Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet Burg und Amt Bramberg (Bramberg) für 2500 Gulden an Kaspar und Anton von Bibra (Bibra).
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet Burg und Amt Bramberg (Bramberg) mit zwei Seen für 4470 Gulden an Dietrich von Bibra (Bibra). Der eine See liegt unter dem haus Bramberg, der andere zu Altenbramberg.
Als Bischof Johann von Brunn Kaspar von Bibra (Bibra) für erbrachte Leistungen, entstandene Schäden, vollzogene Bauarbeiten und anderes 5760 Gulden schuldig wird, erhöht er um diesen Betrag die Pfandsumme über Burg und Amt Bramberg (Bramberg).
Bischof Johann von Brunn gibt Kaspar von Bibra (Bibra) eine neue Schuldverschreibung in Höhe von 7721 Gulden über Burg und Amt Bramberg (Bramberg) sowie über die Seen zu Neuses (Neuses) und Bundorf (Buntdorf). Von einer Nachtragshand werden in diesem Kontext noch Geimeinfeld (Gemainfeld) und Königsberg in Bayern (Konigsperg) genannt.
Zwischen Bischof Johann von Grumbach und den Herren von Bibra (Bibra) trug sich ein Streit um den Wald bei Bramberg (Bramberg) zu. Vor dem Landgericht des Herzogtums Franken erzielte Bischof Rudolf von Scherenberg, anstelle des inzwischen verstorbenen Johann von Grumbach, ein Urteil im Würzburger Sinn. Johann und Philipp von Bibra appellierten jedoch an das Reichshofgericht (Kaiserlichen hof).
Rudolf von Scherenberg und die Herren von Bibra einigen sich schließlich folgendermaßen: Der Bischof wendet das Urteil des Landgerichts nicht an, dafür wird ihm zugesichert, wenn er oder einer seiner Nachfolger Burg und Amt Bramberg innerhalb der nächsten sechs Jahre aus der Verpfändung lösen, werden dem Stift 1727 Gulden nachgelassen. Insgesamt soll die Pfandsumme nicht mehr als 6000 Gulden betragen. Nach Ablauf dieser Frist beträgt jedoch die Ablösesumme dem Betrag, den Bischof Johann von Brunn den Herren von Bibra einst zugesichert hatte.
Bischof Rudolf von Scherenberg löst das Amt Bramberg für 6000 Gulden aus der Verpfändung. Heinrich von Bibra erlässt ihm wie verabredet 1727 Gulden. Daraufhin verpfändet er es erneut an Heinrich von Bibra. Die Pfandsumme beträgt 6000 Gulden. Im folgenden Jahr löst der Bischof das Amt wieder aus.
Bischof Konrad von Thüngen verpfändet das Amt Bramberg (Bramberg) für 3000 Gulden an Erhard von Wichsenstein (Wichsenstain). Das Amt wurde jedoch wieder abgelöst.
Die bischöflichen Räte vermitteln eine Einigung zwischen dem Bramberger Amtmann Erhard von Wichsenstein (Wichsenstain) und den Amtsangehörigen wegen diverser Streitigkeiten.
Dietrich Bauer überträgt dem Stift Würzburg sein eigenes Haus in Jesserndorf (Gesendorf im ambt Bramberg gelegen) und erhält es als Lehen mit Schutz und Schirm zurück. Er zahlt jährliche Abgaben in Form eines Fastnachtshuhns und bei Verkauf desselben entrichtet er Handlohn. Ansonsten ist der Haushalt frei von Abgaben. Die Nachtragshand merkt an, dass die jählichen Abgaben nach Bramberg (Bramberg) gehen.
Bischof Melichior Zobel von Giebelstadt verpfändet mit Einverständnis des Domkapitels den Brüdern Sebastain und Philipp von Lichtenstein (Lichtenstain) 350 Gulden in grober Münze und 50 Golgulden als jährlichen Zins auf den Kammerfgefällen für eine Pfandsumme von 7000 Gulden in grober Münze und 1000 Goldgulden. Bis zur Ablösung fungieren die Brüder zudem als Amtleute von Bramberg (Bramberg) mit allen dementsprechenden Nutzungsrechten.