Leibherren zurückgefordert wird, weigern sich Bischof Lorenz von Bibra und Bischof Konrad von Thüngen, Eberhard Geyer (Geier) dessen ehemaligen Leibeigenen Hans Apel (Apell), der sich in Distelhausen (Destelhausen) niedergelassen hat und nicht fristgemäß gefordert worden ist, zurückzuschicken.
In der Amtszeit von Bischof Lorenz von Bibra sitzen fünf leibeigene Männer, die zu Mainz gehören, in Distelhausen (Destelhausen). Sie bitten den Mainzer Bischof, keine Landsteuer mehr bezahlen zu müssen, da Distelhausen nicht im Mainzer Gebiet liegt. Weiterhin wollen sie die Leibbede, die Abgabe im Todesfall und den zwanzigsten pfennig bei der Neuwahl eines Bischofs geben. Da das Hochstift Würzburg auch zahlreiche Leibeigene besitzt, die im Mainzer Gebiet sitzen, wird es für recht und billig angesehen, dass der Würzburger Bischof seine Leibeigenen im Mainzer Gebiet genauso besteuern dürfe, wie der Mainzer Bischof seine Leibeigenen im Würzburger Gebiet. Der Bericht über diese Vorgänge ist von Konrad Alletzheimer (Alletzhaimer), dem Keller von Lauda, verfasst.
Die Johanniter in Bad Mergentheim (Mergethaim), Philipp von Bibereren (Biberern) sowie Philipp und Alexander von Riedern (Riedern) haben jeweils ein Drittel des Zehnten zu Distelhausen besessen. Zum Zeitpunkt des Eintrags hat das Hochstift die Anteile von Philipp von Biberern sowie Philipp von Riedern übernommen und hält somit zwei Drittel am Zehnten.
Pfalzgraf Philipp ordnet an, dass Sebastian von Abelsheim (Abeltzhaim), Georg von Rosenberg (Rosenberg) und Moritz Zobel (Zobel), welche etliche Lehen des Hauses Lauda (haus Lauden) tragen, diese zukünftig von Bischof Lorenz von Bibra und dessen Nachfolgern empfangen sollen. Diese Lehen betreffen Distelhausen (Destelhausen), Großrinderfeld (Gros Rinderfelt), Königheim (Kennighaim), Hardheim (Harthaim), Gerlachsheim (Geroltzhaim Closter, dorff), Mützenbrunn (Neutzenbrun), Ober- und Unterwittstadt (Wittstatt Ober, Nider), Bretzingen (Bretzighaim), Höpfingen (Hoffrike), Waldstetten (Waldstetten), Schweinberg (Schweinberg), Erfeld (Ersfelt), Steinfurt (irrtümlich Stainvelt), Dornberg (Dornberg), Vollmersdorf (Wolffersdorff) und Rütschdorf (Rutzendorff).
Philipp von Bibereren (Biberern) verkauft seinen Anteil am Wein- und Getreidezehnten, die Hälfte am Kleinzehnten und etliche weitere Gefälle für 1200 Gulden an Bischof Lorenz von Bibra.
Die Zehntherren von Dittigheim (Ditichkaim) und Distelhausen (Distelhausen) legen einen Streit über die Zehnten bei. Ein späterer Schreiber verweist auf Gerlachsheim (Gerlachshaim).
Die Zehntherren von Dittigheim (Dietichkaim) und Distelhausen (Distelhausen) legen einen Streit über die Zehnten bei.
Bischof Konrad von Thüngen kauft ein Sechstel des Zehnten für 300 Gulden von Philipp von Riedern (Riedern).