In den folgnden Einträgen folgt ein ein Steuerverzeichnis über die Erbehung der Datz, der Landsteuer bzw. Landbet und der sonstign gemeinen Steuern.
Bischof Albrecht von Hohenlohe erhebt eine gemaine steur oder landbet, um das Kaufgeschäft mit Graf Eberhard von Württemberg zu finanzieren.
Bischof Albrecht von Hohenlohe erhebt nach Ablauf von drei Jahren eine neue Steuer.
Bischof Gerhard von Schwarzburg erhebt eine gemaine landbet.
Bischof Gerhard von Schwarzburg erhebt erneut eine Landbede.
Bischof Gerhard von Schwarzburg erhebt von allen Bewohnern des Hochstifts Würzburg eine Landsteuer.
Bischof Johann von Egloffstein erhebt eine einjährige Landsteuer (gemaine steure). Die Geistlichen sollen den zehnten Teil, die Weltlichen den fünfzehnten Teil ihres Einkommens abgeben.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Johann von Egloffstein verlängert die einjährige Landsteuer um ein weiteres Jahr.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
In der Amtszeit von Bischof Lorenz von Bibra sitzen fünf leibeigene Männer, die zu Mainz gehören, in Distelhausen (Destelhausen). Sie bitten den Mainzer Bischof, keine Landsteuer mehr bezahlen zu müssen, da Distelhausen nicht im Mainzer Gebiet liegt. Weiterhin wollen sie die Leibbede, die Abgabe im Todesfall und den zwanzigsten pfennig bei der Neuwahl eines Bischofs geben. Da das Hochstift Würzburg auch zahlreiche Leibeigene besitzt, die im Mainzer Gebiet sitzen, wird es für recht und billig angesehen, dass der Würzburger Bischof seine Leibeigenen im Mainzer Gebiet genauso besteuern dürfe, wie der Mainzer Bischof seine Leibeigenen im Würzburger Gebiet. Der Bericht über diese Vorgänge ist von Konrad Alletzheimer (Alletzhaimer), dem Keller von Lauda, verfasst.
Bischof Friedrich von Wirsberg verkauft für 1400 Gulden das Burggut im Schloss Aschach (Aschach) mitsamt dessen Zugehörungen an Peter Böhmer (Boemer). Dazu zählen unter anderem 15 Morgen Wiesen und 53 Morgen Äcker. Die Besitzungen liegen allesamt im Dorf Aschach. Diesen Güterkomplex übertrug einst Hans von Beringen (Bering) beim Aussterben seiner Familie im Mannesstamm an das Hochstift Würzburg. Folgenden Abgaben und Herrschaftsrechten des Bischofs müssen sich Peter Böhmer und seine Frau Barbara, solange sie leben, nicht unterwerfen: Der Zentgerichtsbarkeit und anderen obrigkeitlichen Herrschaftsrechten, der Erbhuldigung, der Landsteuer, dem Zehnt, Ungeld, Bede und militärische Unterstützung für den Bischof zudem müssen sie, solange Peter Böhmer im Stiftsdienst steht, keine Fron- und Wachdienste leisten und sind von Feld- und Bauzehnten befreit.