Unter Bischof Johann von Egloffstein wird das Amt als Erbspeisamt bezeichnet, unter Bischof Johann von Brunn als Brotspeisamt.
Der eben genannte Otto Lamprecht von Gerolzhofen (Ot Lamprecht) empfängt das Brotspeisamt von Bischof Johann von Brunn. Laut der Nachtragshand erhält er dazu viele Güter in Zabelstein (Zabelstain), Burg Falkenberg (Falbenberg), Rödelsee (Regelsee), Schindelsee (Schellersee), Hundelshausen (Hundelitzhausen), Heinachshof (Heinach), Neuhasen (Newhausen), Karbach (Karbach), Unterweiler (Weilerbach), Grettstadt (Gretstatt).
Bischof Johann von Brunn löst den besprochenen Hof in Gerolzhofen, der zum Erbspeisamt gehört, von Ritter Heinrich Lämplein (Hainrichen Lemplin riter). Er verkauft ihn dem Domherrn Eitel Hiltmar (Eiteln Hiltmarn Domherrn) und seinen Erben für 500 Gulden, wobei die Rechte, die Otto Lamprecht von Gerolzhofen und sein Bruder Andreas (Oten Lamprechten vnd seinem bruder Endresen) daran haben, nicht berührte werden.
Dietrich und Peter Lamprecht von Gerolzhofen, die Söhne von Otto Lamprecht von Gerolzhofen ( Dietrich vnd peter Lamprecht, des obgenanten Oten sune) empfangen das Erbspeisamt mit allen dazu gehörenden Rechten, wie dem Hof in Gerolzhofen und seinen Rechten, der zu diesem Amt gehört, sowie etlichen Häusern und Zinsen in der Stadt und Vorstadt, die in den Besitz des Hofs gehören, zum Lehen. Laut der Nachtragshand betrifft dies auch Heinachshof (Hainacher hoff), Neuhausen (Newhausen), Karbach (Carbach), Steinbach (Stainbach) Geusfeld (Geulsfelt), Zabelstein (Zabelstain), Grettstadt (Grettstatt), Donnersdorf (Donessdorff).
Hans und Peter Lamprecht von Gerolzhofen (Hanns vnd Peter Lamprecht) empfangen von Bischof Johann von Grumbach das Erbspeisamt des Hochstifts als Lehen mit allen seinen Rechten, wie dem Hof in Gerolzhofen und vielen Häusern und Zinsen in der Stadt un Vorstadt, sowie ihrem Besitz in Lindelach (Lindelach) und allen zugehörigen Rechten. Laut Nachtragshand betrifft dies Lindelach (Lindelach), Karbach (Carbach), Unterweiler (Weilerbach), Steinbach (Stainbach), Neuhausen (Newhausen), Heinachshof (Hainacherhoffen), Geusfeld (Bausfeg), Grettstadt (Grettstatt) und Zabelstein (Zabelstain).
Auf Bitte des älteren Peter Lamprecht von Gerolzhofen überträgt Bischof Rudolf dem Spital in Gerolzhofen 14 Malter jährlich als Zinsen auf 170 Gulden von seiner Hälfte der Pfandsumme des Erbspeisamts. Davon soll die Ablösesumme allerdings nicht betroffen sein.
Lorenz und Peter Lamprecht von Gerolzhofen, die Söhne von Hans Lamprecht von Gerolzhofen (Lorentz vnd Peter des gemelten Hannsen Lamprecht sune), empfangen aus der Hand von Bischof Rudolf die Hälfte des Erbspeisamts zum Lehen. Die andere Hälfte behält Peter Lamprecht von Gerolzhofen (der alt Peter Lamprecht) als Lehen. Laut Nachtragshand sind von dieser Verleihung folgende Orte betroffen: Gerolzhofen (Geroltzhofen), Lindelach (Lindlach), Karbach (Carbach), der Wald bei Unterweiler (Weilerbach holz) und Steinbach (Stainbach).
Bischof Rudolf verpfändet den vier Orden in Würzburg für 48 Gulden 4 Malter Korn jährlich aus dem Erbspeisamt auf Widerlösung.
Lorenz Lamprecht von Gerolzhofen (Egedachter Lorentz) empfängt von Bischof Lorenz von Bibra die Hälfte des Erbspeisamts alleine, die zuvor er und sein Bruder besaßen. Später verkaufen die Vormünder seines Sohnes diese Hälfte. Davon sind der Nachtragshand zufolge betroffen: Karbach (Carbach das dorff), der Wald von Unterweiler (Weilersbach das holtz), Untersteinbach (Vndern Stainbach), Lindelach (Lindelach) und Gerolzhofen (Geroltzhoffen)
Im Folgenden wird nicht mehr von den Gütern zu Lindelach die Rede sein, sondern vom Hof in Gerolzhofen und seinen Zugehörungen, bis dieses Amt an Erasmus, Karl und Philipp Zollner (Asmussen und Carln und Philipsen Zollnern) vergeben wird, nach deren Tod es dem Stift wieder heimfällt.