Gerlach von Hohenlohe verpfändet Sommerhausen, Winterhausen und Lindelbach für 800 Gulden an die Stadt Rothenburg ob der Tauber (Rotenburg uf der Tauber).
Gerlach von Hohenlohe verpfändet Sommerhausen, Winterhausen und Lindelbach (Lindelbach) für 800 Gulden an die Stadt Rothenburg ob der Tauber (Rotenburg uf der Tauber).
Engel, Wilhelm (Hg.): Urkundenregesten zur Geschichte der Städte des Hochstifts Würzburg (Regesta Herbipolensia III), Würzburg 1956.
Gerlach von Hohenlohe verpfändet das Dorf Sommerhausen (Somerahausen) an die Stadt Rothenburg ob der Tauber (Rotenburg ob der Tauber).
Die Bürger von Schweinfurt versuchen, sich der Zuständigkeit des bischöflichen Landgerichts (langericht herzogthumbs zu Francken) zu entziehen, und weigern sich, den Blutbann von Bischof Gerhard von Schwarzburg zu empfangen. Zudem zerstören sie die Kilianskirche vor der Stadt Schweinfurt und behindern durch den Bau einer Mühle den Schiffsverkehr auf dem Main. Der Konflikt wird schließlich in Bamberg durch Erzbischof Adolf von Mainz geschlichtet, wobei festgesetzt wird, dass die Schweinfurter weiterhin dem Landgericht unterstehen und den Main bei der Mühle soweit freigeben soll, dass die Kaufleute ungehindert darauf fahren können, und dem Bischof die Einsetzung des Schweinfurter Zentgrafen und der Bann über die Stadt zugesprochen wird. Außerdem sollen die Schweinfurter eine neue Kilianskirche in ihrer Stadt bauen und die Arbeit des Geistlichen Gerichts in der Stadt nicht behindern. Weitere Regelungen betreffen die Pfahlbürger (Inhaber des Bürgerrechts, die außerhalb der Stadtmauern leben) sowie Zoll und Geleit.
Monumenta Suinfurtensia historica. Denkmäler der Schweinfurter Geschichte bis zum Ende des sechzehnten Jahrhunderts, hg. v. Friedrich Stein, Schweinfurt 1875.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
Erzbischof Adolf von Mainz schlichtet den Konflikt der Stadt Schweinfurt mit dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg dahingehend, dass die Stadt dem Bischof Schulden im Wert von 4000 Gulden erlassen soll. Beide Parteien sollen die Gefangenen frei lassen und auf Entschädigung für schatzung, prantschatzung, geding und unbetzalt gelt verzichten (Urfehde). Diese Urkunde betrifft ebenfalls die Einigung des Würzburger Bischofs mit den Städten Nürnberg, Rothenburg (Rottenberg) und Windsheim (Windsheim).
Bischof Johann von Egloffstein verbündet sich mit dem Burggrafen Friedrich VI. von Nürnberg gegen die Stadt Rothenburg (Rotenburg).
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
Bischof Johann von Egloffstein löst das Schloss Hohenlandsberg (Landsburg) vom Deutschen Orden 1405 wieder ab. Daraufhin verpfändet er dieses mit den dazugehörigen Rechten dem Bürgermeister und dem Rat zu Rothenburg ob der Tauber (Rotenburg uf der Tauber) für 5200 Gulden. Als der Bischof die Frist für die Rückzahlung am 22. Februar 1410 nicht einhalten kann, beabsichtigen die Rothenburger, das Schloss und die Rechte an einen Dritten zu versetzen. Durch Bitten erreicht der Bischof von der Stadt jedoch ein Entgegenkommen: in zwei Raten soll die Schuld beglichen werden. Hierfür muss der Bischof mit einer Verschreibung bürgen.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verbündet sich für fünf Jahre mit sechs Reichsstädten.
Bischof Rudolf verbündet sich mit Herzog Ernst von Sachsen gegen etliche straiffende und raubende Buben die sich die Bruder nenneten. Dabei werden Regelungen getroffen über Schweinfurt (Schweinfurth), Rothenburg (Rottenburgk), Windsheim (Windsheim), das Landgericht Rothenburg, die Zent zu Rothenburg, den Blutbann, die Lehen der Küchenmeister, die Mainstraße, die St. Kilianskirche vor Schweinfurt, Pfahlbürger, das geistliches Gericht, den Zoll, das Geleit und die Lehenmänner.
Zeißner, Sebastian: Rudolf II. von Scherenberg. Fürstbischof von Würzburg 1466-1495, Würzburg 21952.
Die Verordnung, dass die Form der Lehen nicht abgeändert werden soll, erneuert Konrad von Thüngen und hält sie bis zu seinem Tod aufrecht. Allerdings existieren zwei Ausnahmen: So kauft Bartholomäus Truchsess zu Pommersfelden (Truchsess zu Bomersfelden) den Ort Oberköst (Oberkost), den zuvor die Familien Haller (Haller) aus Nürnberg und Tetzel (Tetzel) aus Forchheim (Vorchaim) besessen haben. Ferner erwirbt Zeisolf von Rosenberg (Rosenberg) von der Familie Wernitz (Wernitz) aus Rothenburg (Rotenburg), die auch Behaim genannt wird, die Behausung in Vorbachzimmern (Vorpachzimeren) und den halben Zehnt darüber.