Ein jeder Bischof zu Würzburg hat den Gemeinen Pfennig, die Türkensteuer, die Datz, die Steuern im Allgemeinen, zusätzliche Hilfszahlungen und das Ungeld zu erheben.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg erhebt mit Bewilligung der Geistlichkeit, Grafen, Herren, Ritter und Knechte des Hochstifts die sogenannte Klauensteuer (auf Pferde, Kühe, Ziegen, Schweine und Schafe), um das Land zu befrieden und zu verteidigen.
Amrhein, August: Gotfrid IV. Schenk von Limpurg. Bischof von Würzburg und Herzog zu Franken 1442-1455, in: Archiv des Historischen Vereins für Unterfranken und Aschaffenburg 51 (1909), S. 1-198.
Schubert, Ernst: Die Landstände des Hochstifts Würzburg (Veröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte 23), Neustadt an der Aisch 1967. eröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte 23), Neustadt an der Aisch 1967.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg, sein Domkapitel sowie die Grafen, Herren und Ritter des Hochstifts Würzburg, führen für ein Jahr eine Klauensteuer auf Vieh ein, da trotz des Krieges ihrer angrenzenden Nachbarn weiterhin der Frieden zwischen der geistlichen und weltlichen Seite im Hochstift aufrecht erhalten werden soll. Dieser Steuer stimmen die Grafen, Herren und Ritter sowie deren Leibeigenen zu. Es werden bewaffnete Männer und Hauptleute an die Orte geschickt, welche an die Kriegsgebiete angrenzen, um sich vor Angriffen zu schützen und im Notfall verteidigen zu können. Zudem sollen sie ihre Untertanen in die Verteidigung mit einbeziehen, damit diese ihnen im Falle eines Angriffs zur Seite stehen.
Die Herzöge, mit Land und Leuten im Hochstift Würzburg, sollen im Falle einer Beschädigung oder Angriffs einer anderen Person Leute stellen, die mit Pferden oder zu Fuß ausrücken und dieser helfen. Auflistung der zu zahlenden Steuern: Pro Pferd ein Schilling; pro Kuh ein Schilling; pro Fohlen drei Pfenning; pro Kalb drei Pfenning; pro Ziege zwei Pfenning; pro Schwein zwei Pfenning; pro Schaf ein Pfenning; die Steuern gelten nicht für Vieh der Grafen, Herren und Edelleute; Schlosser und Knechte mussten Steuern auf ihr Vieh zahlen; ein Mann des Hochstifts zwei Schilling; eine Frau des Hochstifts ein Schilling; Juden und deren Dienstboten mussten das zweifache an Steuern abgeben; Knechte und Mägte, die einen ganzen Lohn erhielten ein Schilling; Knechte und Mägte, die einen halben Lohn erhielten drei Pfenning; Knechte und Dienstboten der Grafen, Herren und Edelleute und Prälaten sollen und dürfen keine Steuern zahlen. Uneinigekeiten sollten durch die Neun der Ritterschaft gelöst werden. Die Einnahmen werden in vier Teilen des Landes eingenommen. In jedem Teil gibt es drei Steuereinnehmer. Von diesen werden vier von dem Bischof und seinem Domkapitel, vier von der Ritterschaft, vier von den Grafen und Herren und vier von den Rittern und Knechten gestelllt. In jedem Viertel werden Hauptleute zur Abwehr bestellt. Wie die Gewinne und Beute aufgeteilt wird, wird mit allen Eiden und der Vierteilung in Form von Briefen festgehalten.