Eine zweite Gruppe von Leibeigenen, die zum Amt Lauda gehören, sitzen zum überwiegenden Teil im Dorf Distelhausen (Distelhausen). In diesem Ort sind alle Einwohner Leibeigene. Zusammen entrichten die Leibeigenen dieser Bede jährlich eine Angabe in Höhe von 30 Gulden in Gold und 21 Pfund. Die Leibeigenen dürfen selbst bestimmen, wieviel jeder einzelne zu bezahlen hat. Die Summe muss jedoch erbracht werden. Zudem geben die Einwohner von Distelhausen jährlich ein Leibhuhn. Nach dem Tod eines Leibeigenen wurde von den Frauen das beste Kleid und von den Männern das beste Hemd als Abgabe verlangt. Wenn ein Leibeigener aus Distelhausen an einen anderen Ort ziehen will, hat er seit altem Herkommen dazu das Recht. Zuvor muss er der Gemeinde jedoch seinen entsprechenden Teil an der Leibbede entrichten. Weiterhin muss er dem Keller jährlich ein Leibhuhn bis an sein Lebensende geben. Bei seinem Tod muss ebenfalls eine Abgabe geleistet werden. Folgendermaßen wird seit altem Herkommen mit fremden Leibeigenen verfahren, die sich in Distelhausen niederlassen. Wenn er dort von seinem Leibherren in Jahr und Tag nicht gefordert wird, gehört er zum Haus Lauda. Falls er ein Leibhuhn an einen anderen Herren entrichtet, soll man das geschehen lassen. In diesem Fall steht die Abgabe bei seinem Tod jedoch weder dem anderen Herren noch dem Amt Lauda (Lauden) zu.