Im Bistum Würzburg gibt es fünf Kartausen: Engelgarten in Würzburg, Heilszell in Tückelhausen (Duckelhausen), Marienbrück in Astheim (Ostheim), Ilmbach (Ilmwag) und Grünau (Grunaw).
Es ist schriftlich festgehalten, dass König Ruprecht I. von Wittelsbach das Dorf, beziehungsweise die Kartause zu Astheim (Ostheim), ein ehemaliges Lehen des Reiches, übereignet.
Bischof Johann von Brunn übereignet ein Drittel des Zehnten in Dürrfeld (Durfeld), der zuvor ein Lehen des Hochstifts Würzburg war, der Kartause Astheim (Osthaim) als Eigentumsrecht.
Bischof Johann von Brunn gestattet dem Prior und dem Konvent der Kartäuser zu Astheim (Ostheim) auf deren Bitten hin, den Brunnen an der Leite, zwischen der Vogelsburg (vogelsburg) und dem Hof Kaltenhausen (kaltenhausen) gelegen, in das Kloster Astheim umzuleiten, um den im Kloster herrschenden Wassermangel zu beheben.
Erkinger von Seinsheim (Sainshaim) trägt einen Hof in Prosselsheim (Brassoldshaim) vom Würzburger Bischof zu Lehen. Er erreicht bei ihm, dass der Hof der neuen Karthause zu Astheim (Asthaim) als Eigentum eingegeben wird. In diesem Kontext werden auch noch der Zehnt zu Dürrfeld (Durfeld) und der Wiesenbronner Hof (Wisenbrunn hoff) erwähnt.
Anselm von Rosenberg lässt eine neue Scheune in Prosselsheim (Brasoldshaim) errichten, die jedoch auf einem Gut steht, das den Kartäusern zu Astheim (Ostheim) gehört. Nachdem sich die Kartäuser beschweren, schließt Bischof Gottfried Schenk von Limpurg zwischen beiden Parteien folgenden Vertrag. Die Scheune darf bis zum Tod von Anselm und seiner Ehefrau in deren Besitz bleiben, wechselt aber danach in den Besitz der Kartause zu Astheim.
Bischof Lorenz von Bibra gewährt auf Bitte Erkingers von Seinsheim (Erckinger), Sigmunds von Schwarzenberg und Johanns von Schwarzenberg (Sigmund des elter vnd Johanns sein gau hern zu Schwartzenberg), in Absprache mit seinem Domkapitel, dem Kloster Astheim unwiderruflich seinen Schutz und Schirm. Die Handhabung geht fogllich an das Hochstift Würzburg über. Zudem sollen die Kartäuser zu Astheim mit ihren Untergebenen weder mit einer geistlichen Steuer, noch mit Diensten, noch mit Atzung über die Land- und Reichssteuer hinaus belastet werden.
Jeder Bischof zu Würzburg soll nach seinem Aufgang im Rahmen des Dreifaltigkeitsfests, das stets am ersten Sonntag nach Pfingsten gefeiert wird, die beschriebene Freiheit in Bezug auf das Kloster Astheim schriftlich gesondert bestätigen. Zwei Exemplare dieser schriftlichen Bestätigung sollen an die Kanzlei übergeben werden.
Bischof Konrad von Bibra kauft von Abt und Konvent zu Münsterschwarzach (Schwartzenaw) den Weinzehnten in Dettelbach (Detelbach). Dies gilt laut Nachtragsschreiber auch für etliche Zehnten in Schwarzenau (Schwartzenaw) und Bibergau (Bibergau). Damit werden Schulden des Klosters bei den Würzburger Johannitern, dem Kloster St. Stephan, dem Dompräsenzamt, dem Dominikanerkloster in Würzburg, dem dortigen Ulrichskloster, dem Domkapitel, der Kartause Astheim (Osthaim), der Stadt Gerolzhofen (Gerolzhoffen) und dem Kloster Rebdorf (Rebdorf) beglichen.
Das Kloster Münsterschwarzach (Munster Schwartzach) verkauft seinen Zehnt über Bibergau (Bibergaw), Dettelbach (Dettelbach) und Schwarzenau (Schwartzenaw) an Bischof Konrad von Bibra für 10000 Gulden und löst damit seine Schulden beim Johanniterorden in Würzburg ab. In diesem Kontext werden auch erwähnt: Das Chorherrenstift St. Stephan, die Karthause Astheim (Ostheim), die Dompräsens, das Kloster St. Ulrich, das Dominikanerkloster (prediger closter), die Dombruderschaft, Gerolzhofen (Geroltzhoven) und das Kloster Rebdorf (Rebdorf).