Fries verweist für Informationen über die Stifte, Klöster, Abteien, Propsteien, Orden, Pfarreien, Kirchen, Klausen, Kapellen und andere geistliche Lehen des Bistums Würzburg auf das Liber Privilegiorum und auf einen ausführlichen Bericht im Fiskalatsamt.
König Karlmann, der Bruder Karls des Großen, übergibt die Martinskirche in Bad Kreuznach (Creutzenach) mit ihren Zugehörungen dem Hochstift Würzburg. Diese Übergabe wird später durch Ludwig den Frommen und 889 durch Arnulf bestätigt.
Bischof Albrecht von Hohenlohe übergibt das Kirchenpatronat über die Kirche in Pretzfeld Bretfeld) dem Kloster Schlüsselau (Schlusselaw).
Die Bürger von Schweinfurt versuchen, sich der Zuständigkeit des bischöflichen Landgerichts (langericht herzogthumbs zu Francken) zu entziehen, und weigern sich, den Blutbann von Bischof Gerhard von Schwarzburg zu empfangen. Zudem zerstören sie die Kilianskirche vor der Stadt Schweinfurt und behindern durch den Bau einer Mühle den Schiffsverkehr auf dem Main. Der Konflikt wird schließlich in Bamberg durch Erzbischof Adolf von Mainz geschlichtet, wobei festgesetzt wird, dass die Schweinfurter weiterhin dem Landgericht unterstehen und den Main bei der Mühle soweit freigeben soll, dass die Kaufleute ungehindert darauf fahren können, und dem Bischof die Einsetzung des Schweinfurter Zentgrafen und der Bann über die Stadt zugesprochen wird. Außerdem sollen die Schweinfurter eine neue Kilianskirche in ihrer Stadt bauen und die Arbeit des Geistlichen Gerichts in der Stadt nicht behindern. Weitere Regelungen betreffen die Pfahlbürger (Inhaber des Bürgerrechts, die außerhalb der Stadtmauern leben) sowie Zoll und Geleit.
Monumenta Suinfurtensia historica. Denkmäler der Schweinfurter Geschichte bis zum Ende des sechzehnten Jahrhunderts, hg. v. Friedrich Stein, Schweinfurt 1875.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
Auf Bitten der Burggrafen Johann III. und Friedrich VI. macht Bischof Johann von Egloffstein aus der Pfarrei Langenzenn (Langenzenn) ein Augustiner-Chorherrenstift.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Johann von Brunn überträgt ein Sechstel des Zehnten in Althausen (Althausen) auf Bitten Johann und Eitels Mertein von Mergentheim (Mertein von Mergethaim), die diesen zuvor zu Mannlehen hatten, der Kirche in Althausen zur Stiftung einer Frühmesse .
Bischof Rudolf verbündet sich mit Herzog Ernst von Sachsen gegen etliche straiffende und raubende Buben die sich die Bruder nenneten. Dabei werden Regelungen getroffen über Schweinfurt (Schweinfurth), Rothenburg (Rottenburgk), Windsheim (Windsheim), das Landgericht Rothenburg, die Zent zu Rothenburg, den Blutbann, die Lehen der Küchenmeister, die Mainstraße, die St. Kilianskirche vor Schweinfurt, Pfahlbürger, das geistliches Gericht, den Zoll, das Geleit und die Lehenmänner.
Zeißner, Sebastian: Rudolf II. von Scherenberg. Fürstbischof von Würzburg 1466-1495, Würzburg 21952.
Konrad von Hutten (Huten) verschreibt Bürgermeister und Rat der Stadt Arnstein (Arnstain) einen jährlichen Zins von 20 Gulden in Schweinfurt (Sweinfurt). Im Gegenzug verpflichten sich diese, den Hausarmen in Arnstein jährlich zu Allerseelen zehn Röcke, zehn Kappen und zehn Paar Schuhe zu geben und auch andere Almosen auszurichten. Davon ist auch die Kirche Maria Sondheim (Sunthaim) betroffen.
Papst Leo X. erteilt den Dominikanern in Augsburg (Augspurg) einen Ablass zum Kirchenbau, welchen Bischof Lorenz von Bibra bestätigt.
Bischof Melchior Zobel von Giebelsstadt verkauft die steinerne Vierung der Kemnate hinter der Pfarrkirche am Dorfgraben an Oswald Hauswirt (Hauswirt), dem Keller zu Röttingen, und seinen Erben. Der Kaufpreis beträgt einmalig 200 Gulden sowie jährlich 29 Pfennige und Fastnachtshühner. Außerdem erhält der Pfarrer drei Pfund sieben Pfennig und einen gebührlichen Handlohn.