Unter Erbspeis, Batspeis, Speisamt ist das Gleiche zu verstehen.
Fries schreibt, dass er über die genauen Aufgaben, die die Inhaber des Grasmarschallamts erfüllen müssen, nur unzulänglich Informationen finden konnte. Er geht aber davon aus, dass die Amtleute dafür Sorge tragen sollten, dass Wiesen und Weiden in Ordnung gehalten werden sollten. Er schließt dies daraus, dass die Bischöfe von Würzburg stets Ämter verteilten, damit für einen bestimmten Bereich Sorge getragen werden sollte. Dabei nennt er folgende übliche Aufgabenbereiche und Ämter: Ämter für den Wildbann, Wälder, Forste, die tägliche Hofhaltung (wildban, welde, forste, und die tagliche hofhaltung), das Amt des Jägermeisters und des Försters (Jagermaister, forstere), des Mundschenks, das Bratspeisamt (amptleut, uber den Butgel Bratspeis), der Kaplan (Caplane) und gefreite Ämter (Fieterambt) des Bistums.
Ein Hof in Gerolzhofen gehört ursprünglich dem Geschlecht der Lamprechten von Gerolzhofen (Lamprechte vnd Lemplin) und gehört zum Brotspeisamt des Herzogtums Frankens. Von den Lamprechten kommt es an die Familie der Zollner von Rottenstein (Zollere vom Rotenstain). Nach dem Tod Philipps Zollner von Rottenstein, der letzte seines Geschlechts, fällt der Hof dem Stift heim.
Das Speisamt, das Lamprecht von Gerolzhofen (Lamprecht von Geroldshofen)bekleidet und im Amt Gerolzhofen liegt, wird aufgrund der rechtlichen Bestimmungen, die wahrscheinliche bei seiner Besetzung gemacht wurden, wieder ledig. Bischof Andreas zieht es daher wieder ein. Deswegen prozessiert Lamprecht von Gerolzhofen gegen Bischof Andreas, da aber weder er noch einer seiner Vertreter zum vereinbarten Prozesstag erscheint, urteilen die Dienstleute der Kirche, dass Bischof Andreas es zu recht einbehalten habe. Unter den Urteilern befanden sich Friedrich Zobel (Fridrich Zobel), dessen reicher Schwager Konrad von Rebstock (der reich swaigerer Kuns von Rebstok) und Andreas Zobel (Andres Zobel) sowie andere ehrbare Menschen. Laut der Nachtragshand sind von diesem Urteil außerdem betroffen:Gereuth (Gereuth), Brünn (Brunn), Neuses am Raueneck (Newses), Rügshofen (Rügshoffen), Ebern (Ebern), Volkachsmühle (Volkach), Vögnitz (Vognitz), Wustviel (Wüstfilds), Geusfeld (Gülsfelt), Eichelberg (Eichelberg).
Lamprecht von Gerolzhofen (Lamprecht v. Geroltzhoven) empfängt von Bischof Gottfried von Hohenlohe die Güter in Lindelach (Lindeloch), die zum Speisamt des Hochstifts gehören. Laut der Nachtragshand betrifft diese Lehensvergabe auch verschiedene Güter in Rügshofen (Ruedeshofen), Lindelach (Lindloch), Gerolzhofen (Geroltshofen), Gernach (Gerach), Bimbachsmühle (Bimbach), Oberschwarzach (Schwartzach), Weyer (Bidsweiher) Dingolshausen (Dingoltshausen), Gaibach (Geirbach), Neudorf (Newendorff).
Bischof Hermann Hummel von Lichtenberg (Hermann der ander B zuvor Ludwigs des 4. Cantzler) wurde von Ludwig dem Bayern zum Bischof von Würzburg gemacht, aber der Papst wurde Bischof Hermann gefährlich. Er war Bischof für ein Jahr und zwei Monate (bricht ab.) (In Folge über das Erbspeisamt:) Und der Vorsteher desselben Amts war verantwortlich dafür, das Kriegsvolk des Herrn in jedem Kriegszug oder Fehde mit Mehl, Brot und anderen Speißen zu versorgen, in eben der Form wie der Mundschenk (Butigler) Wein und Bier ausschenkt. Im 16. Jahrhundert wird dieser Amtsträger Proviantmeister genannt.
Lamprecht von Gerolzhofen empfängt die oben genannten Güter von Bischof Hermann II. und danach von Bischof Otto von Wolfskeel. Die Nachtragshand vermeldet folgende Orte für die Güter: Gereuth (Gereuth), Brünn (Brunn), Neuses (Neuses), Rügshofen (Rugshoffen), Ebern (Ebern), Volkachsmühle (Volkach), Vögnitz (Vognitz), Wustviel (Wüstfilds) Geusfeld (Gulsfelt), Eichelberg (Eichelberg).
Gottffried, Dietrich und Lämplein Lamprecht von Gerolzhofen, die Söhne des eben genannten Lamprecht (Goz, Dietrich vnd Lamplin von Gerolzhofen des obgemelten Lamprechts sune) empfangen die Güter in Lindelach, die zum Speisamt gehören und als Speislehen bezeichnet werden von Bischof Albrecht von Hohenlohe.
Otto Lamprecht von Gerolzhofen (Ot Lamprecht) verpfändet mit Zustimmung des Bischofs Johann von Eglofstein den Hof in Gerolzhofen mit den dazugehörenden Rechten, der Teil des Erbspeisamtes ist, auf Wiederlösung für 14 Jahre dem Ritter Heinrich Lämplein (Hainrichen Lemplein riter).
Das Bratspeisamt empfing 1520 Erasmus Zollner (Zolner), von dem es nun an Karl Zollner (Zoller) gekommen ist. Bischof Rudolf von Scherenberg hat es 1469 dem Spital zu Gerolzhofen (Gerolzhoven) gegeben. Zu Zeiten Bischofs Gerhard von Schwarzburg hatten es die von Lamprecht (Lamprecht) inne.