Bischof Rudolf von Scherenberg und Graf Philipp II. von Rieneck (graf philipsen von Rineck) treffen sich, um über die Leibeigenen und Armen der Städte und Dörfer aus dem Amt Gemünden (Gemunden), Lohr am Main (lare) und Rieneck (Rineck) zu sprechen. Die Angelegenheit wird geklärt.
Zwischen Bischof Rudolf von Scherenberg und Graf Philipp dem Jüngeren von Rieneck wird ein Streit (Irrung) bezüglich der Leibeigenen in den Ämtern Gemünden (Gemünde), Rieneck (Rienek) und Lohr (Lore) beigelegt. Diejenigen Leibeigenen, die aus dem rieneckschen Ämtern Lohr und Rieneck in das Amt Gemünden gezogen waren, sollen dem Hochstift Würzburg unterstehen. Dagegen gehören, die Leibeigenen, die aus Gemünden in die rieneckschen Ämter Rieneck und Lohr gezogen waren, nun zu Rieneck. Für die Zukunft wird folgendes vereinbart: Diejenigen Leibeigenen, welche aus dem Würzburger Gebiet in das rienecksche umsiedeln und die Leibeigenen, die aus dem Rienecker Gebiet in die Würzburger Dörfer ziehen, sollen, wenn sie innerhalb eines Jahrs und Tags nicht von ihrem Leibherren gefordert werden, dem neuen Herren, also entweder dem Hochstift Würzburg oder dem Grafen von Rieneck, unterstehen. Fordert der Leibherr den Leibeigenen innerhalb dieser Frist, muss der Leibeigene innerhalb von 40 Tagen zurückkehren.
Wieland, Michael: Beiträge zur Geschichte der Grafen, Grafschaft, Burg und Stadt Rieneck, in: Archiv des Historischen Vereins für Unterfranken und Aschaffenburg 20,1 (1870), S. 61-638.
Richter, Karl: Gemünden (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe 1, Heft 11), München 1963.
Bischof Rudolf von Scherenberg und Philipp von Rieneck (Philips von Rieneck) haben eine Auseinandersetzung über sieben Güter in Neutzenbrunn (Neitzenbrun) im Amt Gemünden (ambt Gmunde). Die Angelegenheit wird so geregelt, dass das Hochstift Würzburg und die Grafschaft Rieneck jeweils dreieinhalb Güter erhalten. Ein Viertel dieser Güter besitzt jedoch das Erzstift Mainz (stifft Maintz) erblich, welche es der Grafschaft verpfändet. Wenn das Pfand abgelöst wird, sollen die Grafen dem Erzstift das Viertel von ihren dreieinhalb Gütern übereignen.
Graf Otto von Henneberg (Ott von Hennenberg), Graf Johann III. von Werthheim (Hans zu wertheim), Graf Philipp II. von Rieneck (philipis graf zu Rineck der iung), Freiherr Michael III. von Schwarzenberg und Herr Sigmund von Schwarzenberg (Michel vnd Sigmund auch Sigmund der iunger Her zu Schwartzenberg) halten einen Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) und zu Pfarrweisach (Pfarweisach) ab. Vorausgegangene Schriften und Anordnungen Bischof Rudolfs von Scherenberg, verfasst am 12.03.1483, wurden vor den Rittertagen gesammelt und zusammengefasst und am Rittertag in Baunach (Baunach) bei Pfarrweisach durch Friedrich von Stein (Lutzen vom Rottenhan) und Ritter Ludwig von Rotenhan (Fritzen vom Stain) behandelt. Der Bischof verhindert die Einigung.
König Ruprecht besitzt sein Leben lang das Schloss, das Amt und die Stadt Lauda (Lauden). Nach seinem Tod geht der Besitz über an Herzog Otto I. von Pfalz-Mosbach. Dessen Sohn Otto II. von Pfalz-Mosbach verpfändet den Besitz für 1900 Gulden an Graf Philipp von Rieneck. Otto II. überträgt sein Ablösungsrecht an Pfalzgraf Philipp, der Amt, Stadt und Schloss für 1900 Gulden von Landgraf Johann von Leuchtenberg (Leuchtenberg), dem Erben von Graf Philipp von Rieneck, an sich bringt. Als aber Pfalzgraf Philipp Bargeld im Landshuter Erbfolgekrieg (Bairischen Krieg) Bargeld benötigt, verkauft er Schloss, Stadt und Amt für 25000 Gulden an Ludwig von Hutten (Huten).