Bischof Hermann von Lobdeburg kommt durch den Tod von Hedwig von Biebelried in den Besitz der Güter in Biebelried, die ihm laut den Verträgen mit Swigger von Oberbach und Sigbert von Windheim zustehen. Er verkauft dieselben Güter an Konrad von Bücholt (Buchelt), Bruder der Johanniterkommende in Würzburg und Compther, für 260 Silbermark. Er lässt sich jedoch ein Wiederkaufsrecht zusichern. Über das Rechtsgeschäft übergibt Konrad von Büchold dem Bischof ein Revers.
Nach Konrad von Boxbergs d.Ä. (Bocksberg) Tod erlangt Kraft von Hohenlohe als Vormund von Konrad von Boxberg d.J. bei Bischof Berthold von Sternberg, dass das Schloss Boxberg mit seinen Zugehörungen der Johanniterkommende Wölchingen (Wolchingen) übereignet und im Gegenzug das Schloss Schweinberg (Swainberg) mit seinen Zugehörungen, dass bisher im Allodialbesitz des jungen Konrad ist, dem Hochstift als Lehen aufgetragen wird. Bis dieser volljährig ist und die Lehensautragung selbst bekräftigen kann, wird dem Hochstift Konrads eigenes Schloss Lichteneck (Liechteneck) verpfändet.
Monumenta Boica 37, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1864.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Für 1000 Gulden verpfänden die Johanniterherren den Ort Biebelried (Bibelriet) an den Edelknecht Berthold vom Heidingsfeld (Haidingsfelt) und dessen Stieftochter Anna auf Lebenszeit.
Berthold von Heidingsfeld erreicht von Bischof Gerhard von Schwarzburg, dass er in die Vereinbarung mit den Johannitern einwilligt und auch seine Tochter von den zu leistenden Diensten befreit, die aus den Rechten zu Biebelreid resultieren.
Bischof Johann von Brunn verkauft die erworbenen Güter in Biebelried (Bibelriet) an den Johanniterorden, lässt sich aber ein Wiederkaufsrecht zusichern.
Bischof Konrad von Bibra kauft von Abt und Konvent zu Münsterschwarzach (Schwartzenaw) den Weinzehnten in Dettelbach (Detelbach). Dies gilt laut Nachtragsschreiber auch für etliche Zehnten in Schwarzenau (Schwartzenaw) und Bibergau (Bibergau). Damit werden Schulden des Klosters bei den Würzburger Johannitern, dem Kloster St. Stephan, dem Dompräsenzamt, dem Dominikanerkloster in Würzburg, dem dortigen Ulrichskloster, dem Domkapitel, der Kartause Astheim (Osthaim), der Stadt Gerolzhofen (Gerolzhoffen) und dem Kloster Rebdorf (Rebdorf) beglichen.
Das Kloster Münsterschwarzach (Munster Schwartzach) verkauft seinen Zehnt über Bibergau (Bibergaw), Dettelbach (Dettelbach) und Schwarzenau (Schwartzenaw) an Bischof Konrad von Bibra für 10000 Gulden und löst damit seine Schulden beim Johanniterorden in Würzburg ab. In diesem Kontext werden auch erwähnt: Das Chorherrenstift St. Stephan, die Karthause Astheim (Ostheim), die Dompräsens, das Kloster St. Ulrich, das Dominikanerkloster (prediger closter), die Dombruderschaft, Gerolzhofen (Geroltzhoven) und das Kloster Rebdorf (Rebdorf).