Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und Otto II. von Pfalz-Mosbach beschließen, dass Bischof Gottfried sein Leben lang Stadt und Schloss Lauda (Lauden) nicht wieder ablösen soll, Stadt und Schloss werden aber dem Landgericht Würzburg (Landgericht des Hertzogtumb Francken) unterstellt. Dies betrifft auch folgende Orte: Simmringen (Someringen), Gaurettersheim (Gayrettershaim), Euerhausen (Eurhausen) Höttingen (Hettingen), Gützingen (Gutzingen), Tiefenthal (Dieffental), Eßfeld (Osfelt) und Eisingen (Eisingen).
In den Gau Bütthard werden die folgenden Orte gezählt: Gaurettersheim, Euerhausen, Höttingen, Gützingen, Tiefenthal, Oesfeld, Simmringen und Eisingen (Gai Rettershaim, Eurhausen, Hötingen, Gutzingen, Dieffental, Oesfeld, Someringen, Eisingen). Pfalzgraf und Herzog Otto II. von Pfalz-Mosbach bringt diese Dörfer unter seine Landesherrschaft. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg entbindet die Dörfer von diesem Abhängigkeitsverhältnis. Daraufhin leisten die Dorfbewohner dem Bischof die Erbhuldigung.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet die Dörfer Euerhausen (Eurhausen), Höttingen (Hotingen), Gützingen (Gutzingen) und Tiefenthal (Dieffental) im Amt Bütthard (Buthert) für 430 Gulden an Friedrich von Seldeneck (Seldeneck).
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet die Dörfer Euerhausen, Höttingen, Gützingen und Tiefenthal ( Eurhausen, Hötingen, Gutzingen und Dieffental) an Friedrich von Seldeneck (Fritz von Seldeneck) und dessen Erben für die Ablösungssumme von 430 Gulden.
Bischof Rudolf von Scherenberg erhöht die Pfandsumme auf 3000 Gulden und ernennt Philipp von Seldeneck (Seldeneck), Friedrichs Sohn, zum Amtmann von Bütthard und den Dörfern Euerhausen, Höttingen, Gützingen und Tiefenthal.
Das Amt Bütthard (Buthart) wird für 15 Jahre an Bastian Geier zu Giebelstadt (Geyer zu Gibelstatt) verpfändet. In einem Revers verpflichtet er sich, die Untertanen nicht mit höheren Abgaben zu belasten als bisher üblich. Die Bewohner von Euerhausen (Euerhausen), Höttingen (Hottingen) und Gützingen (Gutzingen), die bisher fünfeinhalb Tage Frondienst im Jahr leisten mussten, sollen nach Kenntnisnahme der Räte den Hof des Pfandherrn in Giebelstadt (Gibelstatt) bis zum Jahresende bewirtschaften und im Herbst die Aussaat vornehmen, aber keine weiteren Verpflichtungen mehr haben. In den folgenden Jahren bis zum Ende der Pfandherrschaft sollen sie pro Jahr drei und die Söldner zwei Tage Frondienst in Giebelstadt leisten, und sind dafür von den bisherigen fünfeinhalb Tagen Frondienst in Bütthard befreit. Nach dem Ende der Pfandherrschaft soll wieder die althergebrachte Regelung greifen.