Das Hochstift Würzburg erwirbt den Zehnt Leufern, der auch Laifern genannt wird und in der Mark Haßfurt (mark Hasfurt) liegt.
Dietrich von Heidingsfeld (Dietrich von Haidingsfeld) hat das Schloss Stolburg samt der Dörfer Windheim (Windhaim), Grettstadt (Gretstat) und Schallfeld (Schalckfeld) vom Stift Würzburg pfandweise inne. Diese gibt er Bischof Johann von Eglofstein für 4916 Gulden zurück und leiht ihm bar 4500 Gulden. Dafür setzt ihm Bischof Johann die Stadt und das Amt Haßfurt mitsamt der Kellerei, allen Rechten, Gerichten, Nutzungsrechten, Zenten, Gülten, Zinsen, Zöllen, Zehnten, Wiesen, Hölzern, Fischgewässern, Hühnern, Mühlen, Leuten und Gütern, die davor nicht versetzt wurden, ein. Ausgenommen sind nur das geistliche Lehen und das Mannlehen sowie die Bede und Öffnungsrechte. Die Verpfändung gilt so lange, bis Dietrich oder seinen Erben die Hauptsumme von 8416 Gulden zurückgezahlt wurde.
Bischof Johann von Egloffstein übergibt Heinrich von Gich (Haintz von Gich) und seinen Erben mit dem Stabe amtmannsweise die Stadt und das Amt Haßfurt (Hassfurt) für 580 Gulden. Er verschreibt ihm mit Bürgschaft, dass er diese so lange innehaben solle, bis er die Hauptsumme zurückerhalte.
Ritter Heinrich Lämplein (Hainrich Lemplin) leiht Bischof Johann von Egloffstein eine gewisse Summe an barem Gold. Bischof Johann schuldet ihm für seine und seines Vaters Schäden und andere Forderungen weitere 100 Gulden. Von diesen 1100 Gulden verschreibt er ihm jährlich 110 Gulden, also 10% der Gesamtsumme. Er setzt ihm auch zum Unterpfand den Stab in Stadt und Amt Haßfurt (Hassfurt) ein. Davon wurden Heinrich von Gich seine 1000 Gulden bezahlt.
Der Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann (Dietrich Fuchs von Walpurg) leiht Bischof Johann von Egloffstein 4000 Gulden. Dafür verschreibt Bischof Johann ihm und seinen Erben die Stadt und das Amt Haßfurt, mit der Bedingung, dass ihm die jährliche Bede von 250 Gulden aus den Gefällen der Kellerei jährlich von der Hauptsumme abgezogen werden soll, bis er dieselbe vollständig bezahlt hat. Nachdem Bischof Johann von Egloffstein ungefähr 4 Jahre danach starb, vertrueg sein Nachfolger Bischof Johann von Brunn.
Bischof Johann von Brunn behält sich und seinen Nachfolgern das Schürfrecht im Limpurgischen Wildbann vor. Außerdem verleiht er das Schürfrecht im Amt Haßfurt (Hasfurt).
Bischof Johann von Brunn schuldet Weiprecht Kötner (Werprecht Kötner) 2219 Gulden. Diese Schulden wachsen in kurzer Zeit so stark heran, dass er ihm schließlich 5500 Gulden schuldet. Dafür verschreibt ihm Bischof Johann von Brunn die Vogtei und Kellerei Haßfurt samt dem Amt mit allen Leuten, Gütern und Zu- und Einbehörungen (nichts ausgenommen außer Buße betreffend Hals und Hand, Bede, Steuer, Öffnung, Mannlehen und geistliches Lehen) amtmannsweise. Weiprecht soll es so lange innehaben, bis er oder seine Erben die 5500 Gulden wieder vollständig erhalten haben.
Bischof Johann von Brunn vergibt das Bergwerksrecht im Amt Haßfurt (Hasfurt) an Hans Stubig (Stuberg) und Fritz Hessing (Hessing).
Georg von Bibra, Domherr zu Bamberg (Georg von Bibra domher zu Bamberg) gerät in einen Rechtsstreit mit dem Stift Würzburg wegen der Abgabe der Oblei im Dorf Gädheim, welches im Amt Haßfurt liegt (Gedhaim ain dorf im ambt hassfurt). Auch die Herzöge von Sachsen geraten in einen Rechtsstreit mit dem Stift Würzburg über das Dorf Gädheim.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet mit Bewilligung seines Domkapitels den Brüdern Johann und Martin von Rotenhan zu Rentweinsdorf (Rottenhan zu Rentweinsdorff) für 2000 Taler und noch zu beschaffende 1000 Gulden einen Zins von 100 Talern und 50 Gulden an zwelfefer groschen auf der Bede von Haßfurt (Hasfurth) und dem Zehnten von Prappach im Amt Haßfurt (Brappach im Ambt Hasfurth).