Bischof Lorenz von Bibra verbündet sich mit Pfalzgraf Ludwig V. und Herzog Ulrich von Württemberg auf Lebenszeit. Dabei werden Regelungen getroffen bezüglich Landfrieden, Fehde, Umgang mit Untertanen und Feinden, gegenseitige Zulassung von Kaufleuten, Behandlung von Amtssachen, Prozessrecht, Obleuten, Geistlichen Angelegenheiten, Lehen, Erbe, militärischer Unterstützung und Aufteilung von Kriegsbeute.
Bischof Konrad von Bibra bittet Herzog Ulrich von Württemberg, ihm 20000 Gulden für mehrere Jahre zinslos zu leihen. Der Herzog schlägt ihm jedoch vor, er solle ihm alle Güter des Stifts für ein Jahr verpfänden. Dies lehnt Bischof Konrad ab. Er möchte, dass der Herzog für die Verpfändung des Amtes Lauda (Lauden) ihm entweder 20000 Gulden für die Dauer von fünf Jahren oder zweimal 10000 Gulden für die Dauer von zehn Jahren leiht. Darum bittet er am 02. April 1542. Herzog Ulrich weigert sich jedoch am 06. April, dem Bischof das Geld länger als vier Jahre zu leihen. Über weitere Verhandlungen in dieser Angelegenheit findet Fries nichts.