Die geistlichen Lehen, aus denen keine seelsorgerischen Aufgaben resultieren, werden an die Domherren, Chorherren, Kaplane, Vikare und dergleichen verliehen.
Bischof Mangold von Neuenburg befreit den Herzogshof (Hertzogenhof), einen Hof in Würzburg bei der St. Walburga-Kirche, von der Lehenschaft. Aus dem Hof wird ein Klosterhof für die Chorherren des Neumünsters gemacht.
Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet den Zehnten von Frickenhausen (Frickenhausen) verschiedenen Chorherren des Neumünsterstifts als Leibgeding.
Kilian Geyer (Doctor Kilian Geier) wird wegen Urkundenfälschung von Bischof Rudolf von Scherenberg zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Er verpflichtet sich daraufhin dem Stift.