Fries verweist für eine dem Zisterzienserorden verliehene Freiheit auf das Wort closter.
Papst Alexander gibt den Zisterziensern das Privileg, sich nur vor Gerichten am päpstlichen Hof rechtfertigen zu müssen. Bischof Berthold von Sternberg beglaubigt eine Kopie dieses Privilegs.
Früher haben Schloss und Stadt Boxberg (Bocksberg) mit anderen Zugehörungen zum Kammeramt gehört. Als der Templerorden von Papst Clemens V. verboten worden ist, sind die Häuser und Güter dem Deutschen und dem Johanniterorden zugestellt worden. Auch die Templer in Wölchingen (Wölchingen) sind verjagt und die Johanniter an ihrer Stelle eingesetzt worden. Konrad von Boxberg (Bocksberg) vermacht diesen testamentarisch Schloss und Stadt Boxberg. Die Vormünder von dessen gleichnamigen Sohn Konrad erreichen bei Bischof Berthold von Sternberg, dass dieser Schloss und Stadt Boxberg den Johannitern übereignet und dagegen das Schloss Schweinberg (Swainberg) zu einem Besitz des Kammeramt annimmt. Abschließend verweist Fries auf den Eintrag unter Bocksberg.
Monumenta Boica 37, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1864.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 1: 1153-1310, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1899.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
In Tückelhausen (Duckelhausen) hat sich einst ein Prämonstratenserinnenkloster (jungfraw closter) befunden. Der Würzburger Domdekan Eberhard von Riedern (Riedern) verfügt in seinem Testament, dass dort eine Kartause mit einem Abt und zwölf Brüdern gestiftet werden soll. Daher heißt das Kloster nun cella salutis.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Johann von Egloffstein befreit das Kloster Auhausen (Ahausen; Diözese Eichstätt) bis auf Widerruf vom bischöflichen Weinzoll.
Peter Kumpf (peter Kumpf) verpfändet den Kleinzehnt zu Gailshofen, der ihm vom Würzburger Bischof zu Lehen geht, an die Kartause Tückelhausen (Carthausen Dukelhausen). Dies geschieht unter der Bedingung, dass der Bischof oder das Kapitel den Zehnten jährlich mit 210 Gulden ablösen kann. Der Zehnt verbleibt bei der Kartause und wirft jährlich 24 Malter Ertrag ab.
Auf Bitten der Burggrafen Johann III. und Friedrich VI. macht Bischof Johann von Egloffstein aus der Pfarrei Langenzenn (Langenzenn) ein Augustiner-Chorherrenstift.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Albrecht von Hohenlohe hat die Dörfer Krötental (Crotental) und der nicht näher identifizierbare Ort Hauenhart (Hawenhart) für 1000 Pfund Heller an das Kloster Mariaburghausen (Marckburghausen) verpfändet. Die Pfandsumme wird nun um 200 Gulden erhöht.
Papst Innozenz VIII. erklärt die Zisterzienser sowie ihre Untertanen und Güter für exemt.
Zwischen Würzburg und Bamberg wird ein Vertrag geschlossen, in dem die Verpflichtungen der Hübner von Krum (Cronen) gegenüber dem Zisterzienserinnennkloster St. Theodor in Bamberg geregelt werden.