Der Ort Grettstadt (Gretstat) ist als Zugehörung des Schlosses Stollburg (schloss Stolberg) ein Lehen von Dietrich von Heidingsfeld (Dietrich von Haidingsueld). Dieser gibt den Ort in den Besitz des Bischofs Johann von Egloffstein zurück.
Dietrich von Heidingsfeld (Dietrich von Haidingsfeld) hat das Schloss Stolburg samt der Dörfer Windheim (Windhaim), Grettstadt (Gretstat) und Schallfeld (Schalckfeld) vom Stift Würzburg pfandweise inne. Diese gibt er Bischof Johann von Eglofstein für 4916 Gulden zurück und leiht ihm bar 4500 Gulden. Dafür setzt ihm Bischof Johann die Stadt und das Amt Haßfurt mitsamt der Kellerei, allen Rechten, Gerichten, Nutzungsrechten, Zenten, Gülten, Zinsen, Zöllen, Zehnten, Wiesen, Hölzern, Fischgewässern, Hühnern, Mühlen, Leuten und Gütern, die davor nicht versetzt wurden, ein. Ausgenommen sind nur das geistliche Lehen und das Mannlehen sowie die Bede und Öffnungsrechte. Die Verpfändung gilt so lange, bis Dietrich oder seinen Erben die Hauptsumme von 8416 Gulden zurückgezahlt wurde.
Der Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann (Dietrich Fuchs von Walpurg) leiht Bischof Johann von Egloffstein 4000 Gulden. Dafür verschreibt Bischof Johann ihm und seinen Erben die Stadt und das Amt Haßfurt, mit der Bedingung, dass ihm die jährliche Bede von 250 Gulden aus den Gefällen der Kellerei jährlich von der Hauptsumme abgezogen werden soll, bis er dieselbe vollständig bezahlt hat. Nachdem Bischof Johann von Egloffstein ungefähr 4 Jahre danach starb, vertrueg sein Nachfolger Bischof Johann von Brunn.
Bischof Johann von Brunn schuldet Weiprecht Kötner (werprecht Kötner) 1500 Gulden. Dafür setzt er ihm und seinen Erben die Kellerei zu Haßfurt (hasfurt) mit all ihren Nutzungen und Gefällen zu und erlaubt ihn, sie so lange zu gebrauchen, bis ihnen die 1500 Gulden zurück gezahlt wurden. Er stellt allerdings die Bedingung, dass Weiprecht dem Stift davon jährlich 130 Gulden zum Deputat geben soll. Weiprecht möchte davon jedoch nicht gebrauch machen. Stattdessen schlägt er die ausstehende Summe auf die Hauptsumme, sodass eine Gesamtsumme von 2219 Gulden entsteht.
Dem Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann (dietrich Fuchs) erhält sein Geld bis auf 4000 Gulden zurück. Er legt mit Bischof Johann von Egloffstein vertraglich fest, dass ihm die Summe in jährlichen Raten von 250 Gulden bezahlt werden soll. Dietrich Fuchs zu Eltmann verhandelt später mit dem neuen Bischof, Johann von Brunn. Dieser schlägt ihm zu den bereits vorhandenen 4000 Gulden noch 200 Gulden für Bau, Wägen und Pferde zu und gibt ihm eine Verschreibung. Darin steht, dass Dietrich und seine Erben solche 4200 Gulden von allen Nutzungen, Gefällen und Einkommen der Kellerei zu Haßfurt und zu Stadtlauringen (Niderlauring) und an der hohenwannen beziehen können und ihnen in der Zwischenzeit die Stadt und Kellerei verpfändet sein soll.
Mehrere Jahre später schuldet Bischof Johann von Brun Weiprecht Kötner (werprecht Kötner) immer noch eine Summe von 2219 Gulden. Dafür verschreibt er ihm die Kellerei Haßfurt, die Vogtei und Briefe vom Gerichtstab.
Rudolf von Scherenberg verpfändet dem Ritter Apel von Lichtenstein (Liechtenstain) einen Hof in Gemünden am Main (Gemünden), ein Fuder Wein als Leibgeding und jährlich 40 Gulden in Ebern (Ebern). Betroffen davon ist auch die Kellerei in Haßfurt (Hasfurth).
Im Rahmen einer Belehnung des Ritters Apel von Lichtenstein (her Apel) mit einem Haus in Gemünda durch Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet der Bischof dem Ritter zusätzlich jährlich ein Fuder Wein auf der Kellerei Haßfurt als Leibgeding und jährlich 40 Gulden Zinsen auf der Stadt Ebern, die mit 800 Gulden abzulösen sind. Apel von Lichtenstein gibt dem Bischof hierüber einen Revers.
Im Rahmen einer Belehnung des Ritters Apel von Lichtenstein (her Apel) mit einem Haus in Gemünda durch Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet der Bischof dem Ritter zusätzlich jährlich ein Fuder Wein auf der Kellerei Haßfurt als Leibgeding. Der Bischof stellt dem Ritter nun eine weitere Urkunde darüber aus.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet den Töchtern des verstorbenen Sigmund Fuchs zu Burgpreppach (obgemelts letzten Sigmunden Fuchsen verlassene dochtern) Jahreseinkünfte von 55 Gulden zu einer Hauptsumme von 1100 Gulden auf den Kammergefällen in Würzburg auf Wiederlösung. Ebenso verpfändet er Johann Wilhelm Fuchs zu Gleisenau und Valentin Fuchs zu Bischofsheim, den Vormündern von Georg Christoph Fuchs zu Eltmann, Gleisenau und Bischofsheim (Hans Wilhelm vnd Valtin Fuchs als vermündern Jörgen, Christoffen Fuchsen) 85 Gulden Jahreseinkünfte für eine Hauptsumme von 1700 Gulden aus der Kellerei von Haßfurt (Kellerey zu Haßfurth). Ebenso verpfändet er im gleichen Jahr Johann Wilhelm Fuchs zu Gleisenau (Hans Wilhelm Fuchs) 50 Gulden mit 1000 Gulden Hauptsumme. Zusätzlich verpfändet er Johann Dietrich Fuchs von Bimbach (Hanns Dietrich Fuchs zu Bimbach) 65 Goldgulden für 1300 Goldgulden Hauptsumme. Im folgenden Jahr 1543 verpfändet der Bischof dem Domherren Sigmund Fuchs von Wonfurt und Rügheim, Domherr zu Würzburg (Her Sigmund Fuchs Dombher) 60 Gulden jährlicher Einnahmen aus dem Kammergefällen für 1200 Gulden Hauptsumme auf Wiederlösung. Im Jahr 1551 verpfändet Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt dem Domherren Sigmund Fuchs von Wonfurt und Rügheim erneut 60 Gulden jährlicher Einnahmen für 1200 Gulden Hauptsumme.