Schloss und Stadt Königsberg gehört in alten Jahren den Herren von Henneberg. Zu Fries Zeiten hängt noch ein Wappen der Henneberger am Stadttor. Doch trotzdem besitzt das Hochstift Würzburg die geistliche Gerichtsbarkeit, die Landgerichtsbarkeit und die Zentgerichtsbarkeit und etliche Mannlehen über mehrere Jahre. Schloss und Stadt Königsberg gehen von den Grafen von Henneberg aufgrund einer Hochzeit mit der weiblichen Linie an die Herzöge von Stettin über. Herzog Swantibor III. von Pommern-Stettin (Swantibor zu Stetin und Pomern) verkauft Bischof Gerhard von Schwarzburg und dem Hochstift Würzburg das genannte Schloss und die genannte Stadt für 21.000 Gulden. Bischof Gerhard von Schwarzburg zahlt ihm zunächst 3000 Gulden.
Bischof Gerhard von Schwarzburg zahlt 300 Gulden an Herzog Swantibor III. von Pommern-Stettin für Stadt und Schloss Königsberg.
Bischof Gerhard von Schwarzburg zahlt Herzog Swantibor III. von Pommern-Stettin 2000 Gulden anteilig für Schloss und Stadt Königsberg.
Bischof Gerhard von Schwarzburg zahlt Herzog Swantibor III. von Pommern-Stettin statt 2600 Gulden nur 800 Gulden anteilig für Schloss und Stadt Königsberg.
Bischof Gerhard von Schwarzburg zahlt Herzog Swantibor III. von Pommern-Stettin 2900 Gulden und 26 Gulden. Insgesamt kommt man mit den vorherigen Zahlungen auf eine Summe von 10000 Gulden für Schloss und Stadt Königsberg.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verkauft das Schloss und die Stadt Königsberg in Bayern (Konigsberg) für 19.600 Gulden an die Brüder Friedrich (Fridrich), Wilhelm (Wilhelm) und Georg (Georg), Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen. Er übergibt ihnen die Besitztümer mit Hand und Halm, wie es in Franken üblich ist.
Bischof Johann von Brunn gibt Kaspar von Bibra (Bibra) eine neue Schuldverschreibung in Höhe von 7721 Gulden über Burg und Amt Bramberg (Bramberg) sowie über die Seen zu Neuses (Neuses) und Bundorf (Buntdorf). Von einer Nachtragshand werden in diesem Kontext noch Geimeinfeld (Gemainfeld) und Königsberg in Bayern (Konigsperg) genannt.
Heinrich Marschall von Raueneck (Haintz Marschalck von Raugeneckcloster zu Kunigsperg) noch ein Viertel des Zehnts in Humprechtshausen (Humprechtshausen) zu Lehen. Hierfür erhält er vom Kloster Fischrechte als Pfand für sich und seine Nachkommen an der Baunach bei Rauheneck. Bischof Rudolf von Scherenberg, von dem die Mönche diese Fischrechte aufgetragen bekommen haben, bewilligt die Übetragung. Die Mönche bestätigen diese Verpfändung.
Im Ort Goßmannsdorf im Amt Bramberg (Gosmarsdorf ain dorf im ambt Bramberg) entsteht zwischen den Herrenleuten und den Stiftsleuten ein Rechtsstreit um das allgemeine Recht, den Fron, Reisrechte und die Atzung. Der Rechtsstreit kommt vor das Zentgericht in Königsberg i. Bay. (Kunigsberg). Das Gericht entscheidet den Fall zugunsten der Herrenleute, weshalb die Bischofsleute Revision gegen das Urteil einlegen. Schließlich kommt es aber zu einer Einigung zwischen den beiden Parteien.
Valentin Reinhard (Rainhart) aus Prappach (Brappach) wird aus der Zent Königsberg in Bayern (Konigsperg) von Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt entlassen.