Bischof Manegold von Neuenburg belagert die Burg Steinach (Stainaw). Dorthin schickt ihm Abt Heinrich von Mariabildhausen (Abbt Hainrich von Bildhausen) zwei Fuder Wein, wofür Bischof Manegold ihm die Fischzucht von Hollstadt (holstat) verpfändet, welche mit einer Hauptsumme von 20 Pfund wieder abzulösen ist.
Bischof Manegold verpfändet den Eheleuten Rüdiger und Luitgard Pfahl (Rudiger Pfal vnd Luitgart seiner Hausfraw) Jahreseinkünfte in Höhe von 20 Pfund Heller und einem Fuder Wein aus den Grundzinsen und dem Zehnten von Frickenhausen auf Wiederkauf. Die Eheleute geben dem Bischof dafür 200 Pfund Heller Hauptsumme, die dieser bezahlen muss, wenn er das Pfand wieder auslösen will.
Herr Kraft von Hohenlohe (Crafft von Hehenlohe), Bruder des im voranstehenden Eintrag genannten Gottfrieds (Gotfrid), stellt Ansprüche an die Hube, Weingült, Zinsen, Nutze, Recht und Gewohnheit zu Heidingsfeld (Haidingsfeld). Diese verkauft er mit etlichen anderen Stücken an Bischof Otto von Wolfskeel. Die genannte Weingült und andere Nutzung zu Heidingsfeld benennt Kraft von Hohenlohe in einem anderen Brief ausdrücklich, nämlich 6 Morgen Weingarten, 6 Fuder Weingült, 12 Pfund Heller zu Bannwein und 10 Pfund Heller zur Steuer.
Bischof Gerhard von Schwarzburg übergibt Gerlach Wegman (Gerlach Wegman), Bürger zu Heidingsfeld, und seinen Erben den Hof des Hochstifts in Heidingsfeld (Haidingsueld), der "in der Kemnate" genannt wird, für einen jählichen Zinssatz von einem Gulden. Im Gegenzug dafür sind sie für die Einsammlung und Lagerung des Gültweins zuständig.
Bischof Johann von Brunn erteilt den Hübnern zu Heidingsfeld (Haidingsueld) die Erlaubnis, dass sie die sechs Fuder Welwein, die sie eigentlich abgeben müssen, behalten dürfen.
Bischof Johann von Brunn gibt Seitz Fischlein (Seitz Fischlein) die Kellerei des Stiftes Würzburg zu Heidingsfeld (Haidingsfeld) mit ihren Zu- und Eingehörungen für 300 Gulden. Der Welwein und die genannten 100 Pfunde Heller, die auf Ingolstadt (Jngelstat) verschrieben sind, sind davon ausgenommen. Seitz Fischlein hinterlässt zwei Töchter, Anna und Margarthe (Anne vnd Margarethe), die die Kellerei erben. Anna heiratet Reinhard von Thüngen (Rainhart von Thungen) , Margarethe Gottfried von Berlichingen (Gotz von Berlichingen). Bischof Rudolf von Scherenberg löst Gottfried von Berlichingen seine Hälfte daran ab. Der Anna von Thüngen wird ihr halber Teil jedoch erneut verschrieben.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt den Hübnern zu Heidingsfeld (Haidingsfelt) eine besondere Ordnung, die Hübnerordnung. Das Stift Würzburg hat von Alters her im Dorf Heidingsfeld und bei seinen Einwohnern Hübner, die die Steuer, Gültwein, Banwein, 6 Morgen Weingarten und ein Hubgericht, das ihnen von den im vorigen Eintrag genannten von Hohenlohe zugestellt wurde, ein geistliches Gericht und ein Landgericht über die ganze Gemeinde, zwei Höfe (der eine die Kemenate, der andere für die Alten), die die alte Burg genannt werden, ein Turmstück, ein Garten, von dem ein Stück abgezogen wurde und zu einem See gemacht wurde, und vor dem Garten ein Gewölbe oder Keller. Das Turmstück und den Garten hat der bereits verstorbene Weiprecht Persch oder Persig von Bischof Albrecht als Mannlehen empfangen. Der ganze Besitz kommt danach an die von Berlichingen.
Im Rahmen einer Belehnung des Ritters Apel von Lichtenstein (her Apel) mit einem Haus in Gemünda durch Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet der Bischof dem Ritter zusätzlich jährlich ein Fuder Wein auf der Kellerei Haßfurt als Leibgeding und jährlich 40 Gulden Zinsen auf der Stadt Ebern, die mit 800 Gulden abzulösen sind. Apel von Lichtenstein gibt dem Bischof hierüber einen Revers.
Im Rahmen einer Belehnung des Ritters Apel von Lichtenstein (her Apel) mit einem Haus in Gemünda durch Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet der Bischof dem Ritter zusätzlich jährlich ein Fuder Wein auf der Kellerei Haßfurt als Leibgeding. Der Bischof stellt dem Ritter nun eine weitere Urkunde darüber aus.
Weil die Getreideernte durch den sauren Weinwuchs und durch viele Unwetter und viel Regen mager und schlecht ausfällt und weil viele Auswärtige das Getreide aufkaufen, erlässt Bischof Konrad von Thüngen ein Gebot, dass diejenigen, die noch Getreide vorrätig haben, das behalten, was sie zum Eigenbedarf benötigen. Das, was davon noch übrig bleibt, soll nur an Stiftsangehörige verkauft werden.