Ritter Dietrich Geyer (Dietrich Geier riter) und sein Bruder Konrad Geyer (Cuntz) besitzen 24 Morgen Wiese in der Gemarkung Giebelstadt (Gibelstat) und 16 Malter Getreidegült zu Herchsheim (Herrichshaim). Diesen Eigenbesitz geben sie Ulrich von Hohenlohe (her Ulrich von Hohenlohe), von dem sie es dann wieder als Lehen zurückerhalten. Ulrich von Hohenlohe gibt den Besitz an Bischof Albrecht von Hohenlohe und erhält es von diesem als Lehen.
Herr Ulrich von Hohenlohe (Her Vlrich von Hohenlohe) gibt Bischof Albrecht von Hohenlohe 16 Malter Korngült zu Herchsheim (Herichshaim oder Herrchsheim, sunst Hairingshaim, auch Herenshaim), einem Dorf im Büttharder Gau (Butrieter gai), sowie ein paar andere Eigengüter und bekommt diese als Mannlehen. Bischof Albrecht übereignet ihm dafür den Zehnten zu Wachbach (Wachbach). Als Bedingung macht er, dass sein Vetter Herr Dietrich Geyer (Dietrich Geier) und dessen Bruder Konrad Geyer (Contz) diese Güter von Ulrich als Afterlehen empfangen sollen.
Dietrich von Heidingsfeld (Haidingsveld) verkauft mit Zustimmung des Bischofs Gerhard von Schwarzburg von seiner jährlichen Getreidegült in Höhe von 18 Maltern auf einer Hufe in Eßleben (Aisleuben), welche er vom Hochstift Würzburg zu Lehen trägt, je einen Malter für 32 Pfund Heller an die Kitzinger Bürger Fritz Berwig (Berwig) und Hans Wergenheim (Wergenhaim). Diese bestätigen Bischof Gerhard, dass er die Gült in zwei Jahren ablösen könne.
Bischof Johann von Brunn gestattet Peter Kegler (Peter Kegler) eine Mühle in der Vorstadt von Gerolzhofen (Geroldshofen) zu errichten. Von dem Ertrag der Mühle soll er jährlich acht Malter Getreide und ein Fastnachtshuhn abgeben sowie die Landsteuer entrichten.
Bischof Johann von Brunn kauft Weiprecht von Helmstadt (wirprechten von Helmstat) ewige Gülte von drei Malter Korn und zwei Malter Getreide und weiterer Güter in Heßlar (Heßler) für 2500 Gulden ab.
Als der Hof des Stifts Würzburg in Grettstadt (Gretstat) umgebaut wird, gibt Bischof Johann von Brun den Hof an einen gewissen Georg (Georgen Weisen genant) und dessen Erben. Diese müssen jährlich 24 Malter Getreide als Abgabe leisten.
Ritter Apel von Lichtenstein, der Sohn Ritter Apels III. von Lichtenstein ( her Apel von Liechtenstain riter des egenanten Hern Apels sune), verkauft mit der Einwilligung Bischofs Rudolf von Scherenberg die Gülte, Getreideabgaben und anderes an Dietrich von Gich (Dietz von Gich). In einem Revers an das Hochstift Würzburg erkennt Dietrich von Gich das Wiederlösungsrecht an.
Der Bürgermeister und Rat von Bad Kissingen (Kiseck) entrichten dem Kloster Aurach eine jährliche Zahlung von vier Malter Korn und zwei Malter Hafer als Getreigegült, welche zuvor an das Hochstift Würzburg geleistet wurde. Dieser Wechsel wird in Absprache mit dem Abt des Klosters Aurach vollzogen.
Bischof Lorenz von Bibra erlaubt Klaus Krempel (Claus Krempel) und seiner Ehefrau eine Mühle in Heugrumbach (Haigrunbach) oberhalb der schon bestehenden Schemule zu bauen. Im Gegenzug müssen sie jährlich zwei Fastnachtshühner und 1,5 Malter Korn nach Arnstein abgeben.
Der Propst des Klosters Heidenfeld, Andreas I. Emes (Probst Andres zu Haydenfeldt) kauft nach der Einwilligung Bischof Melchiors Zobel von Giebelstadt das Recht an einer jährlichen Getreidegült von sechs Malter Roggen und zwei Malter Hafer nach Schwartzacher mas und das Recht an Zinsen im Wert von 18 Pfund, 16 Pfennig und 1 Heller von Valentin Fuchs von Dornheim zu Wiesentheid (Valtin Fuchs von Dornhaim zu Wisenthaid) für insgesamt 226 Gulden. Diese Abgaben betreffen zwei Huben des Klosters Heidenfeld in Kraisdorf (Greisdorff). Im Kauf eingeschlossen sind außerdem alle Gefälle, Lehensrechte, Gerichtsrechte und weitere Rechte. Laut einem Register über diesen Verkauf empfängt der Propst alles als Erbzinslehen vom Würzburger Bischof.