Nach dem Tod Bischof Johanns von Brunn übernimmt Herzog Sigmund von Sachsen (Hertzog Sigmund von Sachsen) die Regierung des Stiffts, welcher schon zu Lebzeiten Johanns von Brunn Stiftspfleger war. Weil er sich aber ungeschickt und unvernünftig verhält, bringt er das Domkapitel gegen sich auf. Seine beiden Brüder Herzog Wilhelm (Hertzoge wilhelmen) und Herzog Friedrich von Sachsen (Hertzoge Fridrich) ziehen, um dem Domkapitel zu gefallen und um ihren Bruder zu strafen nach Franken. Herzog Sigmund hält sich derweil bei Markgraf Albrecht von Brandenburg (Marggraue Albrechten) auf, entgegen seiner Rechte als Stiftspfleger lässt er sich mit Unterstützung der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach zum Bischof von Würzburg weihen. Markgraf Albrecht unterstützt ihn bei der Fehde gegen das Domkapitel und seine Brüder. Schließlich wird Bischof Sigmund von Sachsen von König Friedrich III. abgesetzt und nach Frankfurt in die Verwaltung geschickt. Darauf wird Schenk Gottfried von Limpurg ( Gotfrid von Limpurg) zum Bischof von Würzburg geweiht. Markgraf Albrecht von Brandenburg forderte 157 000 Gulden für die Dienste, die er Herzog Sigmund geleistet hatte. Um das Problem zu schlichten kommen Dietrich, Schenk von Erbach und Erzbischof von Mainz, Gottfried von Limpurg und Konrad von Weinsberg (Conrat von Weinsperg) in Bad Mergentheim zusammen und beschließen mit Bewilligung Albrechts von Brandenburg, dass Bischof Gottfried von Limpurg ihm 20 000 Gulden bezahlen soll und der Anteil des Stifts an Kitzingen (Kitzingen) ihm zum Pfandschilling auf Wiederauslösung verpfändet wird.
König Friedrich III. setzt Sigismund von Sachsen als Stiftspfleger ab und ernennt Gottfried Schenk von Limpurg. Dieser bewilligt Sigismund ein Deputat und verträgt sich mit dessen Brüdern Friedrich II. und Wilhelm III. von Sachsen.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 4: Von Sigmund von Sachsen bis Rudolf II. von Scherenberg (Fontes Herbipolenses 4), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 2002.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verbündet sich für 24 Jahre mit Herzog Friedrich II. von Sachsen. Dabei werden Regelungen getroffen bezüglich Fehde, militärischer Unterstützung, Prozessrecht, Geistlicher Angelegenheiten, Lehensangelegenheiten, Erbangelegenheiten, Verteilung von Kriegsbeute, Verpfändungen, Feinde, Geleit, Weistum und Schulden. Diese Einigung tritt jedoch erst 15. August 1449 in Kraft.
Müller, Johann Sebastian: Des chur- und fürstlichen Hauses Sachsen ernestinischer und albertinischer Linien Annales von anno 1400 bis 1700, Weimar 1701.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verbündet sich mit Herzog Friedrich II., entgegen der Vereinbarung, die ein Jahr zuvor getroffen wurde.
Nach dem Tod Bischof Gottfrieds von Limpurg übernimmt von Johann von Grumbach das Amt. Dieser fordert von Markgraf Albrecht (Margguen Albrecht) die Bestätigung über die Verpfändungen nach Absetzung des Bischofs von Mainz, auch sollen die Bürger von Kitzingen (Kitzingen) ihm die Erbhuldigung leisten. Markgraf Albrecht kommt dem nicht nach und beantragt an seinem Landgericht ihm nicht zustehende Klöster, Zinsen, den Wildbann, geistliche Gerichtsrechte und anderes. Da wird Bischof Johann von Grumbach sein Feind und geht militärisch gegen ihn vor. Herzog Wilhelm von Sachsen (Hertzog Wilhelm von Sachsen ) erwirkt dann die Versöhnung beider Parteien im Feld bei Roth in der Nähe von Nürnberg. Dann übergibt der Markgraf die georderten Papiere und muss die Erbhuldigung geschehen lassen.
Bischof Rudolf verbündet sich mit Herzog Ernst von Sachsen gegen etliche straiffende und raubende Buben die sich die Bruder nenneten. Dabei werden Regelungen getroffen über Schweinfurt (Schweinfurth), Rothenburg (Rottenburgk), Windsheim (Windsheim), das Landgericht Rothenburg, die Zent zu Rothenburg, den Blutbann, die Lehen der Küchenmeister, die Mainstraße, die St. Kilianskirche vor Schweinfurt, Pfahlbürger, das geistliches Gericht, den Zoll, das Geleit und die Lehenmänner.
Zeißner, Sebastian: Rudolf II. von Scherenberg. Fürstbischof von Würzburg 1466-1495, Würzburg 21952.