Fries verweist für eine dem Zisterzienserorden verliehene Freiheit auf das Wort closter.
Der Bischof von Würzburg muss die Precisten verteilen. Es liegen drei mögliche Entwürfe der Verteilung vor.
In Maidbronn (Maidbrunn) liegt ein Frauenkloster des Ordens der Zisterzienser, welches sich nach der Benediktinerregel richtet. Dieses Kloster stiftet und benennt Bischof Hermann von Lobdeburg zu Ehren der gelobten Jungfrau Maria in der Nähe von Würzburg auf seinem eigenen Gut Bergherbrunnen (Bergerbrun). Ihm ist die Jurisdiktion über dieses Kloster in geistlichen und weltlichen Sachen gänzlich vorbehalten. Die Äbtissin untersteht nur dem Bischof von Würzburg und die Schwestern des Ordens müssen der Äbtissin treu den Gehorsam versprechen. Der Provisor des Klosters muss geweiht, mit einem geistlichen Habit versehen und durch die Äbtissin und den Konvent gewählt sein. Die erste Äbtissin heißt Luitgard (Luitgard).
Papst Alexander gibt den Zisterziensern das Privileg, sich nur vor Gerichten am päpstlichen Hof rechtfertigen zu müssen. Bischof Berthold von Sternberg beglaubigt eine Kopie dieses Privilegs.
Bischof Albrecht von Hohenlohe hat die Dörfer Krötental (Crotental) und der nicht näher identifizierbare Ort Hauenhart (Hawenhart) für 1000 Pfund Heller an das Kloster Mariaburghausen (Marckburghausen) verpfändet. Die Pfandsumme wird nun um 200 Gulden erhöht.
Papst Innozenz VIII. erklärt die Zisterzienser sowie ihre Untertanen und Güter für exemt.
Zwischen Würzburg und Bamberg wird ein Vertrag geschlossen, in dem die Verpflichtungen der Hübner von Krum (Cronen) gegenüber dem Zisterzienserinnennkloster St. Theodor in Bamberg geregelt werden.
Das Frauenkloster Maidbronn wird viele Jahre gut geführt. Der gestiftete Gottesdienst wird ordentliche gehalten und verrichtet, doch in den letzten Jahren gibt es etliche Äbtissinnen, die nicht den fleißigsten Haushalt führen und auch die klosterverwandten Personen fangen an, sorglos und unvorsichtig zu sein. Dadurch sind die Feldgüter oft unbebaut, das Haus wird nicht gepflegt und die Gülte und anderes bleibt unausgerichtet. In Folge dessen kommt das Kloster in Armut und Unvermögen und wird im Inneren baufällig, sodass niemand mehr die Stätte der Jungfrau betreten möchte. Deshalb verlegt Bischof Lorenz von Bibra 1515 die zwei noch im Kloster lebenden Schwestern in andere Frauenklöster und setzt einen Provisor aus ihrem Orden ein, der das Gefälle, die Nutzung, das Einkommen, die brach liegenden Güter und die notdürftige Bauweise des Klosters wieder in Ordnung bringt. Die Erneuerung ist gut für das Kloster, denn es ist nun wieder bebaut, die Güter sind gebessert und die Gefälle sind genug und richtig gestellt worden. Es ist also zu hoffen, dass sich das Kloster bald wieder seinem Gottesdienst widmen und es wieder notdürfftig mit Personen versehen werden kann. Doch dann trägt sich der Bauernkrieg zu und die aufrührerischen Untertanen, vor allem die Grumbachischen Bauern zu Rimpar, plündern die Güter und Bebauung des Klosters. Dadurch wird der Schaden am Kloster verdoppelt. Auch wenn die Würzburger Bischöfe zum Wiederaufbau etliche Ordensmitglieder zum Kloster schicken, ist die Haushaltung dort nicht die beste. Deshalb sind sie dazu veranlasst, dort Verständige einzusetzen.