Kraft von Hohenlohe verkauft Bischof Otto von Wolfskeel (Wolfskel) eine Weingült von zwei Fuder, 24 Morgen Wiese sowie weitere Nutzungsrechte unter anderem auf Höfen, Häusern, Hofstätten, Weingärten und Zehnten sowie das Recht (freihait) an zwei Höfen in und bei Winterhausen (Winterahausen) samt Bewohnern, Nutzungen, Gefällen und Rechten. Zum Zeitpunkt des Eintrags sind diese Güter allerdings nicht mehr im Besitz des Hochstifts.
Monumenta Boica 41, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1872.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Schloss und Amt Trimberg (Trimperg) waren einst den Herren von Seinsheim (später Herren von Schwarzenberg) verpfändet. Unter Erkinger von Seinsheim (Sainshaim) kommt es zu einem Streit mit Bischof Johann von Brunn bezüglich der Grenzen der Ämter Aschach (Aschach) und Trimberg (Trimperg), welche aneinanderstoßen. Dieser wird entschieden durch Graf Friedrich von Henneberg, Dietrich Truchsess von Wetzhausen (Truchseß von Wetzhausen) und Kaspar von Bibra (Bibra). Strittige Punkte sind: die Zent- und Jahrmarktsgerichtsbarkeit, der Oehrbach (Orlbach; andere Bezeichnung für die Thulba), Wald und Wiesen bei Aschach (Aschach), der Wald bei Tulba (Tulblinger Wissen), die Wiesen bei Trimberg (Trimperger wissen), die Wüstung Waldmannslohe (Waltmansloch), und der Viehtrieb zu Lauter (Lutsbach).
Bischof Johann von Brunn verpfändet Brand, Kraft und Konrad von Seinsheim (Sainshaim) das Schloss, Amt und Gericht Hohenlandsberg (Landsburg) sowie alle dazugehörigen Leute, Gülte, Zinsen, Gefälle, Äcker, Wiesen, Weiden, Gewässer, Wälder und weitere Rechte, mit Ausnahme der geistlichen Lehen und Mannlehen sowie dem Wildbann, für 4000 Gulden in Gold. Von dieser Pfandsumme dürfen die Seinsheimer selbst 300 Gulden für Baumaßnahmen einbehalten. Der Vertrag tritt laut Fries jedoch nicht in Kraft.
Hans Voit von Salzburg (Voit von Salsburg) trägt vier Morgen Wiese, bei Aschach an der Saale (Aschach an der Sal) gelegen, vom Hochstift Würzburg zu Lehen. Diese gibt er Bischof Johann von Brunn zurück und erhält im Gegenzug vier Morgen bei dem Dorf Salz (Saltz unter Salsburg). Laut einem späteren Schreiber ist von diesem Geschäft auch die Kellerei in Neustadt (Newstetter kellerey) betroffen.
Bischof Lorenz von Bibra gestattet den Bürgern von Lauringen (Lauringen), etliche gemähte Wiesen in Gärten (krautgarten) umzuwandeln. Für die Gärten sollen sie den entsprechenden Zehnt in Geld abliefern.
Das Hochstift Würzburg kauft einen Morgen Wiese in Limbachshof von Hieronymus und Georg von Thüngen (Thungen).
Das Dorf Baldersheim (Baldershaim, vor alter Baldoltzhaim genant, ain dorf im ambt Raigelberg), wird vom Hochstift Würzburg aus dem Besitz des Grafen Eberhard von Königstein (Konigstain) erworben. Dazu gehören die Reichelsburg, die Kemenaten, die Gemächer, der große und der kleine Zehnt, die Wiesen und die Felder.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt gibt Konrad Schmid (Schmid), Schultheiß in Gemünden (Gemunden), und Philipp Groß (Gross), Schultheiß in Büchold (Büchelen), 13 Morgen Wiesen in Aschfeld (Aschveld) und Bühler (Buler) als Lehen auf. Die beiden sind gegenüber dem Amt Homburg an der Wern (Hoenberg an der Wehrn) zinspflichtig.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet an Konrad Schmied (Schmied), Schultheiß zu Gemünden (Gmunden), und Philipp Groß (Gross), Schultheiß zu Bühler (Bueheler) 13 Morgen Wiesen in Aschfeld (Aschveld) und Bühler (Buler) für 780 Gulden. Von jedem Morgen sollen sie jährlich an Martini einen Zins von 20 Pfennigen an das Amt Homburg an der Wern (Hoenberg an der Wehrn) leisten, außerdem je 20 Gulden einen Gulden Handlohn; dafür sind sie sonst von der Bede befreit.
Bischof Friedrich von Wirsberg verkauft für 1400 Gulden das Burggut im Schloss Aschach (Aschach) mitsamt dessen Zugehörungen an Peter Böhmer (Boemer). Dazu zählen unter anderem 15 Morgen Wiesen und 53 Morgen Äcker. Die Besitzungen liegen allesamt im Dorf Aschach. Diesen Güterkomplex übertrug einst Hans von Beringen (Bering) beim Aussterben seiner Familie im Mannesstamm an das Hochstift Würzburg. Folgenden Abgaben und Herrschaftsrechten des Bischofs müssen sich Peter Böhmer und seine Frau Barbara, solange sie leben, nicht unterwerfen: Der Zentgerichtsbarkeit und anderen obrigkeitlichen Herrschaftsrechten, der Erbhuldigung, der Landsteuer, dem Zehnt, Ungeld, Bede und militärische Unterstützung für den Bischof zudem müssen sie, solange Peter Böhmer im Stiftsdienst steht, keine Fron- und Wachdienste leisten und sind von Feld- und Bauzehnten befreit.