Bezüglich der Lieferung von Tierfellen bzw. Tierhäuten (Balckspeis) an den Adel verweist Lorenz Fries auf den Liber 1 Contractuum Rudolfi.
Als Bischof Manegold von Neuenburg dem Domkapitel die Stadt Ochsenfurt (Ochsenfurt) verkauft, überträgt das Domkapitel ihm die Pfarrei Gochsheim (pfarh zu Gochshaim) mit allen Zugehörungen als Leibgeding.
Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet den Zehnten von Frickenhausen (Frickenhausen) verschiedenen Chorherren des Neumünsterstifts als Leibgeding.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verkauft den Zehnten zu Geslau (Gessler) bei Colmberg (Colenberg) am Ulrich Haller (Ulrich Haller zu Nurenberg) für Leibgedinge auf drei Personen.
Bischof Johann von Brunn verleiht Heinrich von Ebersberg genannt Weyhers (Hainrich von Ebersperg) das Schloss Gersfeld (schloß Gerichsfeld) als ewiges Mannlehen. Der Bischof behält sich jedoch das Öffnungsrecht vor. Außerdem macht der Bischof das Recht, Landsknechte aufzustellen, und das ewige Öffnungsrecht am Schloss Gersfeld zu einem Leibgeding. Da er dies aber ohne Einwilligung seines Kapitels tut, handelt es sich eigentlich nicht um eine rechtskräftige Handlung.
Bereits Bischof Johann von Brunn verschrieb die Bede von Untereisenheim einigen Nürnberger Bürgern (etlichen Nurenbergern) als Leibgeding, was mit Kenntnisname Konrads von Bebenburg (Conrado a Bebenburg) geschieht. Als diese Bürger versterben, verschreibt Bischof Gottfried Schenk von Limpurg die Bede von Untereisenheim ebenso wie die Bede von Dettelbach Sitig von der Kere (Sitigen von der Kere) für 2000 Gulden.
Die Herren von Bickenbach (Bickenbach) werden Angehörige der Würzburger Bischöfe und verkaufen ihre Leibeigenen, die über das Hochstift verstreut sind, sowie die Burg Homburg an der Wern (Hohenberg) und deren zugehörige Dörfer Bischof Rudolf von Scherenberg. Dafür erhalten sie ein Leibgeding.
Im Rahmen einer Belehnung des Ritters Apel von Lichtenstein (her Apel) mit einem Haus in Gemünda durch Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet der Bischof dem Ritter zusätzlich jährlich ein Fuder Wein auf der Kellerei Haßfurt als Leibgeding und jährlich 40 Gulden Zinsen auf der Stadt Ebern, die mit 800 Gulden abzulösen sind. Apel von Lichtenstein gibt dem Bischof hierüber einen Revers.
Im Rahmen einer Belehnung des Ritters Apel von Lichtenstein (her Apel) mit einem Haus in Gemünda durch Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet der Bischof dem Ritter zusätzlich jährlich ein Fuder Wein auf der Kellerei Haßfurt als Leibgeding. Der Bischof stellt dem Ritter nun eine weitere Urkunde darüber aus.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet Valentin Lauerbach, dem Zentgraf von Ebern, (Valtin Lauerbach zentgraven zu ebern) das alte Burghaus, einen dazugehörenden Hof und eine Scheue, die zuvor dem Hochstift als ehemaliges Leibgeding Reinhards von Lichtenstein heimgefallen waren (von Reinharten von Lichtenstain als leibgeding haimbgefalle). Dafür erhält Lauerbach am Martinstag 8 Gulden und ein Fasnachtshuhn, sowie einen entsprechenden Handlohn von der örtlichen Kellerei, muss sich aber dafür um die Beschwerden der Bürger kümmern.