Den ganzen Zehnt von Memmelsdorf (Memelsdorf) und den halben Zehnt von Rothenberg (Rotenberg) empfangen die Herren von Memmelsdorf (die vom Memelsdorf) vom Stift Würzburg als Mannlehen. Auf Bitten des Wilhelm von Memmelsdorf (von Memelsdorf wilhelmen) erkennt Bischof Rudolf von Scherenberg es auch seiner Frau, einer Geborenen von Milz (Miltz) für 120 Gulden an. Als Wilhelm von Memmeldorf (Memelsdorf wilhelme) ohne männliche Erben stirbt, müssten die Zehntrechte an das Stift zurückfallen. Es wird jedoch nicht zurückgefordert und die Witwe Wilhelms verkauft den Zehnt an Johann von Milz (Hannsen von Miltz) und seinen Sohn Wolfkonrad von Milz (Wolfconraten) für 120 Gulden. Nach deren Tod gibt Sebastian von Lichtenstein (Sebastian von Liechtenstain) mit Wissen und Erlaubnis von Bischof Konrad von Thüngen und dem Domkapitel Wolfkonrad von Milz die geforderten 120 Gulden und löst den Zehnt für das Hochstift Würzburg auf Ablösung.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Einwilligung des Domkapitels Andreas von Stein zu Altenstein (Endress von Stain), Adam von Schaumberg (Adam von Schaunberg), Sebastian von Lichtenstein (Bastian von Lichtenstain) und Johann Fuchs zu Wonfurt (Johanns Fuchs zu Winsfurh) als Vormund der Scholastica von Schaumberg (Scolastica von Schaumberg), der Tochter des verstorbenen Georg von Schaumberg (Jörg von Schaumberg) jährlich 40 Gulden aus den Gefällen der Kellerei zu Ebern für 800 Gulden Hauptsumme.
Bischof Melichior Zobel von Giebelstadt verpfändet mit Einverständnis des Domkapitels den Brüdern Sebastain und Philipp von Lichtenstein (Lichtenstain) 350 Gulden in grober Münze und 50 Golgulden als jährlichen Zins auf den Kammerfgefällen für eine Pfandsumme von 7000 Gulden in grober Münze und 1000 Goldgulden. Bis zur Ablösung fungieren die Brüder zudem als Amtleute von Bramberg (Bramberg) mit allen dementsprechenden Nutzungsrechten.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt mit Bewilligung des Domkapitels Sebastian von Lichtenstein (Bastian von Lichtenstain) für eine gewisse Summe die Zehnten von Memmelsdorf (Menelsdorf) und Rothenberg (Rottenburg) im Amt Seßlach (ampt Seslach). Er soll die Ritterlehen vom Stift bekommen. Die Verschreibung der Zehnte hat solange Bestand, bis ein Dokument, das noch zu finden ist, sie außer Kraft setzt.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft des Hochstifts Anteil am Zehnt zu Memmelsdorf (Memesdorff) und die Hälfte des Anteils am Zehnt zu Rothenberg (Rottenberg) ohne Vorbehalte und mit Bewilligung seines Domkapitels an Sebastian von Lichtenstein (Sebastian von Lichtenstain), seinen Amtmann zu Bramberg. Im Kauf der beiden Dörfen, die in der Zent Seßlach (Seslach) liegen, sind die Rechte und Gerechtigkeiten zu Dorf und Feld mit inbegriffen, so wie das Hochstift diese damals von Wilhelm von Memmelsdorf (Wilhelmen von Memelsdorff), als Letztem seines Geschlechts, erhalten. Sebastian von Lichtenstein empfängt mit der Erlaubnis von Johann und Konrad von Milz (Hansen vnd Contzen von Miltz) dies alles für 1800 Gulden vom Hochstift Würzburg zu Mannlehen.
Niklas Bayer (Bayr), der Pfarrer von Seßlach (Seslach), verkauft ein kleines Erbgut bei Bischwind (Bischwindt), das zur Pfarrei Seßlach gehört, für 25 Gulden an Sebastian von Lichtenstein (Lichtenstain). Dieser soll das Gut als Rittermannlehen empfangen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft an Sebastian von Lichtenstein (Lichtenstain) für 3000 Gulden den hochstiftischen Anteil am Schloss Lichtenstein (Lichtenstain) mitsamt den fünf Selden auf dem Berg vor dem Schloss. Von dem Verkauf sind außerdem betroffen: Herbelsdorf (Herbilsdorff) und die Hälfte von Buch (Buch) mit allen Schäfereien und Zugehörungen sowie bebaubarem Land und einem Teil am Wald mit Gärten und Wiesen, einen Wald namens Leiden und andere Gehölze rund um Schloss Lichtenstein, zwei Wiesen bei Frickendorf an der Baunach (Frickendorff) sowie die Zehnten von Herbelsdorf und Laur mit allen zugehörigen Rechten (es bleibt unklar welches Lauer gemeint ist: Burglauer bei Kissingen oder Niederlauer bei Bad Neustadt?). Der Bischof behält sich aber die geistliche Gerichtsbarkeit, das Landgericht und die Obrigkeit über die Zent vor. Sebastian von Lichtenstein soll die genannten Güter mit Ausnahme des Zehnten von Laur als Lehen empfangen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Bewilligung seines Domkapitels den Anteil des Hochstifts am Schloss Lichtenstein (Lichtenstain) mit den dazugehörigen Bauten, fünf Selden am Schlossberg, dem Dorf Herbelsdorff (Herbelsdorff) und der Hälfte am Dorf Buch (Buch) sowie allen dazugehörigen herrschaftlichen Rechten, Gerichten, Privilegien, Leuten, Gütern, Diensten, Gülten, Zinsen, Renten, Gefällen, Gehölzen, Äckern, Wiesen, Seen, Deichen, Gewässern, Weiden, dem Pflugfeld und Sonstigem, außerdem einen Anteil am zum Schloss gehörigen gemeinen Wald, außerdem einen Wald namens (Leiden sowie den Wald rund um den Lichtenstein, zwei zehntfreie Wiesen bei Frickendorf an der Baunach (Frikendorff an der Baunach) und deren Nutzrechte, die Zehnten von Herbelsdorf (Herbilsdorff) und Lorre (evtl. Lohr) mit ihren Rechten, und weiteres, mit Ausnahme der geistlichen Gerichtsbarkeit, des Landgerichtszwangs und der Zentobrigkeit, nach Laut eines übergebenen Registers für 3000 Gulden urtätlich an Sebastian von Lichtenstein (Lichtenstain), Amtmann zu Bramberg (Bramberg). Die genannten Güter und Rechte sind mit Ausnahme der beiden Zehnten vom verstorbenen Jakob von Lichtenstein an das Hochstift gekommen; Sebastian von Lichtenstein soll all dies mit Ausnahme des Zehnten als ritterliches Mannlehen empfangen.