Apel von Memmelsdorf (Apel von Memelsdorf) erhält von Bischof Albrecht von Hohenlohe eine Kemenate aus Stein, ein Haus und eine Hofreite in der Burg Geiersberg sowie einen Garten davor als Erblehen. Die Nachtragshand verweist zusätzlich auf Eckersdorf (Eckartsdorff).
Kemenaten und ein Kalterhaus mit Kalter am Schloss zu Mellrichstadt (Melrichstat) gelegen, für die Albrecht von der Kere (Albrechten von der Kere) erblich zuständig ist, verkauft er an Bischof Johann von Brunn und das Hochstift Würzburg für 170 Gulden.
Da Bischof Johann von Brunn große Geldnot hat, leiht er sich 1200 Gulden von Karl Truchsess von Rotenstein (Carl Trugsess zum Rotenstain) und verschreibt ihm dafür die Kemenaten Burg und Behausung samt der Kellerei und dem Bauhof zu Haßfurt auf Wiederlösung. Seine Erben Heinrich und Michael Truchsess von Rotenstein (Hainzt vnd Michel die Trugsessen) bewilligen Bischof Rudolf von Scherenberg eine Reduktion der Hauptsumme um 500 Gulden und übergeben ihm dafür ein Revers.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt den Hübnern zu Heidingsfeld (Haidingsfelt) eine besondere Ordnung, die Hübnerordnung. Das Stift Würzburg hat von Alters her im Dorf Heidingsfeld und bei seinen Einwohnern Hübner, die die Steuer, Gültwein, Banwein, 6 Morgen Weingarten und ein Hubgericht, das ihnen von den im vorigen Eintrag genannten von Hohenlohe zugestellt wurde, ein geistliches Gericht und ein Landgericht über die ganze Gemeinde, zwei Höfe (der eine die Kemenate, der andere für die Alten), die die alte Burg genannt werden, ein Turmstück, ein Garten, von dem ein Stück abgezogen wurde und zu einem See gemacht wurde, und vor dem Garten ein Gewölbe oder Keller. Das Turmstück und den Garten hat der bereits verstorbene Weiprecht Persch oder Persig von Bischof Albrecht als Mannlehen empfangen. Der ganze Besitz kommt danach an die von Berlichingen.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlaubt es seinem Amtmann Johann Truchsess von Münnerstadt (Albrechten Truchsessen), dass er sich sowohl in seiner eigenen Kemenate in seiner Burg, als auch in der des Bischofs aufhalten darf. Auch darf er sein Recht, in der Not Zuflucht in der Bischofskemenate zu suchen, nutzen, bis die Zeit gekommen ist, um wieder zu gehen.
Die Brüder Gottfried und Matthias von Rotenhan (Gotz vnd Mathes von Rottenhan gebrudere) sowie Veit von Rotenhan (veit von Rottenhan), die allesamt ihren Sitz zu Rentweinsdorf (Rentweindorf) haben, machen Folgendes zu rechtmäßigen Rittermannlehen Bischof Lorenz' von Bibra und erhalten im Austausch eine Erstattung einer Einmalzahlung über 1600 Gulden: Das gesamte Schloss Rentweinsdorf (Rentweindorf das Schlos) samt seinen Türmen, Toren, Kemenaten, Häusern, Höfen, Gräben, Zwingern und Zugehörungen, mögen sie durch den König oder den Vogt erbaut worden sein. Hinzukommt das Dorf Rentweinsdorf mit allen Zugehörungen, die Höfe, Leute, Güter, Vogteien, Gerichte, Zinsen, Gülte, Lehen, Schöffen, Herrschaftsrechten, Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten, Markungen, Erkern, Wiesen, Forsten, namentlich den Forst zu Eichelberg (Eichelberg) samt den Stehern und Nutzungsrechten, der von dem Eichelberg bis zu einem augenförmigen Türchen und von diesem augenförmigen Türchen bis zu den vier Eichen reicht, Fischweihern, einem Schloss zu Rentweinsdorf und in der Nähe der Felder gelegen sowie den Zehnt zu Rentweinsdorf, der ohnehin schon würzburgisches Lehen ist.
Wilhelm VI. von Bibra (wilhelm von Bibra), welcher zu dieser Zeit Amtmann in Haßfurt (Hasfurt ) ist, verkauft den dritten Teil des Burgguts von Roth (Rode) und Steinau an der Straße (Steinaw an der Sale) für 900 Gulden zu Lehen. Dazu gehört auch Schmachtenhof (Schmarhtenhof), welches zwischen Steinau (Steinaw) und Burglauer (Burglaur) liegt, sowie die Kemenaten, Höfe, Hofstätte, Leute, Güter, Äcker, Wiesen, Gewässer, Weinfelder, Lehensnehmer, Nutzungen, Gesellen, Rechten und Gerechtigkeiten und die Zu- und Eingehörungen. Zudem die Besitztümer im Schloss Steinau und andere Güter in Aschach (ascha).
Der Domdechant und Domprobst zu Stift Haug, Martin von der Kere (Marten von der khers domdechants vnd probst zu Haug), vermacht die Kemenate des Schlosses Riedenberg (Rieperg) testamentarisch Bischof Lorenz von Bibra und dem Hochstift Würzburg zu Eigentum. Diesem steht es frei, diese zu übertragen oder weiterzuverwenden. Etwaige Nutzungsrechte oder Gewinne aus einem potentiellen Verkauf sollen dem Hochstift zufallen.
Das Dorf Baldersheim (Baldershaim, vor alter Baldoltzhaim genant, ain dorf im ambt Raigelberg), wird vom Hochstift Würzburg aus dem Besitz des Grafen Eberhard von Königstein (Konigstain) erworben. Dazu gehören die Reichelsburg, die Kemenaten, die Gemächer, der große und der kleine Zehnt, die Wiesen und die Felder.
Ein Gut, ein Hof und andere Güter in Memmelsdorf (Memelsdorf) bekommt Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt zu Lehen.