Bischof Johann von Egloffstein verleiht den Kirchsatz der Pfarrei Burgsinn (Burcksinn) und von deren Filialkirchen als Mannlehen an Wilhelm von Thüngen (Thungen), der für diesen Sachverhalt ein Revers übergibt. Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind Zeilitzheim (Zeulingshaim), Gaibach (Gewbach), Rügshofen (Ruegshoffen) und Gerolzhofen (Geroltzhoven).
Bischof Johann von Brunn verpfändet Lauringen (Niederlauringen) für 1100 Gulden an Elisabeth Fuchs zu Eltmann (Else Fuchs), ihren Sohn Heinrich Fuchs zu Wallburg(Dietrich iren sun) sowie ihren Enkel Georg Fuchs von Bimbach bzw. von Stolberg (Georg Fuchs). Laut einem späteren Schreiber sind von diesem Geschäft auch Gernach (Gernach) und Gerolzhofen (Gerolshofen) betroffen.
Das Domkapitel legt das Geld aus der Ablösung von Karlstadt wieder an in Volkach (Volkach), Eibelstadt (Eyffelstatt), Mainbernheim (Mainbernhaim), Steinkirchen (Stainkirchen), Uffenheim (Uffenhaim), Dornheim (Dornhaim), Hüttenheim (Huttenhaim), Nenzenheim (Neuntzenhaim), Neubrunn (Newbron), Ochsenfurt (Ochsenfurth), Gerolzhofen (Geroltzhoffen), Rittershausen (Reutershausen), Wollmershausen (Wolmershausen), Sulzdorf (Sultzdorf), Aschfeld (Aschvelt), Thüngen (Tungen), Retzbach (Retzbach), Thüngersheim (Tungershaim), Eußenheim (Eussenhaim), Rohrbach (Rorbach) und Wiesenfeld (Wisenveldt). Außerdem sind die Dompforte, das Spital St. Dietrich in Würzburg, das Stift Neumünster, die Müdesheimer Lehen (Mutishaimer lehen) sowie die Dompräsenz betroffen.
Bischof Lorenz von Bibra verkauft erblich Klaus Ott (Ot) den Hof des Hochstifts in Dingolshausen (Dingoldshausen) für 60 Gulden. Dieser Hof leistet jährlich Gülten von je zehn Malter Getreide und Haber, zwei Weihnachtshühner, zwei Fastnachshühner, einen Lammbauch und 60 Eier.
Das Bratspeisamt empfing 1520 Erasmus Zollner (Zolner), von dem es nun an Karl Zollner (Zoller) gekommen ist. Bischof Rudolf von Scherenberg hat es 1469 dem Spital zu Gerolzhofen (Gerolzhoven) gegeben. Zu Zeiten Bischofs Gerhard von Schwarzburg hatten es die von Lamprecht (Lamprecht) inne.
Bischof Konrad von Bibra kauft von Abt und Konvent zu Münsterschwarzach (Schwartzenaw) den Weinzehnten in Dettelbach (Detelbach). Dies gilt laut Nachtragsschreiber auch für etliche Zehnten in Schwarzenau (Schwartzenaw) und Bibergau (Bibergau). Damit werden Schulden des Klosters bei den Würzburger Johannitern, dem Kloster St. Stephan, dem Dompräsenzamt, dem Dominikanerkloster in Würzburg, dem dortigen Ulrichskloster, dem Domkapitel, der Kartause Astheim (Osthaim), der Stadt Gerolzhofen (Gerolzhoffen) und dem Kloster Rebdorf (Rebdorf) beglichen.
Hans Degen (Degen) aus Gerolzhofen (Geroltzhoven) und seine Frau Appolonia verzichten auf das Erbe ihres Stief/ Vaters Jörg Stier (Stier), dessen Güter zum Amt und zur Kellerei Marktbibart-Neuenburg (Marktbibart) gehören. Bischof Konrad von Thüngen lässt sich diesen Verzicht quitieren.
Das Kloster Münsterschwarzach (Munster Schwartzach) verkauft seinen Zehnt über Bibergau (Bibergaw), Dettelbach (Dettelbach) und Schwarzenau (Schwartzenaw) an Bischof Konrad von Bibra für 10000 Gulden und löst damit seine Schulden beim Johanniterorden in Würzburg ab. In diesem Kontext werden auch erwähnt: Das Chorherrenstift St. Stephan, die Karthause Astheim (Ostheim), die Dompräsens, das Kloster St. Ulrich, das Dominikanerkloster (prediger closter), die Dombruderschaft, Gerolzhofen (Geroltzhoven) und das Kloster Rebdorf (Rebdorf).
Die Einwohner von Dingolshausen (Dingoltzhausen) werden mit Johann Fuchs von Bimbach zu Gerolzhofen und Andreas Fuchs zu Gerolzhofen und Mehren (Hansen und Endressen Fuchsen) folgendermaßen vertragen: Rechtsfälle, die sich innerhalb des Freihofs der Adelsfamilie Fuchs ereignen, sollen ihrer Rechtssprechung unterstehen, während die Rechtsfälle außerhalb des Freihofes, an denen die Dorfbewohner beteiligt sind, dem Dorfgericht überlassen werden. Diejenigen Bewohner, die den Freihof verließen und steuerpflichtig waren, sollen der Familie Fuchs weiterhin die Bede zahlen, neue Güter sind von dieser Regelung allerdings ausgenommen. Eine ähnliche Regelung mit der Stadt Gerolzhofen (Geroltzhoven) ist von dieser Vereinbarung ausgenommen. Die Lehnsmänner der Fuchs unterstehen ihrem Gericht. Das Hochstift Würzburg übt das Vogteirecht über die Einwohner des Freihofs aus.
Bischof Friedrich von Wirsberg vergönnt Hans Wolf von Heßberg zu Dingolshausen (Hesperg), dass er bis auf Widerruf in den Gehölzen und der Gemarkung von Dingolshausen (Dingoltshausen) Hasen jagen und fangen darf. Ohne das Wissen der Amtmänner von Gerolzhofen (Geroltshoven) soll er allerdings niemanden mit auf die Jagd nehmen.