Ritter Heinrich Lämplein (Hainrich Lemplin) leiht Bischof Johann von Egloffstein eine gewisse Summe an barem Gold. Bischof Johann schuldet ihm für seine und seines Vaters Schäden und andere Forderungen weitere 100 Gulden. Von diesen 1100 Gulden verschreibt er ihm jährlich 110 Gulden, also 10% der Gesamtsumme. Er setzt ihm auch zum Unterpfand den Stab in Stadt und Amt Haßfurt (Hassfurt) ein. Davon wurden Heinrich von Gich seine 1000 Gulden bezahlt.
Otto Lamprecht von Gerolzhofen (Ot Lamprecht) verpfändet mit Zustimmung des Bischofs Johann von Eglofstein den Hof in Gerolzhofen mit den dazugehörenden Rechten, der Teil des Erbspeisamtes ist, auf Wiederlösung für 14 Jahre dem Ritter Heinrich Lämplein (Hainrichen Lemplein riter).
Bischof Johann von Brunn löst den besprochenen Hof in Gerolzhofen, der zum Erbspeisamt gehört, von Ritter Heinrich Lämplein (Hainrichen Lemplin riter). Er verkauft ihn dem Domherrn Eitel Hiltmar (Eiteln Hiltmarn Domherrn) und seinen Erben für 500 Gulden, wobei die Rechte, die Otto Lamprecht von Gerolzhofen und sein Bruder Andreas (Oten Lamprechten vnd seinem bruder Endresen) daran haben, nicht berührte werden.