Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet an Hermann Zentgraf (Herman) die Kellerei Bad Neustadt an der Saale für 650 Gulden.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet die Kellerei in Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) für 667 Gulden an Johann von Münster (Obersten Hannsen von Munster) und seine Erben.
Bischof Johann von Brunn erstellt mit Kaspar von Bibra (Casparn von Bibra) eine neue Verschreibung. Kaspar IV. und seine Erben dürfen die Stadt Mellrichstadt (Melrichstat samt Kellerei zu Neustadt (Newenstat) die nächsten elf Jahre innehaben und nutzen. Dafür müssen sie in jedem dieser elf Jahre 1000 Gulden zahlen, das macht eine Summe von 11000 Gulden. 717 Gulden müssen sie an die Herren von der Tann (von der Thann) allgemein zahlen, dem Domherren Heinrich (Hainrichen domheren), den Gebrüdern Friedrich und Sebastian (Fritzen vnd Bastian gebrüderen) und ihren Erben, ferner Georg, Heinrich, und Katharina (Georgen, Hainrichen, Carinsen) und weiteren ihrer Geschwister von der Tann hingegen 4483 Gulden im Einzelnen. Außerdem haben sie 2000 Gulden an Sintram von der Kere (Sintramen von der Kere), 2000 Gulden an Karl von Bibra (Carln von Bibra) sowie 550 Gulden an Vollbrecht von Münster (volprechten von Munster) zu zahlen.
Die Bürger von Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) geben Bischof Johann von Brunn zur Bezahlung seiner Schulden 4000 Gulden. Dafür befreit er sie fünf Jahre lang von jeglicher Steuer, Bede und Datz. Bischof Johann von Brunn leiht sich 2000 Gulden von Sintram von der Kere (Sintram von der Kere) und verpfändet ihm dafür die Kellerei von Bad Neustadt an der Saale auf Wiederlösung.
Bischof Johann von Brunn verpfändet die Kellerei von Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) zusammen mit der Stadt und Kellerei von Mellrichstadt (Melrichstat) für 4550 Gulden an Kaspar von Bibra (Casparen von Bibra).
Hans Voit von Salzburg (Voit von Salsburg) trägt vier Morgen Wiese, bei Aschach an der Saale (Aschach an der Sal) gelegen, vom Hochstift Würzburg zu Lehen. Diese gibt er Bischof Johann von Brunn zurück und erhält im Gegenzug vier Morgen bei dem Dorf Salz (Saltz unter Salsburg). Laut einem späteren Schreiber ist von diesem Geschäft auch die Kellerei in Neustadt (Newstetter kellerey) betroffen.
Bischof Johann von Brunn verpfändet das Schloss Gersfeld mit allen Zugehörungen für 155 Gulden an Heinrich von Ebersberg genannt Weyhers (Haintz von Ebersperg genant von Weiers). Dieser darf das Schloss in Verwaltung und Nutznießung bis zur Auslösung innehaben. Zusätzlich gestattet ihm der Bischof, 200 Gulden am Schloss verbauen zu dürfen, allerdings unter Vorbehalt der Anwerbung und Aufstellung von Landsknechten und des Öffnungsrechts. Ein Nachtrag am Rand verweist zusätzlich auf die Kellerei Neustadt a. S. (Neustatt Kellerey).
Bischof Johann von Brunn leiht sich 2000 Gulden von Karl Truchsess von Wildberg (Carln Truchsessen zu Wildberg) und verpflichtet sich diese in den nächsten zwei Jahren abzubezahlen. Falls er dies nicht tut fällt die Kellerei zu Bad Neustadt an der Saale als Pfand an Karl Truchsess von Wildberg, bis die 2000 Gulden Pfand abgelöst sind.
Bischof Johann von Brunn verpfändet die Kellerei zu Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) an Heinrich von Landhaus (Hainrichen von Landhausen). Er gibt Heinrich ein Revers, welches besagt, dass er das Pfand in sechs Jahren lösen soll. Fries gibt an, dass es keine Aufzeichnung über die Verpfändung gibt, nur, dass das Revers exsistiert. Die Kellerei muss vor Ablauf der sechs Jahre ausgelöst worden sein, da der Bischof die Stadt, das Amt und die Kellerei zu Bad Neustadt an der Saale im darauffolgenden Jahr an Heinrich von Steinau (Haintzen von Stainau) und dessen Erben für 17000 Gulden verpfändet.
Rudolf von Scherenberg überlässt die Kellerei zu Bad Neustadt an der Saale (Newenstat) für sechs Jahre Veit von Brende (Veiten von Brende), jeweils für 150 Gulden.