Bischof Konrad von Bibra verpfändet die Kammergefälle an die Vetter Jakob und Andreas von der Kere (Keere). Der eine ist Amtmann von Mellrichstadt (Melrichstatt), der andere Amtmann von Mainberg (Mainberg). Für eine Pfandsumme von 3000 Goldgulden sollen sie jährlich 200 Goldgulden als Zinsen erhalten. Falls das Hochstift diese Zinsen nicht zahlt, werden die beiden Vetter Herren über die Dörfer Ballingshausen (Ballingshausen) und Hesselbach (Heselbach). Das Hochstift Würzburg besitzt in diesem Fall ein Rückkaufrecht, das ein Jahr vor Petri Cathedra geltend gemacht werden kann.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet mit Bewilligung seines Domkapitels für 2000 Goldgulden einen jährlichen Zins von 100 Gulden auf den Kammergefällen an Jörg von Leutzenbronn (Lutzenbrun), dessen Ehefrau Juliane (geborene von Rosenberg) und ihre Erben. Juliane hat diese Summe zuvor an Graf Wilhelm von Henneberg geliehen; beim Kauf des Amtes Mainberg ist diese Summe verrechnet worden. Bischof Konrad von Bibra verpfändet daher den Eheleuten die Beden, Renten, Zinsen, Gülten, Nutzrechte und sonstigen Einkünfte des Hochstifts im Dorf Baldersheim (Baldershaim); die Ablösung muss ein Jahr vor Letare angekündigt werden.
Clemens von Kreuzberg (Creutzberg) erhält auf den Kammergefällen 100 Gulden zu einem jährlichen Zins von fünf Gulden verpfändet.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet 250 Gulden von den Kammergefällen zu einem jährlichen Zins von 10 Gulden an das Domkapitel. Diese Pfandsumme stand zuvor auf dem Kloster Münsterschwarzach (closter Schwartzach) und ist durch den Kauf der Zehnten von Dettelbach (
Valentin Gottfried (Gotfride) wird von allen Abgaben und Verpflichtungen, die ein Bürger innerhalb des Bistums Würzburg sonst leisten muss, und von allen fremden Gerichten befreit. Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet ihm 75 Gulden für 1500 Gulden auf den Kammergefällen.
Ursula Birnesser (Birnesserin) erhält für eine Darlehen von 2000 Gulden jährlich 100 Gulden Zinsen von den Kammergefällen.
Dem Domherren Jakob von Bibra stehen 150 Gulden Zinsen bei einer Pfandsumme von 3000 Gulden auf dem Kammergefellen zu. Diese Verpfändung steht im Zusammenhang mit dem Kauf Mainbergs (Mainburg) im Jahr 1542.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt der verwitweten Juliane von Leutzenbronn (Leutzenbrunnerin wittibin) für 2000 Gulden einen jährlichen Zins von 100 Gulden auf den Kammergefällen. Die Ablösung muss ein Vierteljahr vor Petri Cathedra angekündigt werden.
Die 1548 erfolgte Verschreibung wird abgelöst. Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt Juliane von Leutzenbronn einen Zins von 50 Gulden für 1000 Gulden auf den Kammergefällen. Auch nun ist die Kündigungsfrist ein Vierteljahr vor Petri Cathedra.
Bischof Melichior Zobel von Giebelstadt verpfändet mit Einverständnis des Domkapitels den Brüdern Sebastain und Philipp von Lichtenstein (Lichtenstain) 350 Gulden in grober Münze und 50 Golgulden als jährlichen Zins auf den Kammerfgefällen für eine Pfandsumme von 7000 Gulden in grober Münze und 1000 Goldgulden. Bis zur Ablösung fungieren die Brüder zudem als Amtleute von Bramberg (Bramberg) mit allen dementsprechenden Nutzungsrechten.