Bezüglich der Einlösung verpfändeter Güter des Hochstifts Würzburg verweist Lorenz Fries auf das Stichwort Widerlosung.
Bischof Otto von Wolfskeel erhält von Abt Heinrich und dem Konvent des Klosters Langheim 1000 Pfund Heller. Damit löst er das an Konrad von Heßberg (Hespurg) verpfändete Gericht und die Vogtei zu Baunach (Baunach) ab. Im Gegenzug verpfändet der Bischof dem Abt und dem Konvent das Zehntrecht, das bürgerliche Gericht und das peinliche Gericht über die am Tambach (Dampach) gelegenen langheimischen Dörfer, Leute und Güter. Diese Dörfer heißen: Triebsdorf (Tribesdorf), Schorkendorf (Schurckendorf), Witzmannsberg (Witzmansberg), Hergramsdorf (Harmsdorf ober und unter), Altenhof (Altenhof), Krumbach (Crumpach), Neundorf (Newendorf), Rothenberg (Rotenberg), Oberelldorf (Elttorf), Muggenbach (Mochenbach), Uttenhausen (Uttenhausen), Boetz (Boetz), Unterelldorf (Nider-Eltdorf), Gleismuthhausen (Glessmutshausen), Hackdorfhof (Hackdorf), Gemünda (Gemünden), Eicha (zu der Aich), Truschenhof (Druschendorf), Messenfeld (Messenfeld), Obermerzbach (Obern-Martzbach) und Rentweinsdorf (Rentwigsdorf). Das Gericht solle gehalten werden durch einen Konversen der Langheimer oder einen weltlichen Würzburger. Ferner stimmen die Langheimer zu, dass dieser Mann von den Einwohnern dieser Dörfer und Güter keine Bede (Bethe), Schatzung (Schatzung), Schanksteuer (Schenck), Forderung (Fuerterung), Strafe (Straff), Buse (Bues) oder anderen Abgaben (Beschwer) nehmen dürfe. Laut einem Nachtragsschreiber sind ebenfalls Seßlach (Seslach), Ebern (Ebern) und Medlitz (Medlitz) betroffen.
Riedenauer, Erwin: Ämter, Orte und Hintersassen im Hochstift Würzburg um 1530, in: Würzburger Diözesangeschichtsblätter 55 (1993) 249-266.
Bischof Otto von Wolfskeel verschreibt Heinrich von Adolzhausen (Attoltzhausen) für seine Verdieste gegenüber dem Hochstift zwei Hufen in Eßleben (Aisleuben), welche für 100 Pfund Heller abzulösen sind. Zum Zeitpunkt des Eintrags befinden sich diese wieder im Besitz des Hochstifts.
Monumenta Boica 40, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1870.
Bischof Johann von Egloffstein löst das Schloss Hohenlandsberg (Landsburg) vom Deutschen Orden 1405 wieder ab. Daraufhin verpfändet er dieses mit den dazugehörigen Rechten dem Bürgermeister und dem Rat zu Rothenburg ob der Tauber (Rotenburg uf der Tauber) für 5200 Gulden. Als der Bischof die Frist für die Rückzahlung am 22. Februar 1410 nicht einhalten kann, beabsichtigen die Rothenburger, das Schloss und die Rechte an einen Dritten zu versetzen. Durch Bitten erreicht der Bischof von der Stadt jedoch ein Entgegenkommen: in zwei Raten soll die Schuld beglichen werden. Hierfür muss der Bischof mit einer Verschreibung bürgen.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und Otto II. von Pfalz-Mosbach beschließen, dass Bischof Gottfried sein Leben lang Stadt und Schloss Lauda (Lauden) nicht wieder ablösen soll, Stadt und Schloss werden aber dem Landgericht Würzburg (Landgericht des Hertzogtumb Francken) unterstellt. Dies betrifft auch folgende Orte: Simmringen (Someringen), Gaurettersheim (Gayrettershaim), Euerhausen (Eurhausen) Höttingen (Hettingen), Gützingen (Gutzingen), Tiefenthal (Dieffental), Eßfeld (Osfelt) und Eisingen (Eisingen).
Auf dem Reichstag zu Köln wird beschlossen, dass Ludwig von Hutten (Huten) Schloss, Amt und die Stadt Lauda (Lauden) an Bischof Lorenz von Bibra abtreten muss, da das Hochstift Würzburg ein ewiges Wiederlösungsrecht besitzt. Der Betrag wird auf die einst von Ludwig von Hutten (Huten) gezahlte Summe festgelegt, 4000 Gulden soll er zusätzlich für entstandene Schäden erhalten.
Bischof Lorenz von Bibra löst eine Gült von sieben Malter Korn, einem Malter Hafer und sechs Weihnachtshühnern auf der Braunecker hube in Eßfeld (Aisveld), welche dem Würzburger Bürger Georg Ganzhorn (Gantzhorn) verschrieben war, für 80 Gulden wieder ab.
Bischof Lorenz von Bibra löst eine Getreidegült von 25 Maltern im Dorf Eßfeld (Aisveld), welche den Pfarren Giebelstadt (Gibelstat) und Euerhausen (Eurhausen) verschrieben waren, für 200 Gulden wieder ab.
Heinz von Lichtenstein (Liechtenstain) verpfändet Thomas von Stein zum Altenstein (Stain) den Zehnten von Lahr (Lare); Valentin von Lichtenstein löst diesen wieder ab.
Bischof Konrad von Thüngen verschreibt Anna von Schweigern (Swegerrin) einen jährlichen Zins von 100 Gulden im Dorf Eßleben (Aisleuben), welcher für 2000 Gulden wiedereinzulösen ist. Zum Zeitpunkt des Eintrags ist dieser bereits abgelöst.