Jeder, der innerhalb der vier Stifte Dom, Neumünster, Haug oder St. Burkard ein Lehen trägt oder dienstpflichtig ist und der Forderungen oder Anklagen stellen möchte, muss dies vor seinem jeweiligen Dechanten und dem dazugehörigen Kapitel tun. Dieses Gericht wird Chorgericht genannt.
Jeder, der ein Urteil des Chorgerichts anfechten möchte, muss vor das sogenannte Generalgericht. Dieses Generalgericht wird mit insgesamt acht Personen besetzt, von denen immer zwei aus den vier Stiften (Dom, Neumünster, Haug, St. Burkard) sind. Die Entscheidungen dieses Gerichts sind endgültig.
In Würzburg gibt es einen sogenannten Oberrat (Oberrath). Dieses Gremium setzt sich aus insgesamt 15 Personen zusammen: vier aus dem Domkapitel, einer aus dem Kapitel des Neumünsters, einer aus dem Kapitel des Stift Haug, einer aus dem Kapitel von St. Burkard, der Oberschultheiß der Stadt Würzburg, drei aus dem unteren Rat der Stadt, ein Metzger, ein Bäcker und ein Weinbauer und ein gemainsman (Schiedsmann). Der Oberrat ist dazu verpflichtet sich an seine Satzung und Ordnung zu halten, die in einem eigenen Buch dafür festgehalten ist. Sie sind hauptsächlich für den Gemeinnutz der Stadt und ihrer Einwohner verantwortlich und fungieren als eine Art Polizei (policei). Außerdem sind sie dazu befugt, in Schmachsachen (schmahsachen), also verbale oder körperliche Beleidigungen, über geistliche und weltliche Personen zu richten.
Die Herren von Rosenberg zu Waldmannshofen (von Roesenberg zu Waltmannshofen) empfangen das Dorf Neubronn (Neubrun) vom Hochstift Würzburg zu Lehen. Sie dürfen ihre Schafe von Neubronn bis nach Klingen (Clinger) treiben.
Mehr Informationen über das Ostfränkische Reich befinden sich in der Chronik des Hochstifts Würzburg, die im würzburger Stift St. Burkhard (Sant Burgkharts) verwahrt wird. Unter anderem findet man Informationen zu König Pippin dem Jüngeren (Regis pipin), zu Karl dem Großen (Caroli magni), zu König Ludwig dem Deutschen (Konig Ludwig des andern), zu Kaiser Arnulf (kaiser arnhulften) und zu Bischof Arn.
Frau Kunigunde von Entsee (Kunigund von Antsehe) übereignet das Dorf Hopferstadt im Gau Ochsenfurt (Hopferstat ain dorf vf dem Ochsenfurter gai) an das Domkapitel Würzburg samt Leuten, Gütern und Nutzungen. Nach Ansicht von Lorenz Fries tauschte das Domkapitel die Leute und Güter mit dem Stift Neumünster.
Bischof Johann von Brunn kauft die Mühle von Konrad Ubelein (Cuntzen Vbelein), welche am Main bei dem Stift St. Burkard (S Burghart) gelegen ist, für 50 Gulden.
Der Oberrat setzt sich seit jeher aus 13 Mitgliedern zusammen: Vier werden aus dem Domkapitel, eines aus dem dem Stift Haug (Stift Haug) und eines aus dem Stift Neumünster (Stift Newenmonster) gestellt. Hinzu kommen drei Mitglieder des Unterrats, ein Bauer, ein Müller, ein Bergarbeiter und der Oberschultheiß. Bischof Lorenz von Bibra setzt in Abstimmung mit seinem Domkapitel durch, dass zwei weitere Mitglieder in den Oberrat aufgenommen werden. Eines der neuen Mitglieder wird aus dem Kapitel des Stifts St. Burkard (Capittel zu Sant Burghart) gestellt, das andere soll ein gemeiner Bürger sein, der in Würzburg wohnt, jedoch nicht im Unterrat sitzt. Als Erster von beiden soll das Kapitelmitglied aus Stift St. Burkard ausgewählt werden, der gemeine Bürger soll darauf als Zweiter folgen. Der Unterrat hat das Recht den gemeinen Bürger zu wählen, der jedoch aus keinem der drei aufgeführten Handwerke kommen darf.
Wolf Klein (Wolf Clein) verkauft seine Güter samt Zu- und Angehörungen bei Kist, welche ihm zu Lehen vom Dekan und Kapitel des Stifts Sankt Burkhard (Sant Burckhart) gegeben worden sind und diesen jährlich einen Malter Korn und ein Fastnachtshuhn einbringen, an das Stift Würzburg für 50 Gulden.
Außerdem sorgt Bischof Konrad von Bibra dafür, dass dem Stift Sankt Burkhard (Sant Burchart) jährlich ein Malter und ein Fastnachtshuhn für 15 Gulden abgekauft werden.