Heinrich Marschall von Raueneck (Haintz Marschalck zu Rauheneck) trägt ein Viertel des Zehnts zu Humprechtshausen (Humprechtshausen) vom Stift Würzburg zu Lehen. Dies tauscht er mit dem Prior und Konvent des Augustinerklosters zu Königsberg in Bayern gegen zwei Fischgewässer an der Baunach zwischen Ober Greysdorff und Hofstetten (Hoffstetten). Bischof Johann von Brunn bewilligt dies unter der Bedingung, dass Prior und Konvent immer einen Adeligen stellen soll, der das Lehen empfängt und verdient.
Heinrich Marschall von Raueneck (Haintz Marschalck von Raugeneckcloster zu Kunigsperg) noch ein Viertel des Zehnts in Humprechtshausen (Humprechtshausen) zu Lehen. Hierfür erhält er vom Kloster Fischrechte als Pfand für sich und seine Nachkommen an der Baunach bei Rauheneck. Bischof Rudolf von Scherenberg, von dem die Mönche diese Fischrechte aufgetragen bekommen haben, bewilligt die Übetragung. Die Mönche bestätigen diese Verpfändung.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Heinrich Marschall von Raueneck (Haintz Marschalck von Ranhenek) 70 Gulden der Bede und 6 Gulden auf dem Ungeld zu Iphofen (Iphouen) zum Leibgedinge.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Heinrich Marschall von Raueneck (Hanig Marshalk v Ranern) 6 Gulden auf dem Ungeld zu Iphofen (I) als Leibgedinge.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet Heinrich Marschall von Raueneck (Haintzen Marschalcken) 320 Gulden Leibgeding auf Iphofen (Jphouen), Haßfurt (Hasfurt) und Deusdorf (Dansdorff), um das Schloss Raueneck (Raweneck) erwerben zu können.
Heinrich Marschall von Raueneck (Haintz Marschalk zu Raweneck) verkauft auf Grund von Schulden sein Schloss Raueneck (schlos Raweneck) an der Baunach (Baunach) mit den Kemenaten, Türen, Tormauern, Zwingern, Greifen, Vorhöfen, Zäunen, Häusern, Höfen, Bauhöfen, Bauernhöfen, Äckern, dem Zinngieserz und allen Zu- und Eingehörungen und andere Dinge, mit Ausnahme des kirchlichen Lehens beim Schloss gelegen, über das er sein Leben lang verfügen soll, für 3000 Gulden.