Ein jeder Bischof zu Würzburg hat den Gemeinen Pfennig, die Türkensteuer, die Datz, die Steuern im Allgemeinen, zusätzliche Hilfszahlungen und das Ungeld zu erheben.
Bischof Otto von Wolfskeel erwirbt für das Hochstift Würzburg verschiedene Getreidegülte zu Reichenberg (reichenberg). Diese umfassen 20 Malter Korn, fünf Malter Weizen und achteinhalb Malter Hafer. Außerdem kauft er eine halbe Gült über acht Pfund und 30 Haller.
Kraft III. von Hohenlohe-Weikersheim (craft von Hohenlohe) und seine Frau Anna von Leuchtenberg (anna sein hausfraw) verwehren dem Hochstift Würzburg verschiedene Gülte zu Riedenheim (Rietheim). Es handelt sich um 20 Pfund Haller und acht Heller, 24 Malter Getreide und sieben Malter Hafer.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet in Absprache mit seinem Domkapitel das Folgende auf Wiederlösung an den Ritter Johann von Dettelbach (Hansen von Dettelbach ritter) und seine Erben: den Anteil des Bischofs und des Hochstifts an Repperndorf (Repperndorff), Dettelbach (Tettelbach), Schnepfenbach (Schnepfenbach) und an Brück (Bruck), die dortigen Leuten, das Dorfgericht, die Güter, die Gülte, die Zinsen, Nutzungsrechte und Gefälle, seien sie besucht oder unbesucht, mögen sie das Dorf selbst oder die umliegenden Felder betreffen. Diese umfassen zehn Pfund und 15 Schilling Hellergült jährlich, einen Getreidegült über jährliche 63 Malter Korn zu Mainbernheim (Mainbernhaim) und 13 Pfund Hellergült zu Kitzingen (kitzingen). Außerdem werden die Bede des Bischofs und der Hellergült auf die Bede des Hochstifts zu Kitzingen, der jährlich 70 Pfund und 15 Schilling umfasst, für 1800 Pfund Heller auf Wiederlösung verpfändet. Der Domherr bestätigt diesen Vorgang schriftlich.
Heinrich Steller (Heinrich Steller) gibt dem Vater von Dietrich von Bickenbach (Dietrich zu Bickenbach) 40 Malter Getreidegült, welche auf zwei Höfen bei Rieden (Rieden) liegen, die wiederum in eine Kammer des Bischofs von Würzburg (wurtzburgs) gehören, und den Zehnt bei Bischof Johann von Brunn für 273 Gulden auf Wiederlösung. Herr Steller gibt dann aber noch 27 Gulden dazu, sodass die Gesamtsumme 300 Gulden ergibt. Dafür verzichtet Herr von Bickenbach auf das Anspruchsrecht der zwei Höfe und die Wiederlösung. Wenn ein Bischof sich von Herrn von Bickenbach lösen will, so gestattet Herr Steller dies für 300 Gulden.
Georg von Baldersheim (Jorg Truchses von Baldersheim) verkauft Philipp von Weinsberg (philipsen dem eltern hern zu Weinsberg) seine Mühle in der Nähe des Reichelsbergs (Raigelberg) für 60 rheinische Gulden. Als Gült gibt er außerdem dazu eineinhalb Malter Korn, sechs Fastnachtshühner und einen Lammbauch.
Johann Henkel, der auch Kleiner Hans genannt wird (hans henckel clein hans gnan), besitzt, durch Erbe, eine Hof zu Riedenberg (Rieperg), den er auch bewirtschaftet. Martin von der Kere (her martin von der khers) verkauft seine jährliche Gült, die er von diesem erhält, testamentarisch für 80 Rheinische Gulden an den Bischof Lorenz von Bibra. Diese Gült umfasst jährlich vier Malter Korn, vier Malter Hafer und zwei Fastnachtshühner.
Bischof Lorenz von Bibra verpfändet seinem Sekretär Johann Pfeiffelmann (Johan pfeuffelman) 20 Malter Getreidegült auf einem Hof zusammen mit 150 Gulden, unter dem Vorbehalt des Hochstifts auf Wiederlösung.
Bischof Konrad von Bibra schreibt ein Urteil über 40 Malter Getreidegült für Kilian Münch (kilian Munichen) vor dem Tag des Heiligen Michael. Die 40 Malter sind laut einer Schrift vom 03.10.1547 mit 300 Gulden vergütet und diese 300 Gulden sind dem Hochstift auf Wiederlösung vorbehalten.