Die nachfolgenden Eintragungen verzeichnen alphabetisch die Personen, die in den Regierungszeiten von Bischof Rudolf von Scherenberg, Lorenz von Bibra, Konrad von Thüngen, Konrad von Bibra und Melchior Zobel von Giebelstadt aus der Leibeigenschaft durch Tausch oder Abkauf entlassen werden.
Auf Antrag Bischofs Konrad von Bibra gestattet das Stift Haug dem Kanoniker Johann Armbruster (Armbrüster), Lizentiat theol., die Kollegs in Worms (Wermbs) und Regensburg (Regenspergk) bei Erhalt seiner Pfründe zu besuchen.
Bischof Konrad von Bibra tauscht mit Graf Wilhelm IV. von Henneberg die Burgruine Landeswehre (Landwer) und ihr Nutzungsrecht gegen die Burg Mainberg (Mainberg).
Bischof Konrad von Bibra erlaubt Anselm von Eltershofen (Eltershofen), vier Häuser in Oberlauda (Oberlauden) zu kaufen. Diese Häuser darf er abbrechen und das Baumaterial behalten.
Bischof Konrad von Bibra bittet Herzog Ulrich von Württemberg, ihm 20000 Gulden für mehrere Jahre zinslos zu leihen. Der Herzog schlägt ihm jedoch vor, er solle ihm alle Güter des Stifts für ein Jahr verpfänden. Dies lehnt Bischof Konrad ab. Er möchte, dass der Herzog für die Verpfändung des Amtes Lauda (Lauden) ihm entweder 20000 Gulden für die Dauer von fünf Jahren oder zweimal 10000 Gulden für die Dauer von zehn Jahren leiht. Darum bittet er am 02. April 1542. Herzog Ulrich weigert sich jedoch am 06. April, dem Bischof das Geld länger als vier Jahre zu leihen. Über weitere Verhandlungen in dieser Angelegenheit findet Fries nichts.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet den Würzburger Anteil an der Bede zu Aub (Aw) für 12000 Gulden an Sigmund Truchsess von Baldersheim (Truchsess von Baldershaim). Der Truchsess erhält jährlich 60 Gulden als Zins, bis der Bischof die Bede wieder ablöst.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet die Kammergefälle an die Vetter Jakob und Andreas von der Kere (Keere). Der eine ist Amtmann von Mellrichstadt (Melrichstatt), der andere Amtmann von Mainberg (Mainberg). Für eine Pfandsumme von 3000 Goldgulden sollen sie jährlich 200 Goldgulden als Zinsen erhalten. Falls das Hochstift diese Zinsen nicht zahlt, werden die beiden Vetter Herren über die Dörfer Ballingshausen (Ballingshausen) und Hesselbach (Heselbach). Das Hochstift Würzburg besitzt in diesem Fall ein Rückkaufrecht, das ein Jahr vor Petri Cathedra geltend gemacht werden kann.
Bischof Konrad von Bibra verkauft mit Zustimmung des Domkapitels Hans Lamprecht (Lamprecht), dem Zentgrafen zu Arnstein (Arnstain), eine Behausung in Arnstein, die zuvor Heinrich von Riedern (Riedern) gehört hat und frei von Steuern (aller burgerlicher beschwerung) gewesen ist, für 250 Gulden sowie jährlichen Abgaben von einem Pfund Geld und Hühnern zu Fastnacht und Martini sowie im Falle eines Weiterverkaufs 1/20 des Kaufpreises als Handlohn unter dem Vorbehalt des Rückkaufes.
Bischof Konrad von Bibra gibt mit Einverständnis des Domkapitels dem Hochstift Bamberg einen Kredit für die Stiftung von Georg von Bibra (Bibra) in Höhe von 2500 Gulden. Für diese Verschreibung müssen jährlich 125 Gulden Zins bezahlt werden.
Ergänzend zu dem Vertrag zwischen Bischof Melchior von Giebelstadt und Markgraf Albrecht II. Alcibiades vom 21. Mai 1552 werden noch sechs zusätzliche Vereinbarungen beschlossen: 1) Da der Bischof die geforderte Summe Bargeld nicht vollständig aufbringen könne, solle er die Differenz in Silbergeschirr begleichen. 2) Der Bischof habe die Schulden des Markgrafen zu übernemen, die er zwischen dem 21. Mai 1552 und dem 06. Oktober 1552 aufnehme. 3) Der Bischof solle dem Markgrafen folgendes militärisches Gerät ins Feldlager überstellen: Zwei Doppelgeschütze (doppel karthaunen), ein Geschütz (notschlangen) und zu jedem Geschütz 200 Stück Kugeln in drei Größen mit 200 Zentner Pulver und zusätzliche 200 Zentner Pulver. 4) Nach dem Vertrag vom 21. Mai 1552 stehe den Markgrafen das Würzburger Amt Mainberg (Mainberg) zu, es sei denn, Wilhelm von Grumbach (Grumbach) setzte sich dafür ein, dass es weiterhin würzburgisch bleibe. Der Bischof solle Wilhelm von Grumbach dafür eine Summe, die der Markgraf dem Grumbacher versprochen habe, angemessen ersetzen, indem er die Lehen des Wilhelm von Grumbach in Eigengut umwandele. Dieser Vorgang dürfe aber nicht ohne die Bewilligung des Markgrafen geschehen. 5) Bischof Melchior solle Christof von Steinrück ( Stainrücken) bezüglich einer alten Urfehde auszahlen. 6) Bischof Melchior solle die Legata, die Bischof Konrad von Bibra einem Konrad von Bibra (Bibra) und dessen Schwester verschafft habe, bezahlen.