Graf Otto III. von Henneberg-Botenlaube, seine Frau Adelheid und sein Sohn Albrecht (Graue Ot von Hiltenburg, Adelhaid sein gemahl vnd Albrecht sein sun) bekommen das Schloss Hildenburg (Hiltenburg) von Bischof Hermann von Lobdenburg als Erblehen. Die Henneberger stehen unter dem Schutz und Schirm des Würzburger Bischofs.
König Karl IV. wird zum Kaiser gekrönt und er gestattet dem Bischof Gerhard von Schwarzburg in allen Städten, Schlössern und Ländereine des Hochstifts Würzburg Juden anzunehmen, zu verteidigen, zu schützen, zu schirmen und Steuern von ihnen einzutreiben.
Bischof Johann von Brunn erteilt den Einwohnern von Haßfurt (Hasfurt) die Freiheit, Juden in ihre Stadt aufzunehmen und sie unter Schutz und Schirm zu stellen. Sie dürfen ebenfalls jährliche Zinsen von ihnen nehmen. Das Domkapitel bewilligt die Freiheit einige Jahre später.
Kaiser Friedrich III. und sein Sohn Kaiser Maximilian bestätigen den im vorherigen Eintrag genannten Brief von Kaiser Sigmund. Sie nehmen das Kloster Waldsachsen (closter Waldsachsen) mit seinen Leuten und Gütern unter ihren kaiserlichen Schutz und Schirm.
Graf Albrecht und Graf Kraft von Hohenlohe (Grauen Albrecht vnd Crafft) verpflichten sich der Priesterschaft im Kapitel zu Ingelfingen (Jngelfingen), ihre Freiheiten, Statuten und Gewohnheiten zu beschützen und ihnen jährlich am Tag des Kapitels 3 Gulden, ein hurtzen oder ein Stück Wild samt einem Wagen Brennholz zukommen zu lassen. Der Dechant und das Kapitel übergeben den beiden Grafen ihr Revers.
Herr Christoph von Gutenstein (Cristof von Gutenstain) gibt Heidingsfeld (Haidingsueld) (Mainbernheim hatte er zuvor verloren) für 15 Jahre in den Schutz des Bischofs Lorenz von Bibra. Der Bischof erhält jährlich von den Einwohnern zu Heidingsfeld 80 Gulden Schutzgeld, das Öffnungs- und Reisrecht sowie Folge. Der Herr von Gutenstein erhält dafür jährlich 300 Gulden zur Besoldung der Dienstboten und zum Unterhalt seiner Wohnung. Der Bischof versichert, die Stadt unter seinen Schutz und Schirm zu nehmen. Bürgermeister und Rat geben ihm einen Revers über die Vereinbarungen.
König Vladislav II. von Böhmen und Ungarn bestätigt Christoph von Gutenstein (Cristof von Gutenstain) die zuvor ausgestellten Urkunden über Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Mainbernehaim) und den Pfandschilling über 3100 Gulden. Er schlägt ihm noch 6000 Schock guter Silbergroschen dazu. In der Summe macht das 19.000 Gulden. Diese Summe bestätigt er ihm auf die beiden Städte. Er gibt ihm außerdem die Freiheit, dass dies nicht abgelöst werden darf, solange ein ehelicher Nachkomme der von Gutenstein lebt. Am Martinstag 1500 fangen die Einwohner von Heidingsfeld an, das Schutzgeld von 80 Gulden an Bischof Lorenz von Bibra zu zahlen. Er stellt ihnen darüber am 03.01.1501 eine Bestätigung aus.
Bischof Lorenz von Bibra und die Äbtissin zu Schönau (Abbtissin zu Schonau) streiten sich mit Graf Reinhard von Rieneck (Graue Reinhart von Rienck) über den Schutz und Schirm der Leute und Güter von Aschenroth. Dieser Streit wird von Herrn Johann von Schwarzenberg (hern Hanns von Schwartzenberg) und Herrn Ludwig von Hutten (her Ludwig von Hiten) geschlichtet. Für Informationen über die Rechte und die Gerichtsbarkeit des Stiftes Würzburg in Aschenroth verweist Fries auf Liber 2 contractuum Laurentii.
Das Dorf Hohenstadt (Hohenstat) unweit von Tückelhausen (Duckelhausen) gehört jetzt zum Teil dem Stift Haug und zum Teil dem Kloster. Die Vogtei und Mannschaft und der ganze Getreide- und Weinzehnt gehören den Zobel von Giebelstadt (Zobel von Giebellstat), die es als Prior und Konvent von Tückelhausen als Mannlehen vom Stift empfangen haben. Die Vogtei und der Zehnt wurden von Stefan Zobel von Giebelstadt (Staffan Zobel) und seinem Vormund Andreas von Gebsattel (Endres von Gebsatl) an das Kloster erkauft. Und nachdem der Zehnt als Lehen an das Hochstift Würzburg geht, verschreibt Bischof Lorenz von Bibra dem Prior und dem Konvent, dass das ewige Reisrecht, Folg, Vogtei-, Schutz- Schirmrecht in Hohenstadt und seinen Einwohnern gegenüber dem Stift Würzburg liegt.
Zwischen Propst, Dekan und Kapitel des Stifts Haug auf der einen Seite und dem Prior und dem Konvent von Tückelhausen (Duckelhausen) gibt es einen Streit wegen der Erbhuldigung des Gerichts, der Schäferei und anderer Obrigkeiten im Dorf Hohenstadt (Hohenstat). Die Kartäuser beschweren sich deshalb beim Konsternator in Mainz. Nach einer Zeit kommt es zum Vertragsschluss. Darin ist dem Stift Würzburg das ewige Reis-, Vogtei-, Schutz- und Schirmrecht sowie Dienst und Steuer über das Dorf Hohenstadt und die Einwohner vorbehalten.