Bischof Johann von Brunn verpfändet das Schloss Gersfeld mit allen Zugehörungen für 155 Gulden an Heinrich von Ebersberg genannt Weyhers (Haintz von Ebersperg genant von Weiers). Dieser darf das Schloss in Verwaltung und Nutznießung bis zur Auslösung innehaben. Zusätzlich gestattet ihm der Bischof, 200 Gulden am Schloss verbauen zu dürfen, allerdings unter Vorbehalt der Anwerbung und Aufstellung von Landsknechten und des Öffnungsrechts. Ein Nachtrag am Rand verweist zusätzlich auf die Kellerei Neustadt a. S. (Neustatt Kellerey).