Kaiser Ludwig IV. verleiht auf Bischof Hermann Hummel von Lichtenbergs Fürbitte den Bürgern von Arnstein (Arnstain) das Recht, einzig vor ihrem Stadtgericht belangt zu werden, sowie einen Jahrmarkt an Johannis. Dies wird später von König Ruprecht von der Pfalz und Kaiser Maximilian I. bestätigt.
Regesten der Pfalzgrafen am Rhein, Bd. 2 (1400-1410), hg. v. Lambert Graf von Oberndorff u. Manfred Krebs, Innsbruck 1939.
Riedenauer, Erwin: Karlstadt (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe 1, Heft 9) München 1963.
Als sich das Stift Würzburg in Nöten befindet, erlangen der Dechant und das Kapitel des Stifts von Kaiser Karl IV. eine Freiheit. Diese besagt, dass das Stift Haug unter kaiserlichem Schutz steht, keinem Landgericht untersteht [?] und für niemanden pfandbar sein soll. Diese Freiheit wird von seinen Nachfolgern König Wenzel, König Ruprecht und König Sigmund bestätigt. Außerdem ersuchen der Dechant und das Kapitel beim Reichstag in Augsburg von Kaiser Karl V. eine Erneuerung des Privilegs, was Kaiser Karl bewilligt.
Bezüglich der Gerichtsverhandlung des Hochstifts gegen Heinrich von Absberg (Hainrich von Absperg) verweist Lorenz Fries auf die entsprechenden Quellen im Urkundenschrein, Lade "A", des bischöflichen Archivs.
Bischof Gerhard von Schwarzburg handelt mit König Ruprecht I. aus, dass er diesem gegen die Feinde des Reiches hilft und dieser ihm im Gegenzug 7000 Gulden auf Heidingsfeld (haidingsfeld) und Mainbernheim (Bernhaim) verschreibt, sobald er diese eingenommen hat. Bischof Gerhard verstirbt jedoch kurz nach dem Vertragsschluss. Aus dem Vertrag geht hervor, dass man nicht annimmt, das Kaiser Karl IV. zuvor die Macht gehabt hat, die Orte Heidingsfeld und Mainbernheim dem Reich zu entziehen und der böhmischen Krone zu geben. König Ruprecht steht in der Pflicht, die Dörfer zurückzuholen. Viele schreiben, dass Kaiser Karl den Titel "Mehrer des Reiches" nicht verdiene, da er zu begierig gewesen sei, Gebiete an das Königreich Böhmen zu geben und somit das Erbe seiner Söhne zu vergrößern.
König Ruprecht I. richtet einen dreijährigen Landfrieden ein, der Landfrieden in Franken (Landfriden in Francken) genannt wird. Friedrich III. Schenk von Limpurg (Schenck von Limpurg) wird zu dessen Hauptmann gemacht.
Regesten der Pfalzgrafen am Rhein, Bd. 2 (1400-1410), hg. v. Lambert Graf von Oberndorff u. Manfred Krebs, Innsbruck 1939.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
König Ruprecht von der Pfalz erlässt in Bad Mergentheim (Mergethaim) einen Landfrieden und verbessert diesen in Heidelberg (Haidelberg). Graf Lienhard von Castell gelobt Bischof Johann von Egloffstein diesen Landfrieden als seinem Landesherrn.
König Ruprecht I. nimmt die Geistlichkeit in Franken unter seinen Schutz und Schirm und verleiht ihr das Privileg, nicht für die Vergehen ihrer Bischöfe verantwortlich und haftbar zu sein.
Johann von Hohenlohe (her Hanns von Hohenlohe) hat zu Speckfeld (speckueld) gewohnt und ein Drittel von Kitzingen besessen, welches vom Reich als Lehen an ihn ging. Er, Albrecht von Hohenlohe (heren Albrechten von Hohenlohe) und Friedrich III. Schenk von Limpurg (schenk Fridrichen von Limpurg) besiegeln diese Lehensübergabe an Bischof Johann von Brunn. Danach bestätigt König Ruprecht den Kauf an Bischof Johann und hat dies dem Bischof als Lehen gegeben.
Bischof Johann von Egloffstein bekennt sich zusammen mit den Bischöfen Albrecht von Bamberg und Friedrich IV. von Eichstätt zu Papst Gregor XII. (römische Obödienz).
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
König Ruprecht besitzt sein Leben lang das Schloss, das Amt und die Stadt Lauda (Lauden). Nach seinem Tod geht der Besitz über an Herzog Otto I. von Pfalz-Mosbach. Dessen Sohn Otto II. von Pfalz-Mosbach verpfändet den Besitz für 1900 Gulden an Graf Philipp von Rieneck. Otto II. überträgt sein Ablösungsrecht an Pfalzgraf Philipp, der Amt, Stadt und Schloss für 1900 Gulden von Landgraf Johann von Leuchtenberg (Leuchtenberg), dem Erben von Graf Philipp von Rieneck, an sich bringt. Als aber Pfalzgraf Philipp Bargeld im Landshuter Erbfolgekrieg (Bairischen Krieg) Bargeld benötigt, verkauft er Schloss, Stadt und Amt für 25000 Gulden an Ludwig von Hutten (Huten).