In Bad Mergentheim (Mergethaim) gibt es großen Zulauf und Wallfahrten zur Marienkirche. Ein Drittel der Gefälle steht den Herren von Lauda (Heren von Lauden) zu. Heinrich von Lauda (her Hainrich von Lauden) übergibt dieses Drittel Bischof Herold von Höchheim und dem Hochstift Würzburg.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und Otto II. von Pfalz-Mosbach beschließen, dass Bischof Gottfried sein Leben lang Stadt und Schloss Lauda (Lauden) nicht wieder ablösen soll, Stadt und Schloss werden aber dem Landgericht Würzburg (Landgericht des Hertzogtumb Francken) unterstellt. Dies betrifft auch folgende Orte: Simmringen (Someringen), Gaurettersheim (Gayrettershaim), Euerhausen (Eurhausen) Höttingen (Hettingen), Gützingen (Gutzingen), Tiefenthal (Dieffental), Eßfeld (Osfelt) und Eisingen (Eisingen).
Auf dem Reichstag zu Köln wird beschlossen, dass Ludwig von Hutten (Huten) Schloss, Amt und die Stadt Lauda (Lauden) an Bischof Lorenz von Bibra abtreten muss, da das Hochstift Würzburg ein ewiges Wiederlösungsrecht besitzt. Der Betrag wird auf die einst von Ludwig von Hutten (Huten) gezahlte Summe festgelegt, 4000 Gulden soll er zusätzlich für entstandene Schäden erhalten.
König Ruprecht besitzt sein Leben lang das Schloss, das Amt und die Stadt Lauda (Lauden). Nach seinem Tod geht der Besitz über an Herzog Otto I. von Pfalz-Mosbach. Dessen Sohn Otto II. von Pfalz-Mosbach verpfändet den Besitz für 1900 Gulden an Graf Philipp von Rieneck. Otto II. überträgt sein Ablösungsrecht an Pfalzgraf Philipp, der Amt, Stadt und Schloss für 1900 Gulden von Landgraf Johann von Leuchtenberg (Leuchtenberg), dem Erben von Graf Philipp von Rieneck, an sich bringt. Als aber Pfalzgraf Philipp Bargeld im Landshuter Erbfolgekrieg (Bairischen Krieg) Bargeld benötigt, verkauft er Schloss, Stadt und Amt für 25000 Gulden an Ludwig von Hutten (Huten).
Ludwig von Hutten quittiert über 29000 Gulden und tritt Amt, Schloss und Stadt Lauda (Lauden) an Bischof Lorenz von Bibra ab.
Pfalzgraf Philipp gibt Bischof Lorenz von Bibra und dem Hochstift Würzburg eine neue Kaufverschreibung über Lauda.
Die Herren von Hohenlohe kommen in den Besitz der Städte und Schlösser Lauda (Lauden) und Jagstberg (Jagsberg). Lorenz Fries vermutet, dass eine Heirat dafür verantwortlich ist. Zwischen Wilhelm IV., Herzog von Bayern (Hertzog Wilhelmen von Bairen) und Bischof Konrad von Thüngen liegt eine Rechtfertigung vor. Die Herren von Hohenlohe verkaufen jene dann an das Hochstift Würzburg. Wie das Schloss und die Stadt Lauda dann aber an die Herzöge von Bayern gefallen sind, kann Lorenz Fries nicht anhand der Akten der bischöflichen Kanzlei belegen.
Monumenta Boica 44, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1896.
Unter Bischof Lorenz von Bibra ist ein Bayer namens Wolfgang Rosenbusch (Wolff N Rosenbusch) als Schreiber in der Kanzlei beschäftigt. Dabei kopiert er etliche Urkunden über die vier Schlösser und Städte Gemünden am Main, Rothenfels, Lauda und Jagstberg (die vier schloß und stete Gemünde, Rotenfels, Lauden und Jagsperg). In diesem Zug sorgt der Schreiber dafür, dass die vier Städte und Schlösser Herzog Wilhelm IV. von Bayern anheimfallen. Daraufhin richtet Wilhelm IV. an Bischof Lorenz von Bibra und nach dessen Tod an seinen Nachfolger Bischof Konrad von Thüngen die Forderung, den daraufstehenden Pfandschilling an ihn abzugeben. Bischof Konrad von Thüngen weigert sich, das Pfand zu bezahlen, und sagt, dass die vier Städte und Schlösser nicht Pfand des Herzogtums Bayern seien, sondern Eigentum des Würzburger Stifts. Deshalb reicht Herzog Wilhelm IV. von Bayern vor dem Gericht des Schwäbischen Bundes Klage gegen den Würzburger Bischof ein. Der Bischof reagiert darauf zunächst nicht, um dann schließlich unter Kaspar von Kaltenthal, Doktor und Domherr (Bundsrichter Doctor Caspar von Kaltental Domher), als Richter vor dem Reichskammergericht eine Verhandlung zu erhalten. Da die bayerische Seite jedoch nicht vor Gericht erscheint, bleibt der Streit zunächst unentschieden. Bezüglich des Rechtsstreits weist Fries auf zahlreiche Verhandlungen, die er nicht in dem Eintrag nennt, da sie zu viel Platz einnehmen würden. Er verweist deshalb auf den Aktenschrank, in dem alle Urkunden diesbezüglich liegen (zu hofe ins schranck privilegiorum in der triten laden der rechten zeil unter dem titel Vier stete oder Beirische Handlung).