Die Einwohner von Lahrbach im Amt Auersberg (Larbach im ambt Aursperg) befinden sich unter dem Schutz und Schirm des Landgrafen von Hessen.
Formelhafte Wendung, ein Schutzverhältnis zu spenden: Beschliessen mit thore und nagel haist versprechen, schutzen und schirmen.
Die Stadt Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg an der Thauber) übernimmt gegen eine jährliche Abgabe von 60 Malter die Schutzpflicht für die Eigenleute des Klosters Comburg (Camberg) in Gebsattel (Gebsettel) und um Rothenburg.
Bischof Johann von Brunn genehmigt den Kartäusern, ihren Hof in (Ebernhausen) und die dazugehörigen Leute mit ihrem Hab und Gut in den Schutz und Schirm von Herzog Otto von Pfalz-Mosbach zu geben.
Bischof Johann von Brunn überträgt Peter von Stettenberg (Stetenberg) bis auf Widerruf die Schutz- und Schirmpflicht über das Dorf Moos (Moss) und andere Güter im Ochsenfurter Gau (uf dem gai), die dem Kloster Oberzell (Herncell) gehören.
Fries verweist auf die Pflichten eines neu gewählten Bischofs gegenüber der Geistlichkeit. Diese betreffen den "geistlichen Zwang", die Strafverfolgung, Privilegien, Schutzpflicht sowie die Schulden des Hochstifts.
Paul von Schwarzenberg (Schwartzenberg), der Propst von Stift Haug schließt mit dem Prior und dem Konvent zu Tückelhausen einen Vertrag bezüglich der Obrigkeit, des Gerichts, der Erbhuldigung und anderer Angelegenheiten in Hohestadt (Hohenstat), aber behalten dem Hochstift Würzburg die landesherrliche Obrigkeit, Vogtei, Kriegsfolge, Dienste, Steuer, Schutz und Schirm vor.
In der Streitsache gegen Gottfried von Berlichingen (Berlichingen) ernennt Kaiser Maximilian Bischof Lorenz von Bibra zum Kommissar mit der Vollmacht, dessen Lehen und Güter einzunehmen. Dafür sichert der Kaiser dem Bischof Schutz und Schirm bis zur Beendigung der Streitsache zu.
Abt und Konvent zu Tückelhausen besitzen die Vogtei und Mannschaft zu Hohestadt (Hohenstat), während die Vormünder von Stefan Zobel von Gebsattel und Andreas von Gebsattel (Gebsetel) dort den Getreide- und Weinzehnt als Mannlehen des Hochstifts Würzburg tragen. Abt und Konvent wollen von den Vormündern die Zehnten kaufen und erlangen dafür das Einverständnis von Bischof Lorenz von Bibra, der daraufhin von ihnen das Recht über die Kriegsfolge sowie das Schutz- und Schirmrecht über das Dorf Hohestadt übernimmt.
Papst Clemens VII. übergibt Bischof Konrad von Thüngen und dessen Nachfolgern die Vogtei mit ihren Rechten und Pflichten sowie Schutz und Schirm über alle Kirchen und Klöster (sowohl exemte als auch nicht exemte), die innerhalb des Hochstifts Würzburg und dessen weltlicher Obrigkeit liegen. Außerdem darf ein Würzburger Bischof von den Kirchen- und Klostergütern und den dazugehörigen Personen Beherbergung, Kriegsfolge, Fron, Dienste und Schutzpflicht fordern.