Erzbischof von Mainz, Konrad von Dhaun hat den Stab des Gerichts zu Rinderfeld (Rinderfelt) im Amt Bischofsheim inne. Konrad hat wegen Otto II. von Pfalz-Mosbach (hertzog otten pfalzgrafen) Anspruch auf neun Zehnte, weil er ein Drittel davon besitzt.
Die Leibeigenen, die zur Großrinderfelder (Rinderfelder) Bede gehören, haben zur Zeit des Pfalzgrafen Otto II. von Pfalz-Mosbach 30 Gulden in Münzen entrichtet. Da viele reiche Bauern gestorben und die nun lebenden Leibeigenen arm sind, kommen nicht mehr als zwölf Gulden zusammen. Eine verheiratete Frau muss jährlich ein Leibhuhn entrichten. Im Todesfall wird vom Besitz der Männern das beste Hemd und von den Frauen das beste Kleid als Abgabe verlangt.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und Otto II. von Pfalz-Mosbach beschließen, dass Bischof Gottfried sein Leben lang Stadt und Schloss Lauda (Lauden) nicht wieder ablösen soll, Stadt und Schloss werden aber dem Landgericht Würzburg (Landgericht des Hertzogtumb Francken) unterstellt. Dies betrifft auch folgende Orte: Simmringen (Someringen), Gaurettersheim (Gayrettershaim), Euerhausen (Eurhausen) Höttingen (Hettingen), Gützingen (Gutzingen), Tiefenthal (Dieffental), Eßfeld (Osfelt) und Eisingen (Eisingen).
In den Gau Bütthard werden die folgenden Orte gezählt: Gaurettersheim, Euerhausen, Höttingen, Gützingen, Tiefenthal, Oesfeld, Simmringen und Eisingen (Gai Rettershaim, Eurhausen, Hötingen, Gutzingen, Dieffental, Oesfeld, Someringen, Eisingen). Pfalzgraf und Herzog Otto II. von Pfalz-Mosbach bringt diese Dörfer unter seine Landesherrschaft. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg entbindet die Dörfer von diesem Abhängigkeitsverhältnis. Daraufhin leisten die Dorfbewohner dem Bischof die Erbhuldigung.
Reinhard Truchsess (Truchseß) von Baldersheim, der Sohn des Fritz Truchsess von Baldersheim, gibt seinen Anteil an der Stadt Aub Otto II. von Pfalz-Mosbach zu Lehen. Dazu gehören das Reichelsburger Holz (Raigelberger holtz), Balbach (Balbach; unklar, ob Ober- oder Unterbalbach), Lipprichhausen (Lieprichtshausen) und Baldersheim (Baldershaim).
Pfalzgraf Otto II. von Pfalz-Mosbach und seine Vorfahren sind Pfandherren von Amt und Stadt Lauda (Lauden) gewesen, die dem Hochstift Würzburg gehört haben. Von den Leibeigenen des Hochstifts in Königshofen (Tauberkonighofen) haben sie daher 20 Gulden in Münzen verlangt. Die Leibbede von Königshofen hat aus diesem Grund auch die Hertzog leibbet geheißen, und als das Pfand an die Grafen von Rieneck gekommen ist, die Rienische leibbet. Wegen des Pfandes haben die Leibeigenen noch eine weitere Abgabe leisten müssen, den sogenannten schultaissen. Pfalzgraf Otto vermittelt nach einem Streit einen Vertrag zwischen den Leibeigenen in Königshofen und den Bürgern von Lauda. Die Bürger von Lauda sollen, wenn sie in einen Ort ziehen, in dem die Bede erhoben wird, diese entsprechend ihres Vermögens mitfinanzieren. Die Leibeigenen aus Königshofen, die nach Lauda ziehen, müssen keine Leibbede bezahlen. Zuvor haben die Königshofener verlangt, dass sie von der Leibeigenschaft frei wären, wenn sie sich in Lauda niederließen. Die Bürger aus Lauda haben ursprünglich nicht in die Königshofener Leibbede einbezahlen wollen.
Graf Erasmus von Wertheim verkauft ein Haus, einen Hof und eine Scheune in Lauda (Lauden), welche die alte kellerei genannt wird, für 100 Gulden an Konrad von der Capeln. Mit Wissen Herzogs Otto II. von Pfalz-Mosbach befreit er dieses Anwesen von allen Abgaben. Ein Vorkaufsrecht behält er sich vor.
Konrad Arnold (Arnold) versöhnt sich nach Vermittlung durch Herzog Otto II. von Pfalz-Mosbach wieder mit dem Hochstift Würzburg.
Bischof Lorenz von Bibra erneuert seine Münzordnung und ergänzt sie: Von den Bambergischen, den Markgräflichen, denen Herzog Ottos (herzog oteren) und den alten Nürnberger Pfennigen sollen zehn Stück den Wert eines Würzburger Schillings haben. Ein Fünferlein soll den Gegenwert von drei Würzburger neuen Pfennigen und ein alter Schilling den Gegenwert von drei Würzburger Schillingen haben.
König Ruprecht besitzt sein Leben lang das Schloss, das Amt und die Stadt Lauda (Lauden). Nach seinem Tod geht der Besitz über an Herzog Otto I. von Pfalz-Mosbach. Dessen Sohn Otto II. von Pfalz-Mosbach verpfändet den Besitz für 1900 Gulden an Graf Philipp von Rieneck. Otto II. überträgt sein Ablösungsrecht an Pfalzgraf Philipp, der Amt, Stadt und Schloss für 1900 Gulden von Landgraf Johann von Leuchtenberg (Leuchtenberg), dem Erben von Graf Philipp von Rieneck, an sich bringt. Als aber Pfalzgraf Philipp Bargeld im Landshuter Erbfolgekrieg (Bairischen Krieg) Bargeld benötigt, verkauft er Schloss, Stadt und Amt für 25000 Gulden an Ludwig von Hutten (Huten).